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   BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90   

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https://dejure.org/1990,4442
BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90 (https://dejure.org/1990,4442)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1990 - 4 B 61.90 (https://dejure.org/1990,4442)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 4 B 61.90 (https://dejure.org/1990,4442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss - Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 159
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90
    Der in Art. 19 Abs. U GG verbürgte umfassende und effektive Rechtsschutz würde illusorisch, wenn die Verwaltungsbehörden irreparable Maßnahmen durchführen, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73 u.a. - DVBl. 1974, 79 ).
  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 B 104.90

    Naturschutzgesetz - Minimierungsgebot - Optimierungsgebot

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90
    Das Verfahren der Kläger zu 5, zu 9, zu 10 und zu 11 wird abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 4 B 104.90 fortgeführt.
  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - ist hinsichtlich der Nr. 2 b) (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen) gegenstandslos.

    Allein hierauf beziehen sich auch die vorläufigen Rechtsschutzanträge der Kläger vom 17. April 1990 und der diesen Anträgen stattgebende Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 -.

    Das hat wiederum zur Folge, daß der Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 -, soweit er den Klägern vorläufigen Rechtsschutz gewährt, gegenstandslos geworden ist.

    Soweit klarstellend festgestellt wird, der Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - sei, was die aufschiebende Wirkung angehe, gegenstandslos geworden, hat der Beklagte mit seinem weiteren Änderungsbegehren teilweise Erfolg.

    Da sie hiermit in diesem Verfahren nicht durchdringen können und die von ihnen durch den Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - erstrittene Rechtsposition der Durchführung des nunmehr erneut planfestgestellten Vorhabens somit gegenwärtig nicht mehr als rechtliches Hindernis entgegensetzen können, ist es gerechtfertigt, sie insoweit in diesem Verfahren als Unterlegene anzusehen.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Gleichzeitig stellte das Revisionsgericht die aufschiebende Wirkung der Klagen - soweit es die seinerzeit erfolgreichen Beschwerdeführer betraf - wieder her (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - NVwZ 1991, 159).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Daraus folgt, daß im Revisionsverfahren nur eine eingeschränkte Prüfung stattzufinden hat, ob entgegen der vorinstanzlichen Klageabweisung gleichwohl eine aufschiebende Wirkung geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - NVwZ 1991, 159; bestätigt durch Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - ).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auf die Beschwerde anderer Kläger hatte das Bundesverwaltungsgericht allerdings mit Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - (NVwZ 1991, 159) die Revision zugelassen und die aufschiebende Wirkung dieser Klagen gegen den PFB 1985 wiederhergestellt.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auf die Beschwerde der Gemeinden H. und S. und einiger privater Kläger ließ das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - (NVwZ 1991, 159) die Revision zu.
  • VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01

    Gestattung von Vorarbeiten nach LuftVG § 7 Abs 1

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung der öffentlichen Belange und/oder des privaten Interesses eines Beteiligten an der alsbaldigen Vollziehung der angegriffenen Verwaltungsentscheidung einerseits und der gegenläufigen Belange des Rechtsschutzsuchenden andererseits (vgl. hierzu z.B.: BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 4 B 61.90 -, NVwZ 1991, 159).
  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 416/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

    Ist nach der summarischen Beurteilung des Ausgangs des Widerspruchs- bzw. gerichtlichen Hauptsacheverfahrens die Rechtslage offen, so hat das Gericht eine Abwägung aller wechselseitiger Interessen vorzunehmen, um zu ermitteln, wessen Interesse für die Dauer des Widerspruchs- bzw. Hauptsacheverfahrens der Vorrang gebührt (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1990, NVwZ 1991, 159; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.07.2000, NVwZ-RR 2001, 362 [OVG Niedersachsen 06.07.2000 - 3 M 561/00]).

    Insoweit ist vorliegend die Frage, ob der Eintritt von Tatsachen droht, der nach einem Abschluss des Hauptsacheverfahren nicht wieder rückgängig zu machen ist ( z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.09.1990, NVwZ 1991, 159), in Betracht zu ziehen.

  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

    Ist nach der summarischen Beurteilung des Ausgangs des Widerspruchs- bzw. gerichtlichen Hauptsacheverfahrens die Rechtslage offen, so hat das Gericht eine Abwägung aller wechselseitiger Interessen vorzunehmen, um zu ermitteln, wessen Interesse für die Dauer des Widerspruchs- bzw. Hauptsacheverfahrens der Vorrang gebührt (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1990, NVwZ 1991, 159; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.07.2000, NVwZ-RR 2001, 362 [OVG Niedersachsen 06.07.2000 - 3 M 561/00]).

    Insoweit ist vorliegend die Frage, ob der Eintritt von Tatsachen droht, der nach einem Abschluss des Hauptsacheverfahren nicht wieder rückgängig zu machen ist ( z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.09.1990, NVwZ 1991, 159), in Betracht zu ziehen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Das gilt selbst für den Fall, dass im Revisionsverfahren eine Zurückverweisung der Sache ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239; vgl. auch Beschl. v. 26.06.1990 - 4 B 61.90 -, NVwZ 1991, 159 - Beschl. v. 25.04.1986 - 4 C 13.85 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 45 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 4 B 61.90 -, juris, Rn. 12; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 5 Bs 40/16 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ME 167/10 -, juris, Rn. 17 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, juris, Rn. 10; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 159; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 983 ff.
  • OVG Sachsen, 22.03.2022 - 1 B 313/21

    Bergrechtliche Bewilligung; Erlaubnis; Versagungsgründe; konkurrierende Anträge;

  • VG Ansbach, 03.12.2020 - AN 3 S 20.02378

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Herstellung eines Rettungsweges

  • BVerwG, 21.09.1995 - 4 C 29.94
  • VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 3 S 19.02602

    Untersagung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle für

  • VG Ansbach, 25.10.2019 - AN 3 K 19.01921

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baueinstellung wegen Erneuerung der Fenster und

  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach BtM-Konsum, Recht auf

  • VG München, 09.02.2010 - M 2 K 08.6250

    Planfeststellung; Umfahrung ...; Planrechtfertigung; Lärmbetroffenheit; Abwägung

  • VG Ansbach, 13.08.2020 - AN 3 S 20.01473

    Anhörungspflicht vor baurechtlicher Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00246

    Untersagung der Nutzung einer Videothek als Veranstaltungsraum

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