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   BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90   

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https://dejure.org/1991,22443
BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90 (https://dejure.org/1991,22443)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 4 AZR 551/90 (https://dejure.org/1991,22443)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 4 AZR 551/90 (https://dejure.org/1991,22443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundlagen der tariflichen Eingruppierung eines Anwendungsprogrammierers - Rechtliche Ausgestaltung der vertieften Fachkenntnisse i.R. der Anwendungsprogrammierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nach dem darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den von ihm zutreffend interpretierten Rechtsbegriff bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 445/88

    Eingruppierung: Programmierer für Speiseversorgung in einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90
    Die Erfüllung der Ausbildungsvoraussetzung der Protokollnotiz Nr. 1 b wird zudem nach § 3 Abs. 3 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in der Datenverarbeitung) vom 4. November 1983 (Datenverarbeitungs-TV) aufgrund der vierjährigen Ausübung der Tätigkeit durch den Kläger vor dem 1. Oktober 1983 fingiert (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1988 - 4 AZR 514/87 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung; Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 445/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei den vertieften Fachkenntnissen im Sinne der Protokollnotiz Nr. 4 b handelt es sich auch nicht um eine Ausbildungsvoraussetzung, die nach § 3 Abs. 3 Datenverarbeitungs-TV fingiert werden könnte (BAG Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 445/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90
    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt dies nicht schon aus einer pflichtgemäßen und interessierten Erfüllung der Arbeitsaufgaben, sondern bedarf es, wie in jedem Eingruppierungsrechtsstreit, eines entsprechenden schlüssigen Sachvortrages (BAGE 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90
    Die Erfüllung der Ausbildungsvoraussetzung der Protokollnotiz Nr. 1 b wird zudem nach § 3 Abs. 3 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in der Datenverarbeitung) vom 4. November 1983 (Datenverarbeitungs-TV) aufgrund der vierjährigen Ausübung der Tätigkeit durch den Kläger vor dem 1. Oktober 1983 fingiert (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1988 - 4 AZR 514/87 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung; Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 445/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 514/87

    Eingruppierung eines Elektrohandwerkers und Fernmeldehandwerkers in Lohngruppe -

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 551/90
    Die Erfüllung der Ausbildungsvoraussetzung der Protokollnotiz Nr. 1 b wird zudem nach § 3 Abs. 3 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in der Datenverarbeitung) vom 4. November 1983 (Datenverarbeitungs-TV) aufgrund der vierjährigen Ausübung der Tätigkeit durch den Kläger vor dem 1. Oktober 1983 fingiert (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1988 - 4 AZR 514/87 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung; Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 445/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 11 Sa 2085/07

    Eingruppierung eines Programmierers im öffentlichen Dienst - Aufstellung

    c) Zu Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.1991 - 4 AZR 551/90 - EzBAT §§ 22, 23 BAT B 8 VergGr IV a Nr. 1) zur gleichlautenden Vergütungsgruppe für den Bereich des BAT angenommen, dass der Protokollnotiz Nr. 4 b Tarifcharakter i. S. der Aufstellung eines zusätzlichen Tätigkeitsmerkmals zukommt.

    Diese gehören somit zum Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe IV a BG-AT Fallgruppe 2 (vgl. zur Vergütungsgruppe IV a BAT Fallgruppe 2, Protokollnotiz Nr. 4 b BAG 15.05.1991 - 4 AZR 551/90 - EzBAT §§ 22, 23 BAT B 8 VergGr IV a Nr. 1).

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt dies nicht schon aus einer pflichtgemäßen und interessierten Erfüllung der Arbeitsaufgaben, sondern es bedarf, wie in jedem Eingruppierungsrechtsstreit, eines entsprechenden schlüssigen Sachvortrags (BAG 24.09.1980 - 4 AZR 727/78 - AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 15.05.1991 - 4 AZR 551/90 - a. a. O.).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08

    Tarifliche Überleitung eines Anwendungsprogrammierers

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 15. Mai 1991 zur gleichlautenden Regelung im Bundes-Angestelltentarifvertrag bereits ausführlich begründet (- 4 AZR 551/90 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 8 Datenverarbeitung VergGr. IVa Nr. 1).

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt dies nicht schon aus einer pflichtgemäßen Erfüllung der übertragenen Arbeitsaufgaben, sondern es bedarf für diese Annahme eines schlüssigen Sachvortrages (dazu BAG 15. Mai 1991 - 4 AZR 551/90 - aaO).

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