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VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 96.3104 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 31.03.2005 - 4 B 01.1818
Grundsteuer, Erlass, Ertragsminderung, Vetretenmüssen, Umbau, Leerstand, …
Ein Steuerpflichtiger hat wesentliche Ertragsminderungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderungen weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (BVerwG, U.v. 15.4.1983 - 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123/126; BayVGH, U.v. 25.2.1998 - 4 B 96.3104).