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   VGH Bayern, 16.09.1994 - 4 B 94.1496   

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VGH Bayern, 16.09.1994 - 4 B 94.1496 (https://dejure.org/1994,13871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.1994 - 4 B 94.1496 (https://dejure.org/1994,13871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 1994 - 4 B 94.1496 (https://dejure.org/1994,13871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 812
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

    Wird der privatrechtliche Betreuungsvertrag mit einer für die öffentlich-rechtliche Zulassungs- und Benutzungsentscheidung relevanten Begründung gekündigt, ist die Frage des "ob" der Benutzung und damit das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis berührt mit der Folge, dass auch insoweit die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 16.9.1994 - 4 B 94.1496 -, NVwZ 1995, 812 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.9.2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33 [34]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15

    Beschwerde; Rechtsweg; Zwei-Stufen-Lehre; Zugang zu einer bestimmten öffentlichen

    Die bereits zuvor bejahte öffentlich-rechtlich zu beurteilende Frage des Zugangs wird insoweit nicht nachträglich unmittelbar berührt, wenn sich die angeführten zivilrechtlichen Beendigungsgründe auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken (vgl. ähnlich auch BayVGH a.a.O. und Urteil vom 16. September 1995 - 4 B 94.1496 -, NVwZ 1995, 812 f.; VG Düsseldorf a.a.O.).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116

    Nutzung eines Holzlagerplatzes

    Die dadurch erlangte Rechtsposition, die als öffentlich-rechtliches Benutzungsrecht bezeichnet werden kann, verliert der Einrichtungsbenutzer nicht schon durch eine Kündigung des zivilrechtlichen (Miet-)Vertrags, auch wenn deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen (BayVGH, U.v. 16.9.1994 - 4 B 94.1496 - NVwZ 1995, 812; B.v. 10.10.2012, a.a.O.; U. Stelkens, a.a.O., § 35 Rn. 119; ders., Verwaltungsprivatrecht, S. 1009; Sodan, a.a.O., § 40 Rn. 345a; Struzina, a.a.O., 371).

    Der aus der Gemeindeordnung folgende öffentlich-rechtliche Zulassungsanspruch darf nicht mit den Mitteln des Zivilrechts unterlaufen werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.9.1994, a.a.O., 812).

  • VG Neustadt, 19.10.2016 - 3 L 899/16

    Vortragsveranstaltung am 28. Oktober 2016 auf dem Hambacher Schloss -

    Diese Unterscheidung betrifft öffentliche Einrichtungen jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die der jeweilige öffentlich-rechtliche Träger nicht selbst betreibt, sondern von einer (von ihm begründeten oder beherrschten) selbständigen juristischen Person des Privatrechts (AG, GmbH) betreiben lässt (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184/88 -, NJW 1990, 134; BayVGH, Urteil vom 16. September 1994 - 4 B 94.1496 -, NVwZ 1995, 812 f.).
  • VG Stuttgart, 13.10.2008 - 7 K 3583/08

    Zugang einer Partei zu privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

    Wird ein zivilrechtlicher Mietvertrag wie im vorliegenden Fall mit einer für die öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung relevanten Begründung verweigert, so ist damit die Frage des "Ob" der Benutzung unmittelbar berührt, so dass auch insoweit die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 16.09.1994 - 4 B 94.1496 -, NVwZ 1995, 812 f.).
  • VG Augsburg, 16.11.2012 - Au 7 E 12.1447

    NPD; Zulassungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung; Nachweis einer

    Wird ein zivilrechtlicher Mietvertrag mit einer für die öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung relevanten Begründung verweigert oder gekündigt so ist damit die Frage des "Ob" der Benutzung unmittelbar berührt, so dass auch insoweit die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. BayVGH vom 16.9.1994 NVwZ 1995, 812).
  • VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819

    Ausschluss aus Kindergarten

    Wird der privatrechtliche Betreuungsvertrag mit einer für die öffentlich-rechtliche Zulassungs- und Benutzungsentscheidung relevanten Begründung gekündigt, ist die Frage des "ob" der Benutzung und damit das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis berührt mit der Folge, dass auch insoweit die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. BayVGH, U. v. 16.9.1994 - 4 B 94.1496 - NVwZ 1995, 812 f.; VG Düsseldorf, B. v. 10.9.2003 - 24 L 3143/03 - NWVBl 2004, 33; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 35 f.).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2003 - 24 L 3143/03
    Wird der privatrechtliche Vertrag mit einer für die öffentlich-rechtliche Zulassungs- und Benutzungsentscheidung relevanten Begründung verweigert oder gekündigt, ist damit die Frage des Ob" der Benutzung und damit das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis selbst berührt, sodass auch insoweit die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung berufen sind, vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 16. September 1994 - 4 B 94.1496 -, NVwZ 1995, 812.
  • VG Würzburg, 21.10.2020 - W 8 E 20.1462

    Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstler

    Einen darüber hinaus gehenden Leistungsantrag - hier auf Zahlung an die Vermieterin des Antragstellers - fehlt es jedenfalls derzeit an einem Rechtsschutzbedürfnis, da es nicht ersichtlich ist, dass der Antragsgegner im Falle einer Verpflichtung zur Bewilligung der Künstlerhilfe sich weigern würde, den begehrten Betrag auszuzahlen (vgl. Pietzcker/Marsch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 38. EL Januar 2020, § 42 Rn. 95; BayVGH, U.v. 16.9.1994 - 4 B 94.1496 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 12.02.2016 - Au 7 S 16.200

    Widerruf der Nutzungsüberlassung für den geplanten Neujahrsempfang der AfD nicht

    Die dem Antragsteller und dem weiteren AfD-Stadtrat am 16. Dezember 2015 erteilte Genehmigung, den Oberen Fletz des Rathauses, eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), zur Durchführung ihres Neujahrsempfangs nutzen zu dürfen, stellt als öffentlichrechtliche Zulassungsentscheidung zweifellos einen rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt dar (BayVGH, B. v. 16.9.1994 - 4 B 94.1496 - juris m. w. N.).
  • VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 7 E 11.101

    NPD; Zulassungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung

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