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   BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86   

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BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86 (https://dejure.org/1987,2149)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1987 - 4 AZR 385/86 (https://dejure.org/1987,2149)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 (https://dejure.org/1987,2149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundesluftwaffe - Eingruppierung in Lohngruppe nach Bundesangestelltentarif (BAT) - Dienstposten als medizinisch-technische Assistentin - Tariflicher Charakter der Tätigkeitsbeschreibung - Rückgriff auf das staatliche Medizinalrecht - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen - medizinisch-technische Gehilfinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Außerdem wird mit einer "entsprechenden Tätigkeit" eine Tätigkeit verlangt, die den Zuschnitt der einer medizinisch-technischen Gehilfin hat, wobei aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Erfahrungen der Angestellten möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 2. April 1980 - 4 AZR 306/78 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch erkannt, daß die Klägerin aus der Vergütung vergleichbarer Angestellter im Dienstbereich anderer Standortverwaltungen, also auch der Angestellten B... bei der Sanitätsstaffel der Bundesluftwaffe und im Bereich der Standortverwaltung A..., keine Rechte herleiten kann (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 306/78

    Laboraufgaben - Medizinisch-technische Gehilfin - Vornahme serologischer

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Außerdem wird mit einer "entsprechenden Tätigkeit" eine Tätigkeit verlangt, die den Zuschnitt der einer medizinisch-technischen Gehilfin hat, wobei aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Erfahrungen der Angestellten möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 2. April 1980 - 4 AZR 306/78 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    VIb dem der Fallgruppe 26 entspricht, in beiden Fallgruppen also in gleicher Weise auszulegen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. April 1980 - 4 AZR 306/78 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975 näher ausgeführt hat.

    VIb BAT die Bedeutung hat, daß die medizinische Hilfskraft unter mehreren Untersuchungsverfahren eine Wahlmöglichkeit haben muß und davon auch Gebrauch machen kann (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 2. April 1980 - 4 AZR 306/78 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Die Tätigkeitsbeschreibung hat nämlich keinen tariflichen Charakter, auch keinerlei vertragsrechtliche Bedeutung und insbesondere nicht die rechtliche Qualifikation eines Anerkenntnisses gleich welcher Art. Daher ist der Inhalt behördlicher Stellenpläne und gleichermaßen auch der behördlicher Tätigkeitsbeschreibungen wie der vorliegend zu den Vorakten gelangten für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten ohne rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats BAGE 34, 158, 170 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 40, 183, 196 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Zudem hat die Klägerin auch die Voraussetzungen eines rechtserheblichen Verstoßes gegen den dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatz nicht dargelegt (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - AP Nr. 20 zu § 23a BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Die Tätigkeitsbeschreibung hat nämlich keinen tariflichen Charakter, auch keinerlei vertragsrechtliche Bedeutung und insbesondere nicht die rechtliche Qualifikation eines Anerkenntnisses gleich welcher Art. Daher ist der Inhalt behördlicher Stellenpläne und gleichermaßen auch der behördlicher Tätigkeitsbeschreibungen wie der vorliegend zu den Vorakten gelangten für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten ohne rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats BAGE 34, 158, 170 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 40, 183, 196 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Zudem hat die Klägerin auch die Voraussetzungen eines rechtserheblichen Verstoßes gegen den dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatz nicht dargelegt (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 18. September 1985 - 4 AZR 75/84 - AP Nr. 20 zu § 23a BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Die Tätigkeitsbeschreibung hat nämlich keinen tariflichen Charakter, auch keinerlei vertragsrechtliche Bedeutung und insbesondere nicht die rechtliche Qualifikation eines Anerkenntnisses gleich welcher Art. Daher ist der Inhalt behördlicher Stellenpläne und gleichermaßen auch der behördlicher Tätigkeitsbeschreibungen wie der vorliegend zu den Vorakten gelangten für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten ohne rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats BAGE 34, 158, 170 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 40, 183, 196 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Die Tätigkeitsbeschreibung hat nämlich keinen tariflichen Charakter, auch keinerlei vertragsrechtliche Bedeutung und insbesondere nicht die rechtliche Qualifikation eines Anerkenntnisses gleich welcher Art. Daher ist der Inhalt behördlicher Stellenpläne und gleichermaßen auch der behördlicher Tätigkeitsbeschreibungen wie der vorliegend zu den Vorakten gelangten für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten ohne rechtliche Bedeutung (vgl. die Urteile des Senats BAGE 34, 158, 170 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 232 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 40, 183, 196 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Die Entscheidung darüber liegt jedoch im pflichtgemäßen, revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 44, 323, 336 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86
    Die Entscheidung darüber liegt jedoch im pflichtgemäßen, revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessen der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 44, 323, 336 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

    Es muß sich jedoch um Tätigkeiten handeln, die den in der Protokollnotiz ausdrücklich aufgeführten vergleichbar sind und insbesondere bei ihrer Ausführung einen gleichwertigen Schwierigkeitsgrad erfordern (Senatsurteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    Dies hat der Senat für zahlreiche Berufstätigkeiten entschieden (z. B. Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 - und vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 12, 135, 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Schließlich kann der Kläger sich auch nicht zur Begründung seiner Klage auf den Inhalt der behördlichen Tätigkeitsbeschreibung stützen, da es darauf für die Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht ankommt (vgl. das Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 112/99

    Eingruppierung: medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin im Fachbereich

    Im Urteil vom 11. März 1987 (- 4 AZR 385/86 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 135) hat der Senat entschieden, daß eine Arzthelferin nicht in die Vergütungsgruppen für medizinisch-technische Assistentinnen eingruppiert ist, und zwar unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 28/97

    Eingruppierung - MTA für Funktionsdiagnostik

    Im Urteil vom 11. März 1987 (- 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Senat entschieden, daß eine Arzthelferin nicht in die Vergütungsgruppen für medizinisch-technische Assistentinnen eingruppiert ist, und zwar unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 40/13

    Ein- und Umgruppierung Punktionskräfte

    Es fehlt aber an der Erfüllung der objektiven Erfordernisse ( vgl. BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 135).
  • LAG Bremen, 11.02.2010 - 3 Sa 69/09

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als "Technischer Angestellter mit

    Bei den Arbeitsvorgängen muss der Vortrag des Arbeitnehmers neben den Arbeitsinhalten auch Angaben zu den Arbeitsergebnissen, zu den Zusammenhangstätigkeiten, zur Aufgabenverteilung zwischen ihm, seinem Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern, ggf. zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder Dritten sowie zur Abgrenzbarkeit der verschiedenen Einzelaufgaben enthalten (vgl. BAG Urteil vom 11.03.1987 - 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 337/97
    Es muß sich jedoch um Tätigkeiten handeln, die den in der Protokollnotiz ausdrücklich aufgeführten vergleichbar sind und insbesondere bei ihrer Ausführung einen gleichwertigen Schwierigkeitsgrad erfordern (Senatsurteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG München, 28.08.1998 - 8 Sa 1033/97

    Eingruppierung: Anspruch auf Höhergruppierung einer Laboratoriumsassistentin -

    Auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insoweit wird verwiesen (BAG vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu § 22 ,23 BAT 1975, vom 5. März 1997 - 4 AZR 392/95 - AP Nr. 9 zu § 12 AVR Caritasverband und vom 22. April 1998 - 4 AZR 28/97).
  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 175/90

    Eingruppierung einer medizinisch-technischen Assistentin - Wiedereinsetzung in

    Unter Arbeitsvorgang im tariflichen Sinn ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 385/86 - AP Nr. 135 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) zu verstehen, eine "unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit".
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 134/91

    Abgrenzung der Aufgaben einer medizinisch-technischen Gehilfin und einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2022 - 7 Sa 2/22

    Eingruppierung - Betreuer - AVR-Caritas - entsprechende Tätigkeit

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