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   BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77   

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https://dejure.org/1979,1824
BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77 (https://dejure.org/1979,1824)
BAG, Entscheidung vom 02.05.1979 - 4 AZR 515/77 (https://dejure.org/1979,1824)
BAG, Entscheidung vom 02. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 (https://dejure.org/1979,1824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haushaltsrechtliche Überlegungen - Haushalt - Übertragung höherwertiger Tätigkeiten - Sachliche Rechtfertigung - Gestaltungsmöglichkeit - Umgehung der tarifgerechten Entlohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 1
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 809/77

    Widerruf der Vorhandwerkerzulage - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auszug aus BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, die der Arbeitgeber ohne Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund seines Weisungsrechts (BAG AP Nr. 9 und 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG AP Nr. 1 zu § 24 BAT) und ohne Einschaltung des Personalrats gemäß § 75 Abs. 1 Ziff. 2 BPersVG vornehmen kann (Urteil des Senats vom 5- Juli 1978 - 4 AZR 809/77 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, § 24 BAT Erläuterung 1; Böhm-Spiertz, § 24 BAT Anm. 4; a.M. Dietz-Richardi, 2. Aufl., § 75 BPersVG Anm. 28 f), allein das Vorliegen eines sachlichen Grundes entscheidend (BAG AP Nr. 1 und 5 zu § 24 BAT).
  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, die der Arbeitgeber ohne Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund seines Weisungsrechts (BAG AP Nr. 9 und 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG AP Nr. 1 zu § 24 BAT) und ohne Einschaltung des Personalrats gemäß § 75 Abs. 1 Ziff. 2 BPersVG vornehmen kann (Urteil des Senats vom 5- Juli 1978 - 4 AZR 809/77 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, § 24 BAT Erläuterung 1; Böhm-Spiertz, § 24 BAT Anm. 4; a.M. Dietz-Richardi, 2. Aufl., § 75 BPersVG Anm. 28 f), allein das Vorliegen eines sachlichen Grundes entscheidend (BAG AP Nr. 1 und 5 zu § 24 BAT).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77
    Denn die Gestaltungsmöglichkeit des § 24 M T , die nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Ausnahmeregelung darstellt und daher eng aus zulegen ist, darf nicht rechtsmißbräuchlich zur bewußten oder auch nur unbewußten Umgehung der tarifgerechten Entlohnung benutzt werden ( M G AP Nr. 3 zu § 24 M T ; M G 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Grundsätzlich ist hinzunehmen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit mit haushaltsrechtlichen Überlegungen, insbesondere mit fehlenden Haushaltsstellen und mit in der haushaltsrechtlichen Situation liegenden Tatsachen begründet (BAG 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - BAGE 32, 6).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Ebenfalls zutreffend und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Senatsrechtsprechung geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, daß es für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 BAT jeweils eines sachlichen Grundes bedarf, der auch für deren Dauer vorliegen muß (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT, 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT und 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

    Fehlt es dagegen für die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit oder deren Dauer an einem sachlichen Grund, dann liegt, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig erkannt hat, eine rechtsmißbräuchliche Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeit nach § 24 Abs. 1 BAT vor (vgl. die Urteile des Senats BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT, vom 25. März 1981 - 4 AZR 1037/78 - AP Nr. 5 zu § 24 BAT und vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP Nr. 4 zu § 24 BAT).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.10.2013 - 2 Sa 272/12

    Vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - ARGE-Mitarbeiterin

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es grundsätzlich hinzunehmen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit haushaltsrechtlichen Überlegungen begründet, BAG, Urteil vom 02.05.1979 - 4 AZR 515/77; LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.1994 - 13 Sa 799/93.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Grundsätzlich ist hinzunehmen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit mit haushaltsrechtlichen Überlegungen, insbesondere mit fehlenden Haushaltsstellen und mit in der haushaltsrechtlichen Situation liegenden Tatsachen begründet (BAG 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - BAGE 32, 6).
  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 184/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Grundsätzlich ist es dem öffentlichen Arbeitgeber nicht untersagt, sich zur Rechtfertigung einer nur vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit auf Angestellte iSd. § 24 BAT auf haushaltsrechtliche Überlegungen, insbesondere auf fehlende Haushaltsstellen und auf der haushaltsrechtlichen Situation zugrunde liegende Tatsachen zu berufen (Senat 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - AP BAT § 24 Nr. 4).
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Denn die Gestaltungsmöglichkeit des § 24 BAT darf nicht rechts mißbräuchlich zur bewußten oder auch nur unbewußten Umgehung der tarifgerechten Entlohnung benutzt werden (BAG Ur teil vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 -, AP Nr. 4 zu § 24 BAT).
  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 407/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Grundsätzlich ist hinzunehmen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit mit haushaltsrechtlichen Überlegungen, insbesondere mit fehlenden Haushaltsstellen und mit in der haushaltsrechtlichen Situation liegenden Tatsachen begründet (BAG 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 - BAGE 32, 1).
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 141/82
    Denn die Gestaltungsmöglichkeit des § 24 BAT darf nicht rechtsmißbräuchlich zur bewußten oder auch nur unbewußten Umgehung der tarifgerechten Entlohnung benutzt werden (BAG Urteil vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 -, AP Nr. 4 zu § 24 9.
  • LAG Köln, 08.03.2000 - 7 Sa 993/99

    Tätigkeit - vorläufige Übertragung - Eingruppierung - Unsicherheit über die

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  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 186/82
    Hierbei ist davon auszugehen, daß für die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit allein das Vorliegen eines sachlichen Grundes entscheidend (BAG Urteil vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 -, AP Nr. 4 zu § 24 BAT) und es nicht etwa erforderlich ist, daß dem Kläger bei der Übertragung der vorübergehenden Tätigkeit der sachliche Grund mitgeteilt werden muß.
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 328/81
  • BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 600/80
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