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   BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 370/84   

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BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 370/84 (https://dejure.org/1986,19395)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 4 AZR 370/84 (https://dejure.org/1986,19395)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 (https://dejure.org/1986,19395)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 370/84
    Eine solche Regelung ist als unbestimmte Eingruppierungsfest setzung zwar nicht allgemein üblich, aber rechtlich zu lässig (vgl. BAG vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier m.w.N.).
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85
    Diese Ermessensausübung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT; Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt ).

    Bei der Beurteilung der Krage, ob eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen erfolgt ist, kommt den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 -, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Gerichte haben nur nachzuprüfen, ob die getroffene Auswahl billigem Ermessen im Sinne von § 315 BGB entspricht (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 13 Sa 12/07

    Zahlungsansprüche aus geltend gemachtem Anspruch auf höher Eingruppierung -

    Dabei kommt es für Zeiten des Bewährungsaufstiegs in die "Vorrückungsgruppe" auf Tätigkeiten in der für den Bewährungsaufstieg vorausgesetzten Tätigkeit (d.h. der "Einstellungsgruppe") an (vgl. zum insoweit vergleichbaren MTV-TÜV: BAG, Urteil vom 19.03.1986, 4 AZR 370/84; n.v.; in juris, dort Rn. 24).
  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 489/87

    Kostenübernahmeanspruch einer Angestellten der amerikanischen Streitkräften in

    Nur wenn der Arbeitgeber bereits eine billigem Ermessen entsprechende Regelung getroffen hat, ist es dem Gericht untersagt, diese durch eine andere, ebenfalls billige Regelung zu ersetzen (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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