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   BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78   

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BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78 (https://dejure.org/1981,2644)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1981 - 4 AZR 858/78 (https://dejure.org/1981,2644)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 (https://dejure.org/1981,2644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78
    zur Auffassung des Arbeitsgerichts - eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit nicht in Betracht kommt (Urteil des Senatsvom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 /"demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

    Damit handelt es sich um eine senatsübliche, auch bei Arbeitern des öffentlichen Dienstes unbedenklich zulässige Ein gruppierungsfeststellungsklage (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; BAG AP Nr. 3 zu § 21 MTB II), für die das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu bejahen ist (vgl. BAG AP Nrn. 13, 19 und 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Selbständigkeit setzt eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den einzuschlagenden Weg und das Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs und zugleich auch eine gewisse Freiheit von Weisungen und Anleitungen voraus (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /demnächst/ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; ferner BAG AP Nrn. 6 und 20 zu §§ 22, 23 BAT 1973).

    Die hohe Empfindlichkeit des Gerätes kann sich demzufolge beispielsweise aus dessen komplexer technischer Beschaffenheit oder auch der leichten Möglichkeit der Beschädigung oder Tauglichkeits beeinträchtigung durch unfachmännische Behandlung oder äußere Einflüsse (Hitze, Kälte, Temperaturschwankungen)er geben (Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /"demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

    1 SV 2 a ein gruppiert sind (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /"demnächst/ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78
    Damit handelt es sich um eine senatsübliche, auch bei Arbeitern des öffentlichen Dienstes unbedenklich zulässige Ein gruppierungsfeststellungsklage (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; BAG AP Nr. 3 zu § 21 MTB II), für die das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu bejahen ist (vgl. BAG AP Nrn. 13, 19 und 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechts begriff aus, wenn es als Spezialarbeiten solche Tätigkeiten ansieht, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines entsprechend ausgebildeten Handwerkers liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betreffen (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 21 MTB II; für den Bereich des BAT vgl. BAG AP Nrn. 8 und 23 zu §§ 22, 23 BAT 1973; BAG AP Nrn. 52 und 98 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 12.03.1980 - 4 AZR 258/78
    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78
    1 des Allgemeinen Teils des Lohngruppenverzeichnisses begnügen, da der Sachverhalt insoweit unstreitig ist und die Beklagte selbst die Tätigkeitsmerkmale dieser Aufbaufallgruppe als erfüllt ansieht (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 1980 - 4 AZR 258/78 - 8.
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78
    Das folgt zwar nicht zwingend aus dem Wortlaut der strittigen Lohngruppe, wohl aber aus dem dann zu berücksichtigenden Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 IVG Auslegung).
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78
    1 SU 2 a zugeordnet werden können (vgl. auch BAG 25, 1 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78
    und BAG AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1973).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    (1) Unter dem Begriff "Fach" ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht etwa eine Tätigkeit, sondern der Berufszweig selbst zu verstehen (st. Rspr., BAG 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5).

    aa) Ob es sich bei einer Beschäftigung als Schlosser oder Bauschlosser überhaupt um eine solche in einem "verwandten Fach" handelt, also ein Vergleich des Berufsbildes des erlernten Berufs mit demjenigen des Berufs, in dem die Beschäftigung erfolgt, ergeben muss, dass die wesentlichen Punkte des jeweiligen Berufsbildes des ausgeübten und des Ausbildungsberufes übereinstimmen (st. Rspr., BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1997, 269; 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Nachdem die Kläger in der Revisionsinstanz die Fallgruppe in ihrem noch streitbefangenen ursprünglichen Klageantrag zu 1 haben fallen lassen, liegt damit eine den prozessualen Erfordernissen der Senatsrechtsprechung entsprechende Eingruppierungsfeststellungsklage vor, die - wie von Angestellten - auch von Arbeitern des öffentlichen Dienstes erhoben werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II und 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

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  • LAG Hamm, 01.02.2008 - 12 Sa 1667/07

    Eingruppierung; Spielplatzprüfer; verwandtes Fach; Dreher; Bauschlosser

    Unter dem Begriff "Fach" ist der Berufszweig selbst zu verstehen (BAG, Urt. v. 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP NR. 6 zu § 21 MTB II; Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • LAG München, 27.10.2000 - 9 Sa 288/00

    Eingruppierung: Kfz-Handwerker als Hausmeister

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist unter "Beruf" die Zugehörigkeit zu einem Erwerbszweig zu verstehen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95

    Eingruppierung eines Oberkesselwärter

    Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 170/88

    Tarifvertragliche Eingruppierung der Tätigkeiten von Hydraulikmechanikern als

    I Fallgruppe 1 SV 2 a nicht gefordert werde (BAG Urteile vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 3 und 5 zu § 21 MTB II).

    Mechaniker ist ein "Facharbeiter im Metallgewerbe für feine und schwierige Arbeiten" oder ein "Facharbeiter, der Maschinen instandhält" (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).

  • BAG, 11.06.1986 - 4 AZR 176/85

    Eingruppierung des Lohns eines Oberkochs mit Weisungsbefugnis gegenüber zwei

    Daraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß dem Arbeiter, dessen überwiegende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der beispielhaft genannten Tätigkeit erfüllt, der Lohn nach der entsprechenden Lohngruppe zusteht (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP Nr. 3 zu § 21 MTB II; Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82

    Eingruppierung eines Fernmeldemechanikers - Ausbildung als

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist deshalb unter dem Beruf die Zugehörigkeit zu einem Erwerszweig zu verstehen, wahrend der bisherige Begriff des Faches den Berufszweig selbst kennzeichnete (vgl. BAG vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auf grund des tariflichen GesamtZusammenhanges und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit, auch im Interesse der Abgrenzung von anderen tariflichen Größenordnungen ähnlicher Art (z.B. dem an anderer Stelle vorkommenden "erheblichen Umfang" - vgl. dazu das Urteil des Senats vom 22. Februar 1978 - A AZR 553/76 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 21 MTB II mit weiteren Nachweisen), muß daher auch bei der Anwendung der hier heranzuziehenden Tätigkeitsmerkmale davon ausgegangen werden, daß etwa zu einem Viertel der Arbeitszeit des Rundfunkauswerters "Sonderaufgaben" anfallen müssen.
  • BAG, 28.03.1997 - 10 AZR 515/95

    Eingruppierung - Oberkesselwärter

  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96
  • BAG, 20.01.1982 - 4 AZR 392/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Selbständige Bewertung - Gesamttätigkeit -

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