Rechtsprechung
   BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1239
BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91 (https://dejure.org/1991,1239)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1991 - 4 AZR 64/91 (https://dejure.org/1991,1239)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 (https://dejure.org/1991,1239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors bei amerikanischen Stationierungsstreitkräften - Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) - Maßgeblichkeit der überwiegenden Tätigkeit des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVAL II § 51, § 58; VergGr. 5, 6
    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVAL II §§ 51, 58; VergGr. 5, 6
    Eingruppierungsgrundsätze nach dem TVAL II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 469 (Ls.)
  • BB 1991, 2536
  • DB 1992, 1000
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Im Bereich des § 58 TVAL II ist es ausreichend, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Gehaltsgruppe unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

    Vielmehr ist für den Bereich des § 58 TVAL II ausreichend, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Gehaltsgruppe unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

    Für die Auslegung und Anwendung der in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe kann jedoch auch auf die Tätigkeitsbeispiele der einzelnen Gehaltsgruppen zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1974, aaO, und vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II).

    Wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der maßgeblichen tariflichen Rechtsbegriffe kommt hierbei den Tatsachengerichten ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1974, aaO, und vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 234/90 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Stellen von besonderer Bedeutung im Sinne der Gehaltsgruppe C 6 können sich beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit, aber auch den Folgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben (Senatsurteil vom 18. November 1975 - 4 AZR 493/74 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen).

    Danach kann sich die Bedeutung eines Aufgabengebietes beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit, aber auch den Folgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1975 - 4 AZR 493/74 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT, m.w.N.).

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m.w.N.).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Allerdings können die Eingruppierungsgrundsätze der §§ 22, 23 BAT auf den TVAL II nicht ohne weiteres übertragen werden, da der TVAL II keine Arbeitsvorgänge und auch keine den §§ 22, 23 BAT entsprechende Regelung kennt (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1986 - 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TVAL II).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 192/79

    Gehaltsgruppe - Tätigkeitsbeispiel - Eingruppierung - Hinausgehen der Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Für die Auslegung und Anwendung der in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe kann jedoch auch auf die Tätigkeitsbeispiele der einzelnen Gehaltsgruppen zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1974, aaO, und vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II).
  • BAG, 20.01.1982 - 4 AZR 392/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Selbständige Bewertung - Gesamttätigkeit -

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Es ist vielmehr diejenige Tätigkeit tariflich zu beurteilen, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP Nr. 1 zu § 51 TVAL II).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 234/90

    Tarivvertragliche Eingruppierung eines Tankwarts - Rechtsbegriff der schwierigen

    Auszug aus BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91
    Wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der maßgeblichen tariflichen Rechtsbegriffe kommt hierbei den Tatsachengerichten ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1974, aaO, und vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 234/90 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17

    Eingruppierung - Angestellter der alliierten Streitkräfte - Lagerarbeiter

    Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu II 2 der Gründe mwN) , dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 - Rn. 37) .

    Es ist vielmehr diejenige Tätigkeit tariflich zu beurteilen, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (vgl. BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 2. der Gründe mwN) .

    Es ist aber möglich, dass im Einzelfall die Tätigkeiten tatsächlich nicht trennbar sind und in derartigem Zusammenhang stehen, dass eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzunehmen ist (vgl. BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - aaO) .

    72 aa) Im Bereich § 58 TV AL II ist es ausreichend (aber auch erforderlich), wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der in Anspruch genommenen Gehaltsgruppe und Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe) .

    Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, muss für die tarifliche Bewertung auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zurückgegriffen werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe) .

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 82/92

    Eingruppierung - Lagerverwalterin bei US-Streitkräften - Eingruppierung einer bei

    Vielmehr ist nach § 51 Abs. 3 TV AL II für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers seine überwiegende Tätigkeit maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II).

    Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, daß die a-Gruppen in diesem System aufeinander aufbauender Gehaltsgruppen des TV AL II (Urteile des Senats vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TV AL II; vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II) als Zwischengruppen gedacht sind.

    Dabei ist die unterschiedliche Formulierung der Tätigkeitsmerkmale "schwierige und verantwortliche Arbeiten" bzw. "schwierige verantwortliche Arbeiten" ohne rechtliche Bedeutung: Die Arbeiten müssen in beiden Gehaltsgruppen gleichermaßen schwierig und verantwortlich sein (Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II).

    Wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes an Unbestimmtheit der maßgeblichen tariflichen Rechtsbegriffe kommt hierbei den Tatsachengerichten ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (Senatsurteil vom 11. September 1991, a.a.O., m.w.N.).

    Außerdem kann eine Stelle aufgrund des Aufbaus der Verwaltung oder der Zuweisung von Aufsichtsfunktionen oder besonders schwieriger Aufgaben besondere Bedeutung haben (Senatsurteil vom 11. September 1991, a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Die bei der Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vom Berufungsgericht vorgenommene Subsumtion kann der Senat daher nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II, zu 3a der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 1673/02

    Eingruppierung eines Dolmetschers bei den Britischen Streitkräften gemäß § 58

    Es reicht vielmehr aus, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der höheren Gehaltsgruppe unter Beachtung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppe abgegrenzt und bestimmt werden können (BAG vom 11.09.1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II sowie BAG vom 24.04.1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TV AL II).

    Erfüllt der Arbeitnehmer die der Gehaltsgruppe beigefügten Tätigkeitsbeispiele, ist schon deshalb von der Erfüllung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dieser Gehaltsgruppe auszugehen (BAG vom 11.09.1991 - 4 AZR 64/91 -, aaO, sowie BAG vom 07.10.1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TV AL II).

    a) Die besondere Bedeutung einer Stelle kann sich aus ihrer hierarchischen Ansiedlung, der Bedeutung und Größe des Aufgabengebietes, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit oder aus den Folgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder nach außen ergeben (vgl. im Einzelnen BAG vom 11.09.1991 - 4 AZR 64/91 -, aaO; BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 298/92

    Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

    Die Anwendung und Auslegung solcher unbestimmter Rechtsbegriffe kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der jeweilige Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II, zu 3a der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes an Unbestimmtheit der hier maßgeblichen tariflichen Rechtsbegriffe kommt hierbei den Tatsachengerichten ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

    Dabei kommt den Tatsachengerichten wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der maßgeblichen tariflichen Rechtsbegriffe ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (BAG Urteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

    Da bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe den Tatsacheninstanzen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BAG Urteile vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II; vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 386/97 - AP Nr. 152 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), unterliegt die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Überprüfung.
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

    Bei der Anwendung und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe kommt den Tatsachengerichten ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II, zu 3a der Gründe).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92

    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

    Die bei der Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vorgenommene Subsumtion kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II, zu 3a der Gründe).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92

    Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2002 - 13 Sa 680/02

    Eingruppierung eines Angestellten der Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 312/20

    Eingruppierung eines Transportation Assistent bei den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht