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   BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82   

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https://dejure.org/1984,2223
BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 (https://dejure.org/1984,2223)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 (https://dejure.org/1984,2223)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 4 AZR 628/82 (https://dejure.org/1984,2223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeiter mit Beamtentätigkeit - Landzusteller mit Kraftwagen - Arbeiter der Deutschen Bundespost - Höhere Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 57
  • BB 1985, 799
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82
    Er entspricht den im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen (vgl. BAG 30, 229, 231 s AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen), deren grundsätzliche Zulässigkeit auch für den Bereich der Deutschen Bundespost zu bejahen ist.
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82
    Das folgt aus dem für die Tarifauslegung zu berücksichtigenden Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82
    Bei dieser nach Wortlaut und GesamtZusammenhang unkla ren tarifliehen Regelung kann zur Tarifauslegung eine in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierte tarifliche Übung herangezogen werden (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82
    Er entspricht den im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen (vgl. BAG 30, 229, 231 s AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen), deren grundsätzliche Zulässigkeit auch für den Bereich der Deutschen Bundespost zu bejahen ist.
  • BAG, 27.10.1970 - 4 AZR 485/69

    Einstufung - Eingruppierung - Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82
    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise einmal eintreten der Veränderungen eine Feststellungsklage über tarifliche Mindestentlohnung erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG Urteil vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 -, AP Nr. 46 zu § 256 ZPO) .
  • BAG, 02.04.1958 - 4 AZR 486/55

    Dienstverhältnis - Nicht beamteter Hochschullehrer - Technische Universität

    Auszug aus BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82
    Das Vor liegen dieser ProzeßVoraussetzung ist in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG Urteil vom 2. April 1958 - 4 AZR 486/55 -, AP Nr. 5 zu § 549 ZPO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 Sa 341/09

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Berücksichtigung von Ausbildungszeit

    Ein Feststellungsinteresse i. S. von § 256 Abs. 1 ZPO besteht jedoch grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht der klagenden Partei eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage, § 256, Rz. 7), d. h. - bezogen auf den Streitfall - sich die Frage der bislang zurückgelegten Jubiläumszeit in naher Zukunft auswirken könnte (vgl. BAG v. 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 - AP Nr. 1 zu § 10 TVArb Bundespost).

    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise einmal in Zukunft entstehender Ansprüche eine Feststellungsklage erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG v. 01.04.1987 - 4 AZR 485/86 - BAG v. 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 - AP Nr. 1 zu § 10 TVArb Bundespost; BAG v. 27.10.1970 - 4 AZR 485/69 - AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

    Insoweit kann ihr bei diesem Sachverhalt durch ein obsiegendes Urteil für ihre Vergütung im vorgenannten Zeitraum, um die es bei der Eingruppierungsfeststellungsklage geht, kein gegenwärtiger rechtlicher Vorteil erwachsen (vgl. Senat 25. Januar 1984 - 4 AZR 628/82 - BAGE 45, 57 = AP TVArb Bundespost § 10 Nr. 1).
  • LAG Bremen, 08.07.1994 - 4 Sa 5/94

    Tarifvertrag; Deutsche Bundespost; Eingruppierungsfeststellungsklage;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2007 - 10 Sa 701/06

    Zur Eingruppierung als Projektleiter bzw. Projektingenieur nach dem Tarifvertrag

    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise zukünftig eintretender Veränderungen eine Feststellungsklage über tarifliche Mindestentlohnung erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG vom 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 - m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2009 - 9 Sa 314/09

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und

    Es würde zu einer mit den Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO nicht zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise zukünftig eintretender Veränderungen eine Feststellungsklage über die tarifliche Mindestsentlohnung erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG 25.1.1984 -4 AZR 628/82- mwN.; LAG Rheinland-Pfalz 31.1.2007 -10 Sa 701/06-).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Sa 701/06

    ERA

    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise zukünftig eintretender Veränderungen eine Feststellungsklage über tarifliche Mindestentlohnung erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG vom 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 - m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2006 - 10 Sa 701/06

    Eingruppierungsklage eines Projektingenieur - Erfordernis umfassender

    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise zukünftig eintretender Veränderungen eine Feststellungsklage über tarifliche Mindestentlohnung erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG vom 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 - m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 03.03.2004 - L 1 RJ 6/02

    Berufsunfähigkeit - Briefzusteller - tarifliche Eingruppierung -

    Zudem ist dem zu einer Arbeiterin mit Beamtentätigkeit (Landzustelldienst mit Kraftwagen) ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 1984 (4 AZR 628/82, BAGE 45, 57 = AP Nr. 1 zu § 10 TV Arb Bundespost) zu entnehmen, dass die Tarifvertragsparteien (Ergebnisniederschriften vom Nr. 10/1976 und 12/1976 vom 2. Juli bzw. 29. September 1976) als Kraftfahrertätigkeiten iSd Lohngruppe 4 Nr. 5 TV Arb nur solche Tätigkeiten angesehen haben, deren Hauptaufgabe in der Beförderung von Personen und Sachen liegt.
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 527/83

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Tarifliche Vergütung - Tarifliche

    ZPO zu bejahen (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1984 - 4 AZR 628/82 - AP Nr. 1 zu § 10 TV Arb Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 537/83
    Wenn auch der Kläger in tarifw id rig er Weise in seinem Klageantrag von einer Verpflichtung der Beklagten zur "Eingruppierung" in die Lohngruppe I TV Arb Bundespost sp rich t, i s t doch mit dem Landesarbeitsgericht aufgrund des weiteren Inhalts des Klageantrages und des Sachvorbringens des Klägers die erhobene Klage a ls eine der im öffen tlich en Dienst allgemein üblichen und auch den Arbeitern der Bundespost zur Durchsetzung ih rer Rechte zur Verfügung stehenden Eingruppierungsfest stellungsklagen anzusehen und dafür das rech tlich e In teresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen (v g l. das U rteil des Senats vom 25. Januar 1984 - 4 AZR 628/82 - AP Nr. 1 zu § 10 TV Arb Bundespost, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
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