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   BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04   

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https://dejure.org/2004,16223
BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04 (https://dejure.org/2004,16223)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 4 BN 47.04 (https://dejure.org/2004,16223)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 4 BN 47.04 (https://dejure.org/2004,16223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Besondere Funktion der zentralen Orte im Rahmen der planerischen Abwägung zur Festsetzung des Zentrale-Orte-Systems als Ziel der Raumordnung - Beteiligungsrechte der Gemeinden bei der Aufstellung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung - Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    Der von der Beschwerde in Bezug genommene Rechtssatz, Art. 28 Abs. 2 GG gebiete, dass das Recht, die gemeindlichen Interessen wahrzunehmen, als substanzielle Möglichkeit genutzt werden könne (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - BRS 65 Nr. 51), bedarf keiner Fortentwicklung.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    Zwar verlangt Art. 103 Abs. 1 GG, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht; daraus folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    Zwar verlangt Art. 103 Abs. 1 GG, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht; daraus folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    1 VwGO zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 4 BN 47.04
    Dabei kann offen bleiben, ob das bereits deshalb der Fall ist, weil es sich bei § 5 Abs. 2 ROG 1993 um ausgelaufenes Recht handelt und Rechtsfragen, die auslaufendes oder ausgelaufenes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr); denn § 5 Abs. 2 Satz 2 ROG 1993 ist für die Beantwortung der Frage unergiebig.
  • BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 1259/05

    Möglichkeit der Verteidigung der Rechte aus Art. 28 GG im Rahmen einer

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 4 BN 47.04 -,.
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