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   BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08   

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BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08 (https://dejure.org/2008,9894)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2008 - 4 B 66.08 (https://dejure.org/2008,9894)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 4 B 66.08 (https://dejure.org/2008,9894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Änderung des § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    2 1. Um die rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Sache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) darzulegen, muss die Beschwerde eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formulieren und außerdem angeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).

    6 2. Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend dargelegt, dass einem Drittbetroffenen auch im Luftverkehrsrecht ein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht zusteht; er kann aber beanspruchen, dass ihm daraus, dass das Planfeststellungsverfahren rechtswidrig unterblieben ist, keine Beeinträchtigung seiner materiellen Rechtsposition erwächst (Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 9 A 3.01 BVerwGE 115, 158 ).

    Eine derartige Beeinträchtigung liegt vor, wenn einem Drittbetroffenen die planerische Abwägung seiner dem Vorhaben entgegenstehenden Belange wegen der fehlerhaften Wahl der Verfahrensart versagt geblieben ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    Da die Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG nicht nur Unternehmergenehmigung, sondern auch Planungsentscheidung ist (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 ), waren die privaten Belange der Kläger nicht anders als bei einer Planfeststellung (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG) im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ) ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    7 Die Beschwerde macht geltend, dass das angefochtene Urteil von dem Urteil des Senats vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 (BVerwGE 127, 95) abweiche (Beschwerdebegründung S. 12 bis S. 14 9. Absatz).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ) ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    12 Allerdings kann auch bei Einhaltung der Fünfmonatsfrist ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (Beschlüsse vom 25. April 2001 BVerwG 4 B 31.01 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 3. Mai 2004 BVerwG 7 B 60.04 juris).
  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    12 Allerdings kann auch bei Einhaltung der Fünfmonatsfrist ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (Beschlüsse vom 25. April 2001 BVerwG 4 B 31.01 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 3. Mai 2004 BVerwG 7 B 60.04 juris).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 65.08

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08
    Sie bleiben aus den im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 4 B 65.08 dargelegten Gründen ohne Erfolg.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auch in der jetzigen Fassung ist die Vorschrift drittschützend, weil - trotz der durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) erfolgten Änderung (Ersetzung des Begriffs "beeinflusst" durch den Begriff "beeinträchtigt") - sich die von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 LuftVG geforderte "Berücksichtigung von Rechten Dritter" nicht auf den direkten Zugriff auf Rechte beschränkt, sondern - nach wie vor - im Sinne einer "Beeinflussung der Rechte Dritter" zu verstehen ist; die Norm erfasst damit auch Drittbelange, die in mehr als unerheblicher, mithin abwägungsrelevanter Weise (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG ) berührt werden (in diese Richtung bereits BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 B 66.08 - juris Rn. 8 unter Verweis auf das Urteil vom 26. September 2001 - 9 A 3.01 - a.a.O. S. 164).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 20 D 7/09

    Klage von Anwohnern gegen Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn teilweise

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001- 9 A 3.01 -, a. a. O., Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 B 66.08 -, juris, Rn. 8.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008- 4 B 66.08 -, a. a. O.

  • VG München, 12.06.2018 - M 2 K 18.352

    Wasserspielplatz versus Fischweiher

    Der Klägerin steht grundsätzlich - wie hier - auch kein von ihren subjektiven Rechten - also dem Gebot der Rücksichtnahme - losgelöster Anspruch auf Wahrung des richtigen Genehmigungsverfahrens zu (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.12.2008 - 4 B 66.08 - juris Rn. 8).

    Soweit die Klägerbevollmächtigten der - im Übrigen auch inhaltlich unzutreffenden (vgl. dazu sogleich anschließend unter 5.) - Auffassung sind, es handele sich bei dem streitbefangenen Vorhaben um einen planfeststellungspflichtigen Gewässerausbau nach §§ 67 ff. WHG, vermögen sie damit folglich keine rügefähige Rechtsposition der Klägerin zu benennen (vgl. BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - juris Rn. 19; B.v. 16.12.2008 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 5 S 534/13

    Erfolglose Klage gegen die Planänderung für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Insofern steht ihm auch kein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - 4 B 66.08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 5 S 220/13

    Zur erstinstanziellen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bzw.

    Denn ihm steht kein Anspruch zu, dass zur Wahrung seiner materiellen Rechte ein bestimmtes Verfahren - etwa ein neues, ggf. nach § 76 Abs. 3 VwVfG vereinfachtes Planfeststellungsverfahren - gewählt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - 4 B 66.08 - Urt. v. 08.03.2006 - 9 A 29.05 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 14).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 65.08

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen

    Sie bleiben aus den im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 4 B 66.08 dargelegten Gründen ohne Erfolg.
  • VG Karlsruhe, 15.06.2010 - 5 K 1964/09

    Unwesentliche Rechtsbeeinträchtigung durch Teilflächeninanspruchnahme für

    Durfte das Regierungspräsidium das Vorhaben mit einer Plangenehmigung somit zulassen, kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Verstoß gegen Verfahrensrecht insoweit die Kläger in ihren Rechten verletzen würde (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), was nach ständiger Rechtsprechung auch bei unmittelbar Eigentumsbetroffenen nur dann angenommen wird, wenn sich der Verfahrensmangel auf die Entscheidung ausgewirkt haben kann (vgl. § 46 LVwVfG; BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 517; Urt. v. 05.03.1999 - 4 VR 3.98 - NVwZ 2004, 633; Urt. v. 10.12.2003 - 9 A 73.02 - NVwZ 2004, 613 = juris, Rdnr. 23; Urt. v. 28.03.2007 - 9 A 17.06 - NuR 2007, 488; Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 66.08 - juris, Rdnr. 8; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.2003 - 5 S 1399/02 - juris, Rdnr. 44 ff.).
  • VG Kassel, 24.02.2012 - 3 L 68/12

    Apassung eines Hubschrauberlandeplatzes an die AVV vom 19.12.2005.

    Ferner kann sich auch der von einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung betroffene Dritte darauf berufen, dass die planerische Abwägung seiner dem Vorhaben entgegenstehenden Belange unterblieben ist; das Abwägungsgebot hat in diesem Umfang drittschützende Wirkung (vgl. insoweit zur unterbliebenen Planfeststellung: BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 4 B 66.08 -, juris).
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