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   BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84   

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https://dejure.org/1986,2810
BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84 (https://dejure.org/1986,2810)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 4 AZR 671/84 (https://dejure.org/1986,2810)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 671/84 (https://dejure.org/1986,2810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lohnabrechnung auf der Basis eines bestimmten Stundenlohns - Anspruch auf Verdienstausgleich nach dem Tarifvertrag zur Sicherung der Eingruppierung - Verdienstsicherung bei Abgruppierung für Arbeiter und Angestellte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 403 (Ls.)
  • BB 1986, 1641
  • DB 1986, 1880
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84
    Hierbei ist es für den Begriff der Umgruppierung und Herabgruppierung unerheblich, ob die Änderung der Tarifgruppe kraft Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder im Wege der Änderungskündigung oder schon kraft tariflich festgelegten Direktionsrechts durchgeführt werden kann (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 99 Rz 18; BAG Beschluß vom 12. Oktober 1955 - 1 ABR 1/54 -, AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juli 1965, BAG 17, 248 f. = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verbot der Zurückverweisung nach § 96 ArbGG;

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84
    Hierbei ist es für den Begriff der Umgruppierung und Herabgruppierung unerheblich, ob die Änderung der Tarifgruppe kraft Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder im Wege der Änderungskündigung oder schon kraft tariflich festgelegten Direktionsrechts durchgeführt werden kann (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 99 Rz 18; BAG Beschluß vom 12. Oktober 1955 - 1 ABR 1/54 -, AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juli 1965, BAG 17, 248 f. = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84
    Der Begriff der Abgruppierung im Sinne des TV 1978 richtet sich in erster Linie nach Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelungen, die für die Tarifauslegung maßgebend sind (BAG 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84
    Zutreffend werden Zinsen nur aus dem Nettobetrag begehrt (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84
    Diese Auslegung ergibt einen vernünftigen Sinn und trägt damit auch dem Grundsatz Rechnung, daß die Tarifvertragsparteien im Zweifel eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung anstreben (BAG 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 501/96

    Tarifliche Verdienstsicherung bei Abgruppierungen

    Die Abgruppierung ist eine besondere Form der Umgruppierung (BAG Urteil vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 671/84 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) und deshalb ebenso weit auszulegen.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2001 - 6 Sa 93/00

    Eingruppierung eines als Konstruktionsingenieurs beschäftigten Arbeitnehmers in

    Man versteht unter Umgruppierung jede Änderung der Einreihung in Tarifgruppen und demgemäß unter Herabgruppierung die Einreihung in eine niedrigere tarifliche Lohngruppe (BAG vom 22.01.1986 -4 AZR 671/84).
  • LAG Hamburg, 14.09.1988 - 8 Sa 65/88

    Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Sonderzulage; Sonderzahlung;

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