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   BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98   

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BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98 (https://dejure.org/1999,40524)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 4 AZR 8/98 (https://dejure.org/1999,40524)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 (https://dejure.org/1999,40524)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Die Klage ist als Eingruppierungsfeststellungskiage zulässig, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen prozeßrechtiichen Bedenken begegnet (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986-4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 6. August 1997-4 AZR 195/96 -AP Nr. 7 zu § 12 AVR Diatoni sches Werk).

    Als Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. nur BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist unter "Verantwortung" i.S.d. zur Beurteilung stehenden Tarifmerkmals zunächst die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Dienst oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (Urteil vom 29. Januar 1986-4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Je nach der Lage des Einzelfalles kann sich die tariflich geforderte Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oderauf technische Zusammenhänge beziehen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986-4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    V b Fallgruppe 1 a in gewichtiger, beträchtlicher Weise herausheben müsse (Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bun desarbeitsgerichts kann bei der Anwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht das Revisionsgericht nur prüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff als solchen verkannt hat, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    IV b Fallgruppe 1 a gesprochen werden kann (BAG Urteile vom 14. Dezember 1977-4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT; vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - SAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Die Tätigkeit eines Dokumentars entspricht nicht der eines Archivars (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Sie steht sowohl im Einklang mit allgemeinen Denkgesetzen und Erfahrungssätzen sowie auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zur Bewertung von Dokumentationstätigkeiten (Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    V b Fallgruppe 1 a erfüllt, und anschließend, ob die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen vorliegen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Urteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Gericht darf sich insoweit mit einer pauschalen Überprüfung begnügen, wenn der maßgebende Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (vgl. Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP, aaO).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Nur so kann nämlich die Einhaltung des Rechtsgrundsatzes gewährleistet werden, wonach dieselben tatsächlichen Umstände nicht gleichermaßen zur Begründung mehrerer aufeinander aufbauender Tätigkeitsmerkmale heran gezogen werden können (Senatsurteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975), von der Revision anschaulich als Verbot der Doppelverwertung bezeichnet.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Vielmehr muß der Tatsachenvortrag auch einen wertenden Vergleich mit den nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten ermöglichen (Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76

    Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    IV b Fallgruppe 1 a gesprochen werden kann (BAG Urteile vom 14. Dezember 1977-4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT; vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - SAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    b) Unter selbständiger Leistung ist eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im ' Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschiagenden Weges wie hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene fkmg erfordert (BAG Urteile vom 9, November 1957 - - : " ' v WS - ; " 9 zu § 3 TOA; vom 14, August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250 = 10S zu §§ 2.2, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Das Gericht darf sich insoweit mit einer pauschalen Überprüfung begnügen, wenn der maßgebende Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (vgl. Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP, aaO).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Das Gericht darf sich insoweit mit einer pauschalen Überprüfung begnügen, wenn der maßgebende Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (vgl. Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP, aaO).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 680/96

    Erfüllung der Qualifizierungsmerkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" im

  • LAG Hamburg, 25.11.1997 - 6 Sa 39/97

    Eingruppierung eines Dokumentars im Hamburger Weltwirtschaftsarchiv

  • BAG, 11.07.1962 - 4 AZR 161/61

    Steuerverwaltungen der Länder - Sachbearbeiter - Mitarbeiter - Bürodienst -

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Je nach der Lage des Einzelfalles kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 -) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    (1) Das Landesarbeitsgericht ist zwar auch insoweit, wie die Beklagte ausdrücklich zugesteht, unter Anführung einschlägiger Entscheidungen des Senats vom zutreffenden Rechtsbegriff (vgl. dazu auch ausführlich Senat 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) ausgegangen.
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

    a) Bei dem Heraushebungsmerkmal der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Senat 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -Rn. 25).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Allerdings muss diese summarische Prüfung erkennen lassen, welche konkreten Tatsachen für die Erfüllung welchen Tätigkeitsmerkmals herangezogen worden sind (Senat 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Die summarische Prüfung muss dann allerdings erkennen lassen, auf Grund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatumstände insbesondere für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen herangezogen worden sind (BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319).
  • BAG, 17.03.2005 - 8 ABR 8/04

    Eingruppierung eines Teamleiters in einem SB-Warenhaus in Rheinland-Pfalz

    Eine summarische Prüfung muss allerdings erkennen lassen, auf Grund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatumstände insbesondere für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen herangezogen worden sind (24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Eine summarische Prüfung muß allerdings erkennen lassen, auf Grund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatumstände insbesondere für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen herangezogen worden sind (24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319).

    Vielmehr muß der Tatsachenvortrag auch einen wertenden Vergleich mit den nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten ermöglichen (24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - aaO; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2002 - 8 Sa 86/02

    Sachbearbeiterin Versicherungsamt; Heraushebung durch besondere Verantwortung (VG

    Aus dem Tarifwortlaut "besonders" der VG IV b Fg. 1 a BAT wird gefolgert, dass der Grad der Verantwortung sich dort gegenüber der VG V b Fg. 1 a in gewichtiger, beträchtlicher Weise herausheben müsse (BAG v. 24.02.1999 - 4 AZR 8/98; BAG v. 19.03,1986 - 4 AZR 642/84, AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20

    Eingruppierung eines Teamleiters "Leistungsgewährung" in einem Jobcenter

    Der Kläger schildert letztlich Führungs- und Kontrollaufgaben, die begründen können, dass sich seine Tätigkeit gegenüber der "normalen", in Entgeltgruppe 9b vorausgesetzten Verantwortung in gewichtiger, beträchtlicher Weise heraushebt, was Voraussetzung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c ist (zur entsprechenden Vergütungsgruppe des BAT vgl. BAG 24.02.1999 - 4 AZR 8/98 -, Rn. 52, juris).

    Der Begriff der Verantwortung darf jedoch nicht mit den tariflichen Merkmalen der Schwierigkeit und Bedeutung vermischt werden (BAG 24.02.1999 aaO.; LAG Berlin-Brandenburg 03.12.2014 -24 Sa 1228/14- Rn. 50, juris).

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 318/02

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

  • LAG Niedersachsen, 13.07.2004 - 13 Sa 2156/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe;

  • LAG Brandenburg, 30.07.1999 - 5 Sa 534/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Begriff des Arbeitsvorganges;

  • LAG Hamm, 19.05.2021 - 3 Sa 1262/20

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsfeststellungklage; Kein Anspruch auf

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

  • LAG Hessen, 19.07.2005 - 4 TaBV 8/05

    Aufbaufallgruppen - Eingruppierung

  • LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13

    Eingruppierung, medizinisch-technische Assistentin, Bewährungsaufstieg

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2006 - 10 Sa 51/06

    Eingruppierung des Leiters einer Informationsvermittlungsstelle; Begriff der

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2013 - 4 Sa 1386/12

    Grundlagen zur Eingruppierung eines "Feldinstandhalters" aufgrund einer

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