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   BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95   

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BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 (https://dejure.org/1997,2033)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 (https://dejure.org/1997,2033)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 4 AZR 622/95 (https://dejure.org/1997,2033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung - Tätigkeit in Abteilung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eines großstädtischen Jugendamtes

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2060
  • NZA-RR 1998, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1a zum BAT/VKA heraus (im Anschluß an Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt).

    Das gilt auch für die Tätigkeit eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin in der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (INSPE), wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. März 1995 (- 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt) ausgeführt hat.

    Es hat insoweit auf das Urteil des Senats vom 1. März 1995 (- 4 AZR 985/93 -), aaO, verwiesen.

    Abgesehen davon, daß erweiterte Befugnisse allenfalls indiziell geeignet sind, die "Bedeutung" im Tarifsinne auszumachen, hat der Senat in der Entscheidung vom 1. März 1995 (- 4 AZR 985/93 -), aaO, es als sehr zweifelhaft angesehen, ob das Tätigkeitsmerkmal der "Bedeutung" bei der INSPE gegeben ist.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n.v.), eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Diplom-Sozialpädagogin im Adoptionsvermittlungsdienst (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 935/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) angenommen.

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder aus der Größe des Aufgabenkreises sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986, BAGE 51, 59, 90 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder aus der Größe des Aufgabenkreises sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986, BAGE 51, 59, 90 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Der Senat hat wiederholt betont, daß es auf äußere Umstände, die die Arbeit schwierig gestalten, nicht ankommt (Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 91/74

    Verwaltungsangestellter - Technischer Angestellter - Landesstraßenbauamt -

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Der Senat hat wiederholt betont, daß es auf äußere Umstände, die die Arbeit schwierig gestalten, nicht ankommt (Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Der Senat hat wiederholt betont, daß es auf äußere Umstände, die die Arbeit schwierig gestalten, nicht ankommt (Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Der Senat hat wiederholt betont, daß es auf äußere Umstände, die die Arbeit schwierig gestalten, nicht ankommt (Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 91/74 - AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Köln, 03.11.1993 - 7 Sa 661/93

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Sozialpädagoge

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Diese Tätigkeit kann entgegen der Revision und entgegen dem von ihr zitierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. November 1993 (- 7 Sa 661/93 -, n.v.) nicht in einzelne Arbeitsvorgänge, etwa in die Betreuung eines bestimmten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aufgegliedert werden.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95
    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n.v.), eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Diplom-Sozialpädagogin im Adoptionsvermittlungsdienst (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 935/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) angenommen.
  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

  • LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 8 Sa 134/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 431/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in einer Altenwohnanlage

    Zwar hat der Senat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern deren Tätigkeit vielfach als einen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. z. B. die Nachweise im Urteil des Senats vom 26. März 1997 - 4 AZR 622/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeiten des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (Urteil des Senats vom 26. März 1997 - 4 AZR 622/95 -, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

    Diese Definition steht im Einklang mit dem von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BAT entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs (vgl. nur BAG v. 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 35; BAG v. 18.06.1997 - 4 AZR 764/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 38).

    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat das Bundesarbeitsgericht beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtsesshafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdungshilfe" (BAG v. 04.05.1988 - 4 AZR 728/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 143), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandshilfen in der Familientherapie" (BAG v. 06.02.1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (BAG v. 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 7), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (BAG v. 09.03.1994 - 4 AZR 288/93 - n.v.), eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (BAG v. 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 10), eines Sozialarbeiters in der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (BAG v. 26.03.1997 - 4 AZR 622/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 35) angenommen.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 147/99

    Klageverzicht - Kündigungsfrist

    Umstritten könnte insofern allenfalls sein, ob § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG auch einen sog. Tatsachenvergleich - wenn in der Abmachung der Parteien überhaupt ein Vergleich zu sehen wäre - verbietet, was von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verneint wird (vgl. etwa BAG Urteile vom 30. November 1994 - 5 AZR 702/93 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG und vom 5. November 1997 - 4 AZR 622/95 - AP Nr. 17, aaO).
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