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   BVerwG, 06.02.1995 - 4 B 210.94   

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https://dejure.org/1995,8128
BVerwG, 06.02.1995 - 4 B 210.94 (https://dejure.org/1995,8128)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1995 - 4 B 210.94 (https://dejure.org/1995,8128)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 4 B 210.94 (https://dejure.org/1995,8128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen im einzelnen an die erforderliche Ausfertigung von Bebauungsplänen - Gebot der Rechtssicherheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Fall eines langjährig angewendeten an einem Ausfertigungsmangel leidenden Bebauungsplanes - Beschwerde wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 4 B 210.94
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß es rechtsstaatlich geboten ist, Bebauungspläne auszufertigen (vgl. BVerwG, Be schlüsse vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 4 B 210.94
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß es rechtsstaatlich geboten ist, Bebauungspläne auszufertigen (vgl. BVerwG, Be schlüsse vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auch die Frage, welchen Anforderungen die Ausfertigung schleswig-holsteinischer Gesetze genügen muß, richtet sich nach dem irrevisiblen Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 und vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Die Ausfertigung von Rechtsnormen ist rechtsstaatlich geboten, um sicherzustellen, dass diese nicht mit einem anderen als dem vom Normgeber gewollten Inhalt erlassen werden (Urteil vom 5. Februar 2009 - BVerwG 7 CN 1.08 - Buchholz 406.400 § 23 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 23; Beschlüsse vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 - juris Rn. 3, vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 , vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20 - juris Rn. 3 und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 24 - juris Rn. 16).

    Nichtigkeit stellt zwar die übliche, zeitlich unbegrenzte Folge formeller Rechtsverstöße beim Zustandekommen von Normen dar (Beschluss vom 6. Februar 1995 a.a.O. juris Rn. 5).

    Aus der Sicht des Bundesrechts besteht kein Hindernis, einen Ausfertigungsmangel noch Jahre nach dem Satzungsbeschluss zu beheben, wenn sich die Identität der beschlossenen und genehmigten Satzung mit der vorhandenen Planurkunde zweifelsfrei feststellen lässt (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1995 a.a.O. juris Rn. 6 und vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Zwar gibt es keinen ungeschriebenen Rechtssatz des Inhalts, daß die Gültigkeit eines Bebauungsplans nach Ablauf eines gesetzlich nicht näher bestimmten Zeitraums oder nach Verwirklichung der in ihm enthaltenen Festsetzungen nicht mehr in Frage gestellt werden darf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 165.97

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans, Beseitigung

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 23.10.1997 - 4 B 150.97

    Abwägung bei Behebung eines Ausfertigungsmangels bei Bebauungsplanerlass -

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 167.97

    Unzureichende Darlegung bei Beschwerde - Verfassungsgemäßheit der rückwirkenden

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 23.10.1997 - 4 B 149.97

    Behebung des Ausfertigungsmangels eines Bebauungsplans - Zulässigkeit der 18

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 166.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97

    Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplans - Vernachlässigung des Wohnbedarfs der

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 23.10.1997 - 4 B 148.97

    Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplanes - Vernachlässigung des Wohnbedarfs der

    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
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