Rechtsprechung
ArbG Osnabrück, 19.08.2009 - 4 BV 13/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schlagender Betriebsrat fristlos gekündigt!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Handgemenge bei der Weihnachtsfeier - Betriebsrat wegen Tätlichkeit entlassen - nach 24 Jahren im Unternehmen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Schläger-Sänger fristlos gekündigt
- busradar.de (Kurzinformation)
Kündigung nach Tätlichkeit gegen Kollegen: Betriebsratsmitglied fristlos entlassen
- wkblog.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff gegen Kollegen auf Betriebsfeier zulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
Wer schlägt fliegt - trotz BR-Zugehörigkeit und langer Betriebszugehörigkeit
- haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)
Alle Jahre wieder
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Betriebsrat gekündigt wegen Prügelei nach Gesang auf Weihnachtsfeier
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tätlicher Angriff gegen Kollegen auf Betriebsfeier - Fristlose Kündigung zulässig - Weiterbeschäftigung des Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist für Unternehmen nicht zumutbar
Rechtsprechung
ArbG Hannover, 04.06.2008 - 4 BV 13/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 27.03.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 27.05.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 5 BV 13/08
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
Rechtsprechung
ArbG Hannover, 27.05.2008 - 4 BV 13/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 27.03.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 27.05.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 5 BV 13/08
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren; …
zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 27. Mai 2008 - 4 BV 13/08 - wird zurückgewiesen.Im Verfahren 4 BV 13/08 hat das Arbeitsgericht Hannover die Einigungsstelle auf Betriebsebene unter dem Vorsitz des Direktors des Arbeitsgerichts K. mit 3 Beisitzern von jeder Seite errichtet.
Was die Beschlussgründe der Entscheidungen beider Kammern des Arbeitsgerichts Hannover und den zu Grunde gelegten Sachvortrag der Beteiligten betrifft, wird auf Blatt 41 bis 46 der Akten - 4 BV 13/08 - und auf Blatt 100 bis 105 der Akten - 5 BV 13/08 - Bezug genommen.
Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover - 4 BV 13/08 -, der dem Betriebsrat und Beteiligten zu 2) am 9. Juni 2008 (Bl. 49 d. A.) zugestellt wurde, hat dieser Beschwerde nebst Begründung zum Landesarbeitsgericht eingelegt am 21. Juni 2008 (Bl. 54 d. A.).
die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover - 4 BV 13/08 - zurückzuweisen .
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hannover - 4 BV 13/08 - den Antrag der Arbeitgeberin zurückzuweisen.
Soweit das Arbeitsgericht im Verfahren 4 BV 13/08 den örtlichen Betriebsrat für allein zuständig gehalten habe, beruhe dies auf reinen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die hier nicht anzustellen seien.
Von daher waren in den verbundenen Verfahren die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27. Mai 2008 - 4 BV 13/08 - zurückzuweisen und auf die Beschwerde der Arbeitgeberin und Beteiligten zu 1) der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 4. Juni 2008 - 5 BV 13/08 - abzuändern unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anträge des Konzernbetriebsrats und Beteiligten zu 3).
Rechtsprechung
ArbG Hannover, 27.03.2008 - 4 BV 13/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 27.03.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 27.05.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 5 BV 13/08
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 06.11.2008 - 4 BV 13/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 06.11.2008 - 4 BV 13/08
- LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. November 2008 - 4 BV 13/08 - abgeändert.2008 - 4 BV 13/08 - zurückgewiesen.
2008 - 4 BV 13/08 - abzuändern und die Beteiligte zu 2) zu verpflichten, ihm einen Internetzugang zur Nutzung im Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen.