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   VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868   

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VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868 (https://dejure.org/2005,22323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2005 - 4 BV 03.868 (https://dejure.org/2005,22323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 4 BV 03.868 (https://dejure.org/2005,22323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme von Rechtsmitteln gegen die Festsetzung einer erhöhten Kreisumlage für das Haushaltsjahr; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    FAG Art. 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 BV 02.1964

    Nachrang der Kreisumlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868
    Denn er darf sich durch die - allgemeine wie erhöhte - Kreisumlage gemäß Art. 56 Abs. 2 LKrO nur solche Einnahmen beschaffen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; für landkreisfremde Aufgaben darf er von den Gemeinden keine Umlage fordern (BayVGH, U.v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - VGH n.F. 45, 115/116 = BayVBl 1993, 112; U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U.v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964 - juris).

    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, dass ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben nur dann die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und die Rechtswidrigkeit des Umlagebescheids nach sich zieht, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, nämlich sich auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (zuletzt U.v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964 - juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868
    Denn er darf sich durch die - allgemeine wie erhöhte - Kreisumlage gemäß Art. 56 Abs. 2 LKrO nur solche Einnahmen beschaffen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; für landkreisfremde Aufgaben darf er von den Gemeinden keine Umlage fordern (BayVGH, U.v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - VGH n.F. 45, 115/116 = BayVBl 1993, 112; U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U.v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964 - juris).

    Ob es sich bei den Fremdenverkehrsämtern des Landkreises und der Gemeinden gleichwohl nach den Kriterien, die der Senat zu Musikschulen entwickelt hat (U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691/692), um verschiedene Einrichtungen mit unterschiedlichen Gegenständen und unterschiedlichen Zuständigkeiten handelt, bedarf keiner abschließenden Klärung; denn es fehlt an einer weiteren Voraussetzung des Art. 20 FAG.

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868
    Denn er darf sich durch die - allgemeine wie erhöhte - Kreisumlage gemäß Art. 56 Abs. 2 LKrO nur solche Einnahmen beschaffen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; für landkreisfremde Aufgaben darf er von den Gemeinden keine Umlage fordern (BayVGH, U.v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - VGH n.F. 45, 115/116 = BayVBl 1993, 112; U.v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U.v. 27.7.2005 - 4 BV 02.1964 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5295/00

    Differenzierte Kreisumlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.868
    Unter Einrichtung ist die Zusammenfassung von sachlichen und/oder personellen Mitteln in der Hand des Landkreises zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zu verstehen (vgl. Hölzl/Hien, Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung für den Freistaat Bayern, RdNr. 1 zu Art. 21 GO; insoweit enger OVG NRW, U.v. 23.4.2003 - 15 A 5295.00 - NVwZ-RR 2002, 864/865, wonach die öffentliche Sache, die benutzt oder mit der eine Verwaltungsleistung erbracht wird, im Vordergrund der Einrichtung stehen muss).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16

    Ausgleichsaufgabe; Bagatellgrenze; Gemeindefusion; Geringfügigkeitsschwelle;

    Vielmehr führen die rechtswidrig zu hohen Umlagesätze zur Nichtigkeit der Haushaltssatzung des Beklagten für das Haushaltsjahr 2014, da der Satzung ohne wirksame Kreisumlagesätze ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil fehlt (vgl. entsprechend BayVGH, Urteil vom 7.12.2005 - 4 BV 03.868 - juris, Rn. 41).
  • VG Oldenburg, 22.03.2023 - 3 A 2357/19

    Ergänzungsaufgabe; Haushaltsplan; Kreisumlage; Nachtragshaushalt; Rückerstattung;

    Der zu hohe Umlagesatz führt zur Nichtigkeit der Haushaltssatzung des Beklagten für das Haushaltsjahr 2018, da der Satzung ohne wirksamen isumlagesatz ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil fehlt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 LB 83/16 - juris Rn. 66 mit Verweis auf BayVGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 4 BV 03.868 - juris Rn. 41; siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 30.20 - juris Rn. 22, das ebenfalls von einer Unwirksamkeit der Satzungsnorm ausgeht).
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   VGH Bayern, 07.12.2005 - 4 BV 03.872, 873, 874, 868, 869   

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