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   BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96   

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BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96 (https://dejure.org/1998,4950)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 4 AZR 552/96 (https://dejure.org/1998,4950)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 (https://dejure.org/1998,4950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des Arbeitsvorgangs - Leitung fremder und Erbringung eigener Sachbearbeitungsaufgaben - Erfordernis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse und selbständiger Leistungen - Beschränkte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Es stellt dabei auf die Senatsrechtsprechung ab, nach der die Arbeitsvorgänge in rechtserheblichem Ausmaß die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllen müssen (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsbeschluß vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 18. Mai 1994 (- 4 AZR 461/93 - aaO) für das Heraushebungsmerkmal der "selbständigen Leistungen" davon ausgegangen, daß selbständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen, wenn ein 35 % der Arbeitszeit ausmachen der Arbeitsvorgang zu 7 % der Gesamttätigkeit selbständige Leistungen beinhalte.

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Sie kann aber auch erfüllt sein, wenn ein Angestellter nur auf einem speziellen, schmalen Sachgebiet tätig wird (Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dazu kann auch Erfahrungswissen gehören, das der Angestellte für die ihm übertragene Tätigkeit benötigt (Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - aaO).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Es stellt dabei auf die Senatsrechtsprechung ab, nach der die Arbeitsvorgänge in rechtserheblichem Ausmaß die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllen müssen (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsbeschluß vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" wird eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach gefordert (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. Senatsurteile vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Leitungstätigkeit ein großer, mehrere Tätigkeitsbereiche umspannender Arbeitsvorgang, wenn der Arbeitnehmer Leitungsaufgaben während seiner gesamten Arbeitszeit ununterbrochen selbst dann ausübt, wenn er gerade mit anderen Aufgaben als mit Leitungsaufgaben beschäftigt ist (Senatsurteile vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Tätigkeiten sind daher als Zusammenhangsarbeiten zu ihrer Leitungstätigkeit zu werten (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 155/92 - n.v.; vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - aaO).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Das Landesarbeitsgericht nimmt in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend an, daß eine pauschale Überprüfung ausreicht, soweit die Parteien die Tätigkeit der Klägerin als unstreitig ansehen und der Beklagte selbst für die Tätigkeit der Klägerin die Merkmale als erfüllt erachtet (Senatsurteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - AP Nr. 222 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Eine summarische Prüfung muß allerdings erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatumstände insbesondere für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen herangezogen worden sind (Senatsurteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - aaO).

  • BAG, 15.11.1967 - 4 AZR 48/67

    Angestellte - Wissenschaftliche Hochschulbildung - Bewährung in Tätigkeit - Lauf

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Auf diese Weise wird die nachgewiesene Eignung zum Merkmal der Leistungsbewertung gemacht, für die es aber ohne Bedeutung ist, wie der Angestellte durch seinen Arbeitgeber während der Bewährungszeit tatsächlich eingruppiert war (Senatsurteil vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BAGE 20, 150 = AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96
    Kennzeichnend für selbständige Leistungen im tariflichen Sinne kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vielmehr - ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe - ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 298/92

    Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 274/86

    Eingruppierung: Begriff der beschützenden Werkstatt i.S. von § 54 SchwbG

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 155/92

    Eingruppierung von Arbeitnehmern in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages für

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    (3) Der Begriff des Arbeitsvorgangs unterliegt als feststehender, abstrakter und den Parteien vorgegebener Rechtsbegriff in vollem Umfang der Überprüfung durch das Revisionsgericht, das bei Vorliegen der erforderlichen Tatsachenfeststellungen die Arbeitsvorgänge auch selbst bestimmen kann (BAG 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - Rn. 34) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen verschiedener Entgeltgruppen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und sodann - bei mehreren Gruppen jeweils - nacheinander die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen erfüllt (zB Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei den Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen erfüllt (18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 36).

    Eine pauschale Überprüfung der niedrigeren Vergütungsgruppen reicht nur aus, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale als erfüllt erachtet (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 222; 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Als ausreichend hat es insofern beispielsweise einen Anteil von 14 Prozent der höherwertigen Tätigkeit an der Gesamtarbeitszeit angesehen, die auf diesen Arbeitsvorgang entfällt (18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - ZTR 1998, 321) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 15 Sa 1627/08

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in einem Grundsicherungsamt (SGB XII, USG,

    Der Begriff "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" ist den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen zusammenfassend gegenüberzustellen und einheitlich zu bewerten (BAG vom 18.02.1998 - 4 AZR 552/96 - ZTR 1998, 321, juris Rn. 54).
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 678/16

    Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem "Peilschiff"

    Der Begriff des Arbeitsvorgangs unterliegt jedoch als feststehender, abstrakter und den Parteien vorgegebener Rechtsbegriff in vollem Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht, das bei Vorliegen der erforderlichen Tatsachenfeststellungen die Arbeitsvorgänge auch selbst bestimmen kann (BAG 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - Rn. 34) .
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Die ihm in diesem Zeitraum gezahlte Vergütung ist hierfür ohne Bedeutung (Senat 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BAGE 20, 150, 154; 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 -, zu B II 4 d der Gründe).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei derartigen Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen erfüllt (vgl. 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - nv.; 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 36).

    Dabei reicht eine pauschale Überprüfung aus, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale als erfüllt erachtet (26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - nv.; 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - nv.; 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 222; 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09

    Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT -

    Die Begriffe "gründlich" und "umfassend" sind dabei nicht getrennt zu beurteilen, sondern das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" ist den "gründlichen und vielseitigen" Fachkenntnissen zusammenfassend gegenüberzustellen und einheitlich zu bewerten (vgl. Urteil des BAG vom 18.02.1998 - 4 AZR 552/96 -, ZTR 1998, S. 321).
  • LAG Hamm, 15.07.2004 - 11 Sa 1133/02

    Eingruppierung eines Sparkassenangestellten mit Tätigkeit als Dekorateur und

    Eine Trennung in die Arbeitsvorgänge Gruppenleitung und Dekorateurtätigkeit komme nicht in Betracht (unter Hinweis auf BAG 18.02.1998 4 AZR 552/96 ZTR 1998, 312).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 318/02

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

  • LAG Sachsen, 26.03.2013 - 6 Sa 132/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Sozialhilfe

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 3 Sa 571/13
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