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   BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87   

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https://dejure.org/1988,7536
BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87 (https://dejure.org/1988,7536)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1988 - 4 B 252.87 (https://dejure.org/1988,7536)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 4 B 252.87 (https://dejure.org/1988,7536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision - Verfahrensmangel - Verstoß gegen Denkgesetze - Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze - Verstoß gegen Überzeugungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    - Ein verfahrensfehlerhafter Verstoß gegen den "Überzeugungsgrundsatz" des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt etwa dann vor, wenn das Gericht von ihm festgestellte wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt oder für seine Entscheidung erhebliche tatsächliche Umstände im Widerspruch zum festgestellten Akteninhalt zugrunde gelegt hat (vgl. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 Nr. 183 und vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 Nr. 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    - Ein verfahrensfehlerhafter Verstoß gegen den "Überzeugungsgrundsatz" des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt etwa dann vor, wenn das Gericht von ihm festgestellte wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt oder für seine Entscheidung erhebliche tatsächliche Umstände im Widerspruch zum festgestellten Akteninhalt zugrunde gelegt hat (vgl. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 Nr. 183 und vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 Nr. 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    Das angegriffene Urteil kann deshalb auch nicht auf dem geltend gemachten "Verstoß gegen die Erkenntnisse des BVerwG" in dem zur Frage der Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§ 44 Abs. 1 VwVfG) ergangenen Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 107.83 - (NJW 1985, 2658) beruhen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    Hinsichtlich der "Nichtigkeit/Umdeutung der Ordnungsverfügung vom 6. März 1981", auf die es im übrigen - wie bereits dargelegt - für die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht ankäme, hat der Kläger keine konkrete klärungsbedürftige Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Tragweite bezeichnet (vgl. zu den Darlegungserfordernissen an den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    Eine solche Verletzung ist nämlich, wie sich übrigens auch aus dem vom Kläger angeführten Beschluß des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - (DVBl. 1973, 373) ergibt, nicht schon dann gegeben, wenn das Gericht bei der Würdigung des Beweisergebnisses andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    Hinsichtlich der "Nichtigkeit/Umdeutung der Ordnungsverfügung vom 6. März 1981", auf die es im übrigen - wie bereits dargelegt - für die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht ankäme, hat der Kläger keine konkrete klärungsbedürftige Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Tragweite bezeichnet (vgl. zu den Darlegungserfordernissen an den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.04.1984 - 4 B 69.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Irrevisibilität von

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 4 B 252.87
    Das Berufungsurteil geht unter Bezugnahme auf die Begründung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Aachen vom 7. November 1986 davon aus, daß aus der bestandskräftigen Ordnungsverfügung vom 1. März 1977 auch gegenüber dem Kläger als Rechtsnachfolger vollstreckt werden kann; dies ist übrigens mit dem Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - BVerwG 4 B 69.84 - im Verfahren über die Klage gegen die Verfügung vom 6. März 1981 rechtskräftig entschieden.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Ein dahin gehender Verfahrensfehler liegt vor, wenn das Gericht von ihm festgestellte wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt oder für seine Entscheidung erhebliche tatsächliche Umstände im Widerspruch zum festgestellten Akteninhalt zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338, 339 f.; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 50; Beschluß vom 22. Januar 1988 - BVerwG 4 B 252.87 -).
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