Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1993 - 4 B 165.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1736
BVerwG, 15.10.1993 - 4 B 165.93 (https://dejure.org/1993,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1993 - 4 B 165.93 (https://dejure.org/1993,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 4 B 165.93 (https://dejure.org/1993,1736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohngebiet - Tierhaltung - Innenbereich - Wohngebäude - Kleintierhaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 309
  • DVBl 1994, 292
  • DÖV 1994, 266
  • ZfBR 1994, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.06.1991 - 4 B 44.91

    Begriffe der Nebenanlage und der Kleintiere i.S. von § 14 Abs. 1 BauNVO;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 4 B 165.93
    Hierzu gehören solche (Raub-)Tiere nicht, von denen dem Menschen Gefahren für Leib oder Leben drohen (vgl. BVerwG. Beschlüsse vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 20.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 99 und vom 21. Juni 1991 - BVerwG 4 B 44.91 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 10 E 434/01

    Für eine Hobby-Hühnerzucht in einem reinen Wohngebiet kann die Haltung von Hähnen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 B 165.93 -, BRS 55 Nr. 51.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht die Vorschrift als Annex zum Wohnen eine Kleintierhaltung nur dann, wenn sie in dem betreffenden Gebiet üblich und ungefährlich ist, den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung nicht sprengt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 20.84 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 99 u. Beschl. v. 15.10.1993 - 4 B 165.93 - BRS 55 Nr. 51 = PBauE § 14 BauNVO Nr. 5) und die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - 4 C 6.75 - Buchholz a.a.O. § 29 BBauG Nr. 19 = PBauE § 29 BauGB Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 10 A 2220/02

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung; Untersagung der Haltung von mehr als einem

    Nebenanlagen zur Kleintierhaltung im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sind in einem reinen Wohngebiet nur zulässig, wenn die Tierhaltung, der sie dienen, in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (BVerwG, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 B 165.93 -, BRS 55 Nr. 51).

    Allerdings ermöglicht die letztgenannte Vorschrift als Annex zum Wohnen eine Kleintierhaltung nur, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1993 - 4 B 165.93 -, BRS 55 Nr. 51).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht