Rechtsprechung
ArbG Heilbronn, 01.09.2009 - 4 BV 4/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 01.09.2009 - 4 BV 4/09
- LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09
Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei …
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 1. September 2009 - 4 BV 4/09 - abgeändert.
Rechtsprechung
ArbG Darmstadt, 28.07.2009 - 4 BV 4/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 49/87
Errichtung eines Gesamtbetriebsrates in rechtlich selbstständigen Unternehmen bei …
Auszug aus ArbG Darmstadt, 28.07.2009 - 4 BV 4/09
Insbesondere habe das BAG in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates in mehreren Unternehmen nicht möglich sei (BAG vom 11. Dezember 1987, DB 1988, 759 bis 760 und vom 13. Februar 2007 DB 2007 1719 bis 1720). - LAG München, 13.11.2007 - 6 TaBV 29/07
Wahlanfechtung
Auszug aus ArbG Darmstadt, 28.07.2009 - 4 BV 4/09
Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen ist nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes auszugehen, wenn in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird (vergleiche LAG München vom 13. November 2007, 6 TaBV 29/07).
- ArbG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 BVGa 17/09
Abbruch einer Betriebsratswahl wegen absehbarer Nichtigkeit
Die Wahl dieses Gemeinschaftsbetriebsrates wurde nicht angefochten, ist aber Gegenstand des Verfahrens 4 BV 4/09 beim Arbeitsgericht Darmstadt.Die Akten des Arbeitsgerichts Darmstadt zu dem Aktenzeichen 4 BV 4/09 hat das Gericht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Die summarische Prüfung der Argumente, die im hiesigen Verfahren und im Verfahren 4 BV 4/09 vorgebracht werden, führt zu der Einschätzung, dass die Wahl des Beteiligten zu 4 ihrerseits nicht nichtig ist.
- LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
Abbruch einer Betriebsratswahl - bereits vorhandener Betriebsrat im Teilbereich …
Der Betriebsrat der A GmbH hat beim ArbG Darmstadt (- 4 BV 4/09 -) u. a. ein Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl des Gemeinschaftsbetriebsrats eingeleitet.Das Arbeitsgericht hat den Antrag jedoch durch Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 BV 4/09 - zurückgewiesen.