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   BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86   

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https://dejure.org/1987,6979
BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86 (https://dejure.org/1987,6979)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1987 - 4 AZR 590/86 (https://dejure.org/1987,6979)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 (https://dejure.org/1987,6979)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86
    Dies folgt aus dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelungen (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Sie wird auch dem Grundsatz gerecht, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86
    Ob die Auslösung steuerfrei ist, ist unerheblich (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.11.1973 - 4 AZR 78/73

    Tarifverträge - Bau - Auslösungsanspruch - Kalendertage - Beginn - Ende

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 590/86
    "Getrennte Haushaltsführung" im tariflichen Sinne setzt nämlich lediglich voraus, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führt, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 -, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    Arbeitnehmer, die auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind, haben auch für die Arbeitstage einen Anspruch auf Auslösung nach § 7.4.1 BRTV-Bau, an denen sie nach dem Ende der Arbeitszeit in ihre Wohnung zurückkehren, um dort das Wochenende zu verbringen (Bestätigung von BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.).

    Er besteht dann, wenn die Arbeitnehmer die Unterhaltungskosten dieser Wohnung zumindest überwiegend tragen und außerhalb der Wohnung übernachten (ebenso BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.).

    d) Arbeitnehmer im Baugewerbe haben nach alledem dann, wenn sie auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind, auch für die Arbeitstage, an denen sie nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit zu ihrer Wohnung zurückkehren, um dort das Wochenende zu verbringen, Anspruch auf Auslösung (ebenso BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.; Sperner/Brocksiepe, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981, Sonderdruck mit Erläuterungen zu § 1 und § 7, 1981, Anm. zu § 7.4.4, S. 167; Karthaus/Müller/Teichgräber, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, Text und Erläuterung, 4. Aufl., Anm. zu § 7.4.7, S. 254; Schroer, Arbeitsrecht, Grundlagen für die Praxis im Baubetrieb, 1991, S. 117).

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91

    Auslösung im Baugewerbe

    Der Auslösungsanspruch knüpft an eine durch die auswärtige Tätigkeit verursachte getrennte Haushaltsführung an und soll die hierdurch erhöhten Kosten des Arbeitnehmers ausgleichen (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge:Bau).

    Unter Berücksichtigung der tariflichen Zwecksetzung hat der Senat in seinen früheren Urteilen den Begriff der getrennten Haushaltsführung dahin definiert, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen muß, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAGE 16, 199 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 73/91

    Auslösungsanspruch eines Arbeitnehmers des Baugewerbes

    Der Senat hat zwar zum Begriff der Haushaltsführung zu früheren Fassungen des BRTV-Bau ausgeführt, diese setze voraus, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führe (BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -unveröffentlicht).
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