Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 28.11.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1996 - 4 B 142.96   

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https://dejure.org/1996,18913
BVerwG, 26.07.1996 - 4 B 142.96 (https://dejure.org/1996,18913)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1996 - 4 B 142.96 (https://dejure.org/1996,18913)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 4 B 142.96 (https://dejure.org/1996,18913)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlendes obergerichtliches Urteil als Revisionsbegründung - Anwendbarkeit von Landesrecht im Einzelfall als Revisiosbegründung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 4 B 142.96
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 4 B 142.96
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Berlin, 27.11.2008 - 13 A 138.08

    Unfallkrankenhaus Marzahn darf Hubschrauberlandeplatz vorerst weiter betreiben

    Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 LuftVG hat die Genehmigungsbehörde über das Vorhaben aufgrund eines planerischen Gestaltungsspielraums zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 4 B 73.06 -, zitiert nach [...], Rn. 6; OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 1996 - OVG 4 B 142.96 -, zitiert nach [...], Rn. 6).

    Fehlen solche Schutzmaßnahmen im Genehmigungsbescheid, ist der Betroffene grundsätzlich auf die Möglichkeit zu verweisen, diese im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich einzufordern (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 1996 - OVG 4 B 142.96 -, zitiert nach [...], Rn. 6).

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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 28.11.1996 - 4 B 142/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16479
OVG Brandenburg, 28.11.1996 - 4 B 142/96 (https://dejure.org/1996,16479)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.1996 - 4 B 142/96 (https://dejure.org/1996,16479)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 1996 - 4 B 142/96 (https://dejure.org/1996,16479)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Fehlerbehebung durch Ergänzung einer Plangenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Frankfurt/Oder, 27.10.1997 - 7 K 2583/96

    Gestattung der Aufnahme des Flugbetriebes eines Flugplatzes als Verwaltungsakt;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder

    Diese Vorschrift ist entsprechend auch auf Anfechtungsklagen gegen Änderungsgenehmigungen nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG anzuwenden, denn derartige Genehmigungen haben, wie bereits dargelegt, Planungsfunktion (vgl. zur Anwendung des der Vorschrift zu Grunde liegenden Rechtsgedankens auf eine Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 1996 - 4 B 142/96 - LKV 1997, 457; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93 -, zit. nach Juris; OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 G 5/94 -, zit. nach Juris; Hoffmann/Grabherr, a.a.O., § 6 Rdnr. 182).
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