Rechtsprechung
OVG Sachsen, 01.07.2003 - 4 BS 49/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SiGrG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1; SächsGemO § 111, § 113 ff
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sicherheitsneugründung eines Zweckverbandes ; Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Verbandsgründung ; Vereinbarung einer genehmigungsfähigen Verbandssatzung ; Mitwirkungspflicht der betroffenen Gemeinde; Bildung als Körperschaft ; Zwangsmittel der Rechtsaufsichtsbehörde; ...
- Judicialis
SiGrG § 1 Abs. 1; ; SiGrG § 1 Abs. 2; ; SiGrG § 1 Abs. 3; ; SiGrG § 2 Abs. 1; ; SiGrG § 2 Abs. 2; ; SiGrG § 4 Abs. 1; ; SächsGemO § 111; ; SächsGemO §§ 113 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzvornahme, Rechtsaufsichtsbehörde, Sicherheitsneugründung, Verbandssatzung, Zweckverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 59 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1, 2, 4 Sächs.SicherheitsneugründungsG (SiGrG); §§ 111, 113 ff. SächsGemO
Zweckverband - Sicherheitsneugründung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 03.02.2003 - 1 K 1953/02
- OVG Sachsen, 01.07.2003 - 4 BS 49/03
Papierfundstellen
- NJ 2003, 665
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Chemnitz, 03.02.2003 - 1 K 1953/02
Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2003 - 4 BS 49/03
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2003 - 1 K 1953/02 -, die sich dagegen richtet, dass das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Anordnungen unter Nummern 2 und 3 des Bescheids des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 12. August 2002 wiederhergestellt hat, wird zurückgewiesen.Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Chemnitz durch Beschluss vom 3.2.2003 - 1 K 1953/02 - stattgegeben, soweit es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Anordnungen unter Nrn. 2 und 3 geht.
- OVG Sachsen, 11.03.2004 - 4 BS 362/03
Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des …
Eine solche Verpflichtung zur "bestätigenden Gründung" (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 SiGrG) eines Zweckverbands ist - wie der Senat bereits im Beschluss vom 1.7.2003 (- 4 BS 49/03 -, SächsVBl. 2004, 60 [62] = NJ 2003, 665 mit Anmerkung Lühmann) ausgeführt hat - einer Gemeinde unmittelbar durch das Sicherheitsneugründungsgesetz auferlegt, wenn sie gemäß § 2 Abs. 2 SiGrG als Mitglied eines Zweckverbandes gilt, der seine Tätigkeit aufgenommen hat, an dessen wirksamer Gründung und demnach Bildung als Körperschaft aber zumindest erhebliche Zweifel bestehen und dessen Gründung bislang nicht wirksam nachgeholt worden ist (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 SiGrG).Das Gesetz überlässt es damit vorrangig den Gemeinden selbst, sich über die Bedingungen, unter denen sie den Verband auf rechtlich gesicherter Grundlage fortsetzen wollen, d.h. über den Inhalt der neuen Verbandssatzung, zu einigen (vgl. bereits SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2003, a.a.O.).