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   BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08   

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https://dejure.org/2010,3929
BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 (https://dejure.org/2010,3929)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 (https://dejure.org/2010,3929)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 (https://dejure.org/2010,3929)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung einer Oberärztin nach § 16 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Eingruppierung einer Oberärztin nach § 16 TV-Ärzte/VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihr liegt (so schon BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 -) .

    Die Klägerin hätte daher Zahl und Funktion der ihr unterstellten Ärztinnen und Ärzte im Einzelnen darstellen müssen, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die Erfüllung der Anforderungen des tariflichen Tätigkeitsmerkmales überprüfen zu können (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 55) .

    aa) Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29) .

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604) .

    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsang estellten der VergGr. IIa BAT-O 12. März 2008 - 4 AZR 67/07  - ZTR 2008, 604) .

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsang estellten der VergGr. IIa BAT-O 12. März 2008 - 4 AZR 67/07  - ZTR 2008, 604) .
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Wenn Arbeitgeber, die die Kliniken nach Gutdünken organisieren können (so BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14) , bestimmte leitende Mitarbeiter aus der objektivierbaren und berechtigten Sicht der Arbeitnehmer mit der Vertretungsmacht des Arbeitgebers ausstatten, so müssen sie sich das vertragsrechtlich zurechnen lassen.
  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (- 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    aa) Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    So hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Unterrichtung der Arbeitnehmer über eine Bevollmächtigung nach § 174 Satz 2 BGB entschieden, dass hierfür ausreicht, dass ein (leitender) Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der zB das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist (22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    a) Grundsätzlich sind die Einstufung in die Entgeltgruppe einer Vergütungsordnung und die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. dazu allg. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240, 243 ff.) .
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Das Vorliegen des Feststellungsinteresses ist als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., zB BAG 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 42) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08
    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken, weil die Klägerin die zukünftigen Vergütungsdifferenzen nicht beziffern kann und daher an einer Geltendmachung im Wege der Leistungsklage gehindert ist (20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2) .
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2008 - 2 Sa 329/07

    Zur Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Tarifauslegung - Absehen

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Es handelt sich um sogenannte, auf Entgeltzahlung aus einer konkret angegebenen tariflichen Vergütungs- oder Entgeltgruppen gerichtete Eingruppierungsfeststellungsanträge, gegen die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken bestehen (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 8 Sa 1593/15

    Eingruppierung; TV-L; Sachbearbeiterin; Reisekosten; selbständige Leistungen;

    Bei dem Haupt- wie dem Hilfsantrag handelt es sich um sogenannte, auf Vergütungszahlung aus einer konkret angegebenen Entgeltgruppe gerichtete Eingruppierungsfeststellungsanträge, gegen die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Bereich des öffentliches Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken bestehen (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Es handelt sich bei der Tarifregelung vielmehr um eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die notwendige zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Übertragung der Tätigkeit einer ständigen Vertretung war auch schon vor Inkrafttreten des TV-Ärzte/TdL möglich, weil auch schon zuvor eine Vertretung "in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben" möglich war (ausf. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 45 f.) .

    Entscheidend ist letztlich die nach den hierfür geltenden Regeln vertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit (vgl. nur BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 45 mwN) .

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 22; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.) .

    Dass sich aufgrund des neuen Vergütungssystems dadurch für ihn möglicherweise eine höhere Vergütung ergibt, ist eine bloße Folge des neuen Tarifvertrages und ändert nichts an der von dem Kläger arbeitsvertraglich auszuübenden und dementsprechend tariflich zu bewertenden Tätigkeit (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 24; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49) .

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    Die Tarifvertragsparteien haben damit - jedenfalls für entsprechende Übertragungen der Leitung eines Funktionsbereichs oder einer den Vorgaben entsprechenden Organisationseinheit in der Vergangenheit - jedoch keine, von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt und auch keine besonderen Formerfordernissse an eine etwa vom Arbeitgeber erteilte Vollmacht begründet (ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, NZA 2010, 895; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Entscheidend ist letztlich jedoch die - wie auch immer bestimmte - vertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 45) .

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.) .

    Dass sich aufgrund des neuen Vergütungssystems dadurch für ihn möglicherweise eine höhere Vergütung ergibt, ist eine bloße Folge des neuen Tarifvertrages und ändert nichts an der von dem Kläger arbeitsvertraglich auszuübenden und dementsprechend tariflich zu bewertenden Tätigkeit (näher ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (übertragbar insoweit zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., zur gleichartigen Regelung im TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 ausgeführt, dass diese Anforderung eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung ist und dass diese Übertragung nicht im Wege einer bloßen Organisationsänderung oder gar einer isolierten Verleihung des Status eines Oberarztes durch die Klinikleitung ohne Übertragung einer dementsprechenden Aufgabe erfolgen konnte (zB BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (vgl. zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne im Einzelnen BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff. zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

    Andernfalls würde ihr zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch die Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 43, ZTR 2011, 543; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f., GesR 2011, 314; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f., KRS 10.043) .

    BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; weiterhin 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 26 ff., KRS 10.043; 20. April 2011 - 4 AZR 247/09 - Rn. 27) .

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L bei Mehrfachbefristung - Anrechnung förderlicher

    Dies gilt insbesondere für Klagantrag Nr. 2. Die im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage ist auch anerkannt für die Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Vergütung nach bestimmten, zwischen den Parteien streitigen Stufen einer zwischen den Parteien unstreitigen Vergütungsgruppe (BAG unter 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 unter I 1, 2).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    Gegen diesen bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 28 Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16) jedenfalls im Bereich des öffentlichen Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien - wie vorliegend gegeben - nicht über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, streiten (vgl. BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

    Auch eine vor dem Inkrafttreten des TV Ärzte/EvB wirksam - ggf. nach den Grundsätzen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht - erfolgte Übertragung der medizinischen Verantwortung für einen Teil - oder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung, die dem Arbeitgeber zurechenbar ist, muss nicht erneut wiederholt werden (BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - n. v., zitiert nach juris).

    Das ergibt sich aus der systematischen Stellung dieser Entgeltgruppe innerhalb der durch die Vergütungsordnung gestalteten Hierarchie der Entgeltgruppen (BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - n. v. zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    bb) Die vom Landesarbeitsgericht angeführte Begründung, es mangele an einer "ausdrücklichen Übertragung" der medizinischen Verantwortung, entspricht nicht der Rechtsauffassung des Senats (vgl. zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne im Einzelnen 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9 zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Hamm, 28.08.2014 - 8 Sa 196/14

    AVR Caritasverband; Eingruppierung; Telefonist; umfangreiche oder schwierige

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 376/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • LAG Hamm, 01.12.2016 - 8 Sa 409/16
  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 47/16

    TV-L; Eingruppierung; Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter; selbständige Leistungen

  • LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15

    Eingruppierung, Musiktherapeut, Regelungslücke

  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 8 Sa 492/16

    Eingruppierung; IKK-TV; Tätigkeitsbeispiel; Bearbeiten von Daten;

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 1862/15

    Eingruppierung, TV-BA, Erste Fachkraft, Fachkraft, Rechtsbehelfsstelle, SGB II,

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 969/15

    Eingruppierung; TV-BA; Erste Fachkraft; Fachkraft; Rechtsbehelfsstelle; SGB II

  • LAG Nürnberg, 21.02.2020 - 7 Sa 156/19

    Eingruppierung - Stationsleitung - große Station

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 1861/15
  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 129/16

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Betreuungstätigkeit; AVR DW-EKD

  • LAG Hamm, 25.09.2014 - 8 Sa 467/14

    AVR Caritas, Eingruppierung, ambulante Pflegedienste, Sozialstation,

  • ArbG Paderborn, 30.01.2020 - 1 Ca 1401/18

    Eingruppierung eines städtischen Vollstreckungsangestellten in die Entgeltgruppe

  • LAG Hamm, 01.12.2016 - 8 Sa 719/16

    Eingruppierung; Gleichbehandlung

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