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   BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96   

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BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 (https://dejure.org/1997,1734)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 (https://dejure.org/1997,1734)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 (https://dejure.org/1997,1734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Höhere Vergütungsgruppe - Bewährungszeit - Unvollständige Regelung - Vervollständigung durch Tarifvertragsparteien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 224
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Dies setzt voraus, daß der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT ).

    Daran ändere auch die Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT ) nichts, nach der die Regelungen des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg Bedeutung hätten, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthielten.

    Danach seien grundsätzlich die Bestimmungen des § 23 a auf den Fallgrupppenaufstieg anzuwenden, wobei allerdings der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - aaO.), nach der die Zeit der vorübergehend oder vertretungsweise nach § 24 BAT ausgeübten Tätigkeit nicht auf die Bewährungszeit anzurechnen ist, gefolgt wird (Bruse/Wolf, BAT , Kommentar für die Praxis, 1989, § 23 b Rdn. 11 S. 371).

    Allerdings könnten nur diejenigen Vorschriften angewendet werden, die zur Ausfüllung des Begriffes Bewährungszeit erforderlich seien (folgt Zitat Urteil des Senats vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - aaO.).

    An diesem Satz der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) ist festzuhalten.

    Das Landesarbeitsgericht führt weiter aus, soweit das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung vom 9. November 1984 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) die Auffassung vertreten habe, daß die Vorschriften des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg nicht völlig bedeutungslos seien und, soweit § 23 a BAT allgemeine Rechtsgedanken enthalte, die dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entsprächen, diese Rechtsgedanken auch auf den Fallgruppenbewährungsaufstieg anwendbar seien, hätten die Regelungen des § 23 a BAT seit Einfügung des § 23 b BAT keine Bedeutung mehr, auch nicht, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthielten.

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidung des Senats vom 9. November 1984 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) gerade keine Anrechnung der genannten Zeiten für den Fallgruppenbewährungsaufstieg vorgenommen.

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Das wäre gerade in Anbetracht einer schrittweisen tariflichen allgemeinen Regelung für den Fallgruppenaufstieg ein unzulässiger dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 4 Rdn. 52; BAGE 48, 307, 311 - AP Nr. 4 zu 3 BAT ).
  • LAG Sachsen, 22.09.1995 - 8 Sa 543/95

    Voraussetzungen für Teilnahme am Fallgruppenaufstieg; Definition einer

    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Auch das Sächsische Landesarbeitsgericht hat im Urteil vom 22. September 1995 (- 8 Sa 543/95 - n.v.) dahin entschieden, mangels unbewußter Tariflücke könne die für den Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT-O geltende Vorschrift des § 23 a Satz 2 Ziffer 5 BAT-O nicht in Fällen des Fallgruppenaufstiegs nach § 23 b BAT-O entsprechend angewandt werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.1995 - 11 Sa 318/95
    Auszug aus BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96
    Das hat das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 1995 (- 11 Sa 318/95 - EzBAT § 23 a BAT Bewährungsaufstieg Nr. 30, S. 99 ff. des Abdrucks) im einzelnen herausgearbeitet.
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) oder einer anderen Fallgr.

    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass für den Regelungsbereich des § 23b BAT Zeiten, während derer der Angestellte in einer anderen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe eingruppiert war, auf die Bewährungszeit nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1).

    Daraus ist zu folgern, dass andere Zeiten nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    aa) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts haben die Tarifvertragsparteien die Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - aaO.) nicht zum Anlass genommen, in die mit Wirkung zum 1. Januar 1991 durch den 66. ÄndTV vom 24. April 1991 eingeführten Fallgr.

    Gerade weil die Fallgruppenaufstiege sich anders als der Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT nicht aus einem Guss entwickelt haben, sondern nach und nach in unterschiedlicher Form in einzelnen Eingruppierungstarifverträgen eingeführt wurden (GKÖD/Fieberg Bd. IV § 23b Rn. 1), ist es dem Senat versagt, die Tariflücke mittels Lückenausfüllung zu schließen (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) oder einer anderen Fallgr.

    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass für den Regelungsbereich des § 23b BAT Zeiten, während derer der Angestellte in einer anderen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe eingruppiert war, auf die Bewährungszeit nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Daraus ist zu folgern, dass andere Zeiten nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    a) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts haben die Tarifvertragsparteien die Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - aaO.) nicht zum Anlass genommen, in die mit Wirkung zum 1. Januar 1991 durch den 66. ÄndTV vom 24. April 1991 eingeführten Fallgr.

    Gerade weil die Fallgruppenaufstiege sich anders als der Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT nicht aus einem Guss entwickelt haben, sondern nach und nach in unterschiedlicher Form in einzelnen Eingruppierungstarifverträgen eingeführt wurden (GKÖD/Fieberg Bd. IV § 23b Rn. 1), ist es dem Senat versagt, die Tariflücke mittels Lückenausfüllung zu schließen (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Ebenso kann eine Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt, beim Fallgruppenaufstieg nach § 23b BAT nicht auf die Bewährungszeit in der niedrigeren Vergütungsgruppe angerechnet werden (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 37/00

    Bewährungsaufstieg bei Vertretungszulage

    15 nach Teil II Abschn. D der Anl. 1 a zum BAT (Medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe) setzt grundsätzlich voraus, daß der Angestellte in der Bewährungszeit in der entsprechenden Vergütungsgruppe eingruppiert ist (BAG 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1).

    Das hat der Senat im Urteil vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374) entschieden und im Urteil vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1) bekräftigt und ausführlich begründet.

    Insoweit liegen, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. September 1997 (aaO) ausgeführt hat, für den Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT und für den Fallgruppenaufstieg nach § 23 b BAT unterschiedliche Regelungen vor, deren Unvollständigkeit zu korrigieren nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte ist.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für einen Bewährungsaufstieg, der wie vorliegend nach dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Kr. VII Fallgr. 14 BAT-O eine "Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe" vorsieht, erforderlich, dass der betreffende Arbeitnehmer in den Zeiten, die er als Bewährungszeiten anerkannt wissen will, in diese Fallgruppe eingruppiert ist (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 163/08 - Rn. 16 mwN, USK 2009-132; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, BAGE 124, 240; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Bestimmt sich der Aufstieg danach, dass der Angestellte sich in einer Tätigkeit einer genau bezeichneten Fallgruppe bewährt haben muss, so können keine Zeiten berücksichtigt werden, die der Angestellte in einer anderen Fallgruppe zurückgelegt hat (vgl. BAG 4 AZR 565/96 vom 24. September 1997, AP Nr. 1 zu § 23 b BAT; BAG 4 AZR 711/00 vom 7. November 2001, NZA-RR 03, 165 zu 2 a aa der Gründe zur Vergütungsgruppenzulage).

    50 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht die Regelung des § 23 b BAT seit ihrer Einführung der Übertragung allgemeiner Rechtsgrundsätze, die sich aus den Regelungen des § 23 a Satz 2 Ziffer 1 bis 8 BAT ergeben, aber nur für den dort benannten Bewährungsaufstieg gelten, auf den Fallgruppenbewährungsaufstieg entgegen, weil die Tarifvertragsparteien die Tarifnorm des § 23 b BAT im Vergleich zu der des § 23 a BAT bewusst unvollständig gelassen haben (vgl. BAG 4 AZR 565/96 vom 24. September 1997, NZA-RR 98, 236).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Das läßt nur den Umkehrschluß zu, daß andere Zeiten, die nach § 23 a BAT anzurechnen sind, insbesondere Zeiten, während derer der Angestellte eine höhere Vergütung erhalten hat, beim Fallgruppenbewährungsaufstieg nicht mitrechnen (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

    24 Setzt ein Fallgruppenaufstieg die Bewährung in einer bestimmten genau bezeichneten Fallgruppe voraus, können Zeiten nicht berücksichtigt werden, die der Angestellte in einer anderen Fallgruppe zurückgelegt hat (BAG vom 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 - in AP Nr. 1 zu § 23 b BAT; BAG vom 07.11.2001 - 4 AZR 711/00 - in AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Auch wenn der Unterschied beim Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT und beim Fallgruppenaufstieg nach § 23 b BAT kaum zu vermitteln ist, handelt es sich ersichtlich um eine unvollständige Regelung, die nicht durch die Gerichte sondern nur durch die Tarifvertragsparteien vervollständigt werden kann (BAG vom 24.09.1997 - 4 AZR 565/96 - in AP Nr. 1 zu § 23 b BAT).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1055/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Ebenso kann eine Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt, beim Fallgruppenaufstieg nach § 23b BAT nicht auf die Bewährungszeit in der niedrigeren Vergütungsgruppe angerechnet werden (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 446/00

    Höhergruppierung eines Angestellten aufgrund eines Fallgruppenbewährungaufstieges

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  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 100/12

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters Flugverkehrskontrolle

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 792/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 938/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • LAG Brandenburg, 14.09.2004 - 2 Sa 235/04

    Fallgruppenbewährungsaufstieg gem. Vgr. III Fg 1 b BAT-O Anl. 1 a VKA

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 944/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • LAG Niedersachsen, 09.07.2007 - 6 Sa 1677/05

    Übertragung von Teilbereichen einer zuvor 100-prozentigen Arbeitszeit auf eine

  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 39/01

    Eingruppierung - Gymnasiallehrer - Bewährungsaufstieg

  • LAG Niedersachsen, 07.12.1999 - 7 Sa 568/99

    Berücksichtigung eines hypothetischen Bewährungsaufstiegs bei der Bemessung der

  • LAG Hamburg, 11.04.1996 - 7 Sa 79/95

    Keine entsprechende Anwendung des § 23a Nr. 5 a BAT für den

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