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BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines typischen Arbeitsvertrages mit einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Gleichbehandlung angestellter und beamteter Lehrkräfte - Fachliche und pädagogische Voraussetzungen der Übernahme ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Eingruppierung einer Fachlehrerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 12.06.1986 - 1 Ca 217/86
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.1987 - 2 Sa 870/86
- BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des …
Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Da sie an einer berufsbildenden Schule des beklagten Landes unterrichtet, ist sie als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen anzusehen und aufgrund dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Bei der zwischen den Parteien getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Anwendung der Lehrer-Richtlinien handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden kann (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Demgemäß richtet sich bei dieser Vertragsgestaltung die Vergütung der Lehrkraft nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.) nicht nur nach der im Einzelarbeitsvertrag niedergelegten Vergütungsgruppe, sondern nach der jeweils nach den betreffenden Richtlinien zutreffenden Vergütungsgruppe (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 180/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Dabei sind die Eingruppierungsrichtlinien wie typische Vertragsbedingungen vom Revisionsgericht selbständig und unbeschränkt auszulegen (BAG Urteile vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nrn. 6 und 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung …
Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Bei der zwischen den Parteien getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Anwendung der Lehrer-Richtlinien handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden kann (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Zwar ist auch eine solche Vertragsgestaltung rechtlich möglich (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), sie ist aber vorliegend nicht gegeben.
- BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in …
Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Dabei sind die Eingruppierungsrichtlinien wie typische Vertragsbedingungen vom Revisionsgericht selbständig und unbeschränkt auszulegen (BAG Urteile vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nrn. 6 und 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65
Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich - …
Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere …
Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78
Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung - …
Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87
Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11
Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag
Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) . - BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
Damit ist die Rechtsgrundlage für die Vergütung bei Lehrern generell der Arbeitsvertrag (vgl. dazu BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m. w. N.). - BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
Eingruppierung einer Sonderschulrektorin
Kommt daher bei beamteten Lehrkräften aus beamtenrechtlichen Gründen die Besoldung nach einer bestimmten (höheren) Besoldungsgruppe erst nach Ableistung eines Zeitraumes in Betracht, steht auch einer entsprechenden Lehrkraft im Angestelltenverhältnis nicht früher Vergütung nach der vergleichbaren Vergütungsgruppe zu (BAG vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).".
- BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11
Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg
Ist eine dynamische Verweisung vereinbart - wie in der Regel -, werden die späteren Änderungen der LRL-TdL auch ohne eine weitere Vereinbarung unmittelbar Inhalt des Arbeitsverhältnisses (BAG 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -) . - BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91
Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien
Sie stellen einseitig erlassene Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder dar, denen jeglicher normative Charakter fehlt und denen daher auch keine generelle tarifrechtliche Qualifikation oder auch nur allgemeine arbeitsrechtliche Bedeutung zukommt (BAGE 36, 241, 244 = AP Nr. 21 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 4 AZN 370/86 - AP Nr. 30 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Eine rechtliche Bedeutung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist ihnen vielmehr nur dann beizumessen, wenn ihre Geltung - wie vorliegend - einzelvertraglich vereinbart worden ist (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91
Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich …
Liegt eine derartige Verweisung hinsichtlich der Anwendung des jeweils geltenden Eingruppierungserlasses vor, ist diese dahin auszulegen, daß dem Angestellten nicht nur die ursprünglich im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Vergütung zustehen soll, sofern er die im jeweils geltenden Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt (BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Eine Vergütungsabrede mit einer bestimmten Vergütungsgruppe begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 58, 283, 290 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 313/97
Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule
II a BAT begründet wäre (vgl. BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.). - BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
Sie ist dahingehend auszulegen, daß der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen kann, deren Voraussetzungen er erfüllt (BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.). - BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer - …
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, daß bestimmte Eingruppierungsrichtlinien in ihrer jeweiligen Fassung insgesamt und allgemein ohne jede Einschränkung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden sollen, richtet sich die Vergütung des Angestellten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur nach der im Arbeitsvertrag niedergelegten, sondern nach der jeweils nach den betreffenden Richtlinien zutreffenden Vergütungsgruppe (BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer). - BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88
Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche …
In diesen Fällen ist eine entsprechende Bezugnahme im Arbeitsvertrag nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils in Bezug genommenen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen m.w.N.).In diesem Falle können aus den übrigen Bestimmungen des in Bezug genommenen Erlasses oder aus späteren Erlassen keine arbeitsvertraglichen Ansprüche hergeleitet werden (BAG Urteile vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09
Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der …
- LAG Bremen, 21.10.1993 - 3 Sa 334/92
Vergütung; BAT; Gleichbehandlungsgrundsatz; Lehrer ; Bewährungsaufstieg; …
- BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90
Eingruppierung einer Kindergärterin, die als Lehrerin tätig ist - Tätigkeit "als …
- BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
Begründung eines Anspruchs aus dem Haushaltsgesetz - Anspruch auf Handeln der …
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 311/88
Streitigkeit über die Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin - Umfang des …
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 929/94
Eingruppierung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrern - Anwendung …
- BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 11/89