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   BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85   

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BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85 (https://dejure.org/1986,949)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1986 - 4 AZR 335/85 (https://dejure.org/1986,949)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1986 - 4 AZR 335/85 (https://dejure.org/1986,949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa Landeskrankenhaus - Pflegetätigkeiten - Arbeitsvorgang - Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung - Entsprechende Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Kr VI BAT Fallgruppe 13 fordern, d.h. eine zweijährige Zusatzausbildung auf dem Gebiete der Sozialpsychiatrie (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Schon daraus ergibt sich, daß sie nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden dürfen (vgl. BAG 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Dasselbe folgt für die Zinsforderung aus § 291, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB, nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat entsprechend den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung seine Zinsforderung auf Prozeßzinsen ab Klagezustellung (BAG 36, 245, 259 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sowie die Nettobeträge beschränkt hat (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Dasselbe folgt für die Zinsforderung aus § 291, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB, nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat entsprechend den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung seine Zinsforderung auf Prozeßzinsen ab Klagezustellung (BAG 36, 245, 259 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sowie die Nettobeträge beschränkt hat (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Als solcher nimmt er eine Funktion wahr, die einen einheitlichen Arbeitsvorgang ausmacht (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Schon daraus ergibt sich, daß sie nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden dürfen (vgl. BAG 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Schon daraus ergibt sich, daß sie nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden dürfen (vgl. BAG 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Sachverständige die einschlägigen Tarifnormen zutreffend nach rechtlichen Kriterien ausgelegt hat, kommt es entgegen der Meinung der Revision schon deswegen nicht an, weil die entsprechende rechtliche Beurteilung ausschließliche Angelegenheit der staatlichen Gerichte und nicht des Sachverständigen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 567/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85
    Kr VI BAT zu zahlen, handelt es sich bei der vorliegenden Klage um erine im Bereich des öffentlichen Dienstes allgemein übliche und anerkannte Eingruppierungsfeststellungsklage, für die das rechtliche Interesse nach § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 197 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69

    Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZN 98/85
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Eine wirksame Antragsumstellung erfordert, dass sich aus dem bisherigen Streitstoff das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt und zur Begründung des Feststellungsantrags der Vortrag neuer Tatsachen nicht notwendig ist (BAG 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8, 12).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Dies steht seiner Zulässigkeit jedoch nicht entgegen, da der Antrag auf den in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt gestützt wird (vgl. BAG 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85 = AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 98 Nr. 2, zu B III der Gründe) und sich das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse aus dem vom Landesarbeitsgericht beurteilten Streitstoff ergibt (BAG 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 125).
  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach fordern die Tarifvertragsparteien weder eine Ausbildung durch eine staatliche Institution noch die Ablegung einer Prüfung (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn die berufsbegleitende Zusatzausbildung zwei Jahre gedauert hat, wenn sie sich ihrem Schwerpunkt nach auf die Sozialpsychiatrie erstreckte, diese also den Hauptinhalt der Zusatzausbildung bildete, und eine derartige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Kr VI BAT Fallgruppe 13 aus, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß ihre Krankenpflegetätigkeit hinsichtlich der speziellen Betreuung der Patienten in der Psychiatrischen Klinik des Beklagten eine solche Zusatzausbildung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 278/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fallgestaltungen (BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach fordern die Tarifvertragsparteien weder eine Ausbildung durch eine staatliche Institution noch die Ablegung einer Prüfung (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn die berufsbegleitende Zusatzausbildung zwei Jahre gedauert hat, wenn sie sich ihrem Schwerpunkt nach auf die Sozialpsychiatrie erstreckte, diese also den Hauptinhalt der Zusatzausbildung bildete, und eine derartige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Kr VI BAT Fallgruppe 13 aus, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß ihre Krankenpflegetätigkeit hinsichtlich der speziellen Betreuung der Patienten in der Psychiatrischen Klinik des Beklagten eine solche Zusatzausbildung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen die nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation -

    Es handelt sich der Sache nach um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen die nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Bedenken bestehen (BAG Urteile vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 64 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Soweit diese verschiedenen Gutachten unterschiedliche Anforderungen (etwa nach geforderter Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung) stellen, können sie bei tatsächlicher Trennbarkeit, die offenbar vorliegt, nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    (3) Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen konkretisiert ( BAG Urteil v. 06.02.1991 a.a.O.; BAG Urteil v. 03.09.1986 - 4 AZR 335/85 -, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG Urteil v. 28.06.1989 - 4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478; BAG Urteil v. 28.06.1989 - 4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480).
  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

    IV b BAT Fallgruppe 6 eine "entsprechende Tätigkeit", d.h. eine Tätigkeit verlangen, die einmal eine allgemeine Ausbildung und Prüfung als Sozialpädagoge und darüber hinaus die besondere Qualifikation erfordert, die die Merkmale einer sozialtherapeutischen zusätzlichen Spezialausbildung erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn die berufsbegleitende zusätzliche Spezialausbildung zwei Jahre gedauert hat, wenn sie sich ihrem Schwerpunkt nach auf das Fachgebiet der Sozialtherapie erstreckte, diese also den Hauptinhalt der Ausbildung darstellte und eine derartige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

    Es entspricht zwar der Rechtssprechung des Senats, daß Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht zusammengefaßt werden können (BAG Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 19. März 1986, BAGE 51, 284 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975), jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Einzeltätigkeiten auch tatsächlich getrennt werden können (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • BAG, 09.08.1988 - 4 AZN 357/88
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 843/93

    Erforderliche Dauer einer sozial-psychiatrischen Zusatzausbildung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 6 Sa 618/08

    Eingruppierung nach Anl 1a VergGr IVa BAT für pädagogische Fachkraft

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • LAG Berlin, 08.04.1994 - 10 Sa 153/93

    Eingruppierungsfeststellungsklage; BAT; Tätigkeitsmerkmale; Leitende

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 443/93

    Einordnung einer Haus- und Familienpflegerin in eine Vergütungsgruppe nach dem

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 371/90
  • BAG, 07.09.1988 - 4 AZR 159/88

    Eingruppierung von Bausachverständigen nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (

  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 309/86
  • ArbG Minden, 06.02.2019 - 2 Ca 935/18

    Eingruppierung, Erzieherin

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