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   BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97   

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BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 (https://dejure.org/1998,1450)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 (https://dejure.org/1998,1450)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 (https://dejure.org/1998,1450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. II Fallgr. 1 a; ; VergGr. III Fallgr. 1 a der Anlage 1 a zum BAT/VKA, Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/V... KA; ; VergGr. V b Fallgr. 10; ; VergGr. IV b Fallgr. 16; ; VergGr. IV a Fallgr. 15; ; VergGr. III Fallgr. 6; ; VergGr. III Fallgr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehördel" eines städt. Jugendamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsgruppeneingruppierung eines Diplom-Pädagogen, der Aufgaben der "Örtlichen Betreuungsbehörden" eines Jugendamtes wahrnimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 324
  • NZA-RR 2000, 167 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 3 b der Gründe) im einzelnen ausgeführt.

    c) Die Betreuung der einem Angestellten im Rahmen der Amtsbetreuung (§ 1900 Abs. 4 BGB) zugewiesenen Personen ist ein Arbeitsvorgang (Urteil des Senats vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 2 b der Gründe).

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 2 b der Gründe und Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Der Senat hat im Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 3 c der Gründe) im einzelnen ausgeführt, daß die Betreuung der einem Sozialarbeiter im Rahmen der Amtsbetreuung (§ 1900 Abs. 4 BGB) zugewiesenen Personen die Vorausetzungen der VergGr.

    Der Kläger beschäftigt sich mit der Amtsbetreuung, die gerade nicht das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" erfüllt, wie der Senat im Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 3 d aa der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat.

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Diese Tätigkeit dient jedenfalls mittelbar der Fürsorge (Urteil des Senats vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272 = AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 3 a a.E. der Gründe).

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 2 b der Gründe und Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 31.07.1997 - 13 Sa 606/97

    Eingruppierung: Leiter einer Betreuungsstelle

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Sa 606/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 1997 - 13 Sa 606/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Die Tarifvertragsparteien geben mit Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vor (st. Rspr., etwa Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 53/07 - ZTR 2008, 607; 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 257; 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

    Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. Senat 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 257).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 3 Sa 304/12

    Eingruppierung - Sachbearbeiter der Betreuungsbehörde

    Die Abgrenzungsfrage, ob die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA oder die besonderen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gelten, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts danach, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen entspricht oder ob die Tätigkeit überwiegend der Verwaltung zuzurechnen ist ( BAG 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - Rn. 57, ZTR 1999, 126 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bei einem Diplom-Pädagogen und Sozialarbeiter ohne Berufspraktikum und ohne staatliche Anerkennung, der die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde wahrnimmt, angenommen, dass er nicht in die Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst, sondern in die Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT (vor Inkrafttreten der tariflichen Neuregelung für den Sozial- und Erziehungsdienst im Anhang zu der Anlage C TVöD (VKA) zum 1. November 2009) eingruppiert ist ( BAG 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - ZTR 1999, 126 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bei einem Sachbearbeiter der Betreuungsbehörde die Betreuung der ihm im Rahmen der Amtsbetreuung zugewiesenen Personen einerseits und die ihm obliegende Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und anderer Betreuer andererseits als je einen Arbeitsvorgang angesehen ( BAG 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - Rn. 67, ZTR 1999, 126; vgl. auch BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - Rn. 28, NZA-RR 1997, 68 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der bereits oben genannten Entscheidung vom 30. September 1998 (- 4 AZR 539/97 - ZTR 1999, 126 ) angenommen, dass die Tätigkeit des dortigen Klägers (Aufgaben einer "örtlichen Betreuungsbehörde"), der nach seinem Vortrag "als Einzelkämpfer" die Betreuungsbehörde der betreffenden Stadt sei, weder die Voraussetzungen des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" noch des zusätzlichen Merkmals der "Bedeutung" der Tätigkeit erfülle.

    Die vom Kläger hervorgehobene Erstellung von Sozialberichten bzw. Sozialdiagnosen dient zwar der Entscheidungsfindung des Betreuungsgerichts und sozialer Fachkräfte, geht aber in ihren Auswirkungen für die Betroffenen und die Allgemeinheit nicht erkennbar über eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a hinaus ( vgl. BAG 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - Rn. 83, ZTR 1999, 126; BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - Rn. 62, NZA-RR 1997, 68 ).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 315/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Die Tarifvertragsparteien geben mit Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vor (st. Rspr., etwa Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 53/07 - ZTR 2008, 607; 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 257; 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99

    Durchführung aller Sachpfändungsaufträge eines Bezirks durch den sog.

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  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

    Seine Leitungstätigkeit stand dem nicht entgegen, da auch diese jedenfalls mittelbar auf Prävention, Bewältigung und Lösung sozialer Probleme gerichtet war (vgl. BAG 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - zu 3 b der Gründe) .
  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 53/07

    Eingruppierung eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispieltatbestände aus zu erfolgen hat; mit den Beispielen geben die Tarifvertragsparteien Maß und Bedeutung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vor (30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 257; 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • LAG Hamm, 09.06.1999 - 18 Sa 1890/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Bergriff des Arbeitsvorganges;

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  • LAG Niedersachsen, 04.02.2013 - 8 Sa 1086/12

    Eingruppierung einer Angestellten im Pflegekinderdienst des Kommunalen

    So, wie sich die Schwierigkeit der Aufgaben im Verlaufe der Betreuung erheblich ändern kann, ist auch vorliegend der Verlauf der Betreuung bei ihrer Übernahme nicht absehbar (vgl. BAG vom 30.09.1997 - 4 AZR 539/97 - AP Nr. 257 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 - AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Niedersachsen vom 13.10.2011 - 5 Sa 397/11 E - n.v., zit. n. juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09

    Tarifliche Eingruppierung als Diplom-Medizinpädagogin

    Der Begriff "Arbeitsvorgang" ist von der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts weiterentwickelt worden und wird als eine unter Hinzuziehung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten verstanden (siehe z. B. BAG vom 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 -, AP Nr. 257 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 -, a. a. O., m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 14 Sa 2456/09

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O bzw. TV-Charité

  • LAG Hamm, 21.03.2006 - 12 Sa 1859/05

    Eingruppierung; zum Begriff der ?besonderen Bewährung? in den Tätigkeitsmerkmalen

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 2090/04

    Eingruppierung: Angestellter in technischem Beruf

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 128/99

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 397/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 81/01

    Aneignung des Wissens eines Bauingenieurs an einer Fachhochschule durch Einsatz

  • LAG Hamm, 08.08.2001 - 18 Sa 381/01

    Unerheblichkeit einer tatsächlich gezahlten Vergütung für die tarifliche

  • LAG Hessen, 19.12.2000 - 9 Sa 611/00

    Tarifliche Eingruppierung nach BAT; Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit

  • LAG Hamm, 19.09.2000 - 18 Sa 485/00

    Begriff der in der Person des Angestellten zu erfüllenden Anforderungen der

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