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   OLG Hamm, 13.12.2001 - (2) 4 Ausl.218/01 (98/01)   

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https://dejure.org/2001,9210
OLG Hamm, 13.12.2001 - (2) 4 Ausl.218/01 (98/01) (https://dejure.org/2001,9210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2001 - (2) 4 Ausl.218/01 (98/01) (https://dejure.org/2001,9210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - (2) 4 Ausl.218/01 (98/01) (https://dejure.org/2001,9210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fluchtgefahr. inhaftierter Verfolgter, Möglichkeit zur Flucht, lange Vollstreckung

  • Judicialis

    IRG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 15
    Fluchtgefahr; inhaftierter Verfolgter; Möglichkeit zur Flucht; lange Vollstreckung

  • rechtsportal.de

    IRG § 15
    Fluchtgefahr; inhaftierter Verfolgter; Möglichkeit zur Flucht; lange Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 91
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 218/01
    Dahinstehen lassen konnte der Senat - wie schon im Beschluss vom 14. Februar 1997 (Senat, a.a.O.) - die Frage, ob dem Erlass eines Auslieferungshaftbefehls nicht zudem auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Auslieferungshaftrecht ebenfalls gilt (BGHSt 23, 380, 387), entgegenstand.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 218/01
    Es lässt sich nämlich, was jedoch erforderlich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats in StraFo 1997, 125 = StV 1997, 369, 651 = NStZ-RR 1997, 286) nicht feststellen, dass der Verfolgte sich der Auslieferung derzeit durch Flucht überhaupt entziehen könnte.
  • OLG Hamm, 14.02.1997 - 4 Ausl 89/94

    Erlas eines Durchführungshaftbefehls, Sicherstellung der Auslieferung,

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 218/01
    Es lässt sich nämlich, was jedoch erforderlich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats in StraFo 1997, 125 = StV 1997, 369, 651 = NStZ-RR 1997, 286) nicht feststellen, dass der Verfolgte sich der Auslieferung derzeit durch Flucht überhaupt entziehen könnte.
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07

    Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten

    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG dann nicht bestehe, wenn der Verfolgte im Inland eine längere Haftstrafe zu verbüßen habe und im konkreten Fall auch nicht mit Lockerungen des Vollzuges oder einer Entscheidung nach § 456 a StPO zu rechnen sei ( so OLG Hamm StV 2003, 91; Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 15 Rdnr. 21 a; Möller NStZ 1991, 606) folgt der Senat nicht.

    Die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die auch der Senat vertritt, geht dahin, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen sei (OLG Koblenz MDR 1969, 950; OLG Karlsruhe Justiz 1972, 321; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1826; OLG Köln NStZ 1991, 605; ebenso OLG Hamm NStZ 2004, 221 unter Abgrenzung zu der früheren Entscheidung desselben Senats in StV 2003, 91; Wilkitzki, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 15 Rdnr. 27 und 52; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 50; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 15).

  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ws 116/03

    Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Strafhaft in anderem Verfahren

    in StraFO 2002, 139; StV 2003, 91.
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