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ArbG Heilbronn, 13.02.2008 - 4 BV 5/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 13.02.2008 - 4 BV 5/07
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in …
Auf die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 13.02.2008 - 4 BV 5/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 13.02.2008 - 4 BV 5/07 - teilweise abzuändern, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Beschäftigten.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 13.02.2008 - 4 BV 5/07 - teilweise abzuändern, die Anträge der Arbeitgeberin insgesamt abzuweisen sowie die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückzuweisen.
- LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10
Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"
In einem beim Arbeitsgericht Heilbronn (4 BV 5/07) und beim Landesarbeitsgericht (20 TaBV 1/08) geführten Beschlussverfahren beantragte die Arbeitgeberseite u.a., die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin D. in die Vergütungsgruppe AP VI und der Klägerin in die Vergütungsgruppe AP Va zu ersetzen. - LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 2/08
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in …
Am 24.09.2004 schloss die Konzernobergesellschaft der Arbeitgeberin, die P. S. Consulting und Conception für S. AG, mit der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den "Manteltarifvertrag", hinsichtlich einiger Bestimmungen, wie etwa der Eingruppierung, gültig ab 01.01.2005, im Übrigen ab 01.10.2004 (Bl. 171 ff. der erstinstanzlichen Akte des Verfahrens 4 BV 5/07 vor dem Arbeitsgericht Heilbronn, in dem dieselben Beteiligten um die Eingruppierung von 8 Arbeitnehmern der Arbeitgeberin stritten und das zweitinstanzlich vor der erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen 20 TaBV 1/08 in einem gleichzeitig stattfindenden Anhörungstermin verhandelt worden ist; im Folgenden: "MTV") sowie den "Vergütungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag (MTV) P. S. vom 24.09.2004", gültig ab 01.01.2005 (Bl. 159 ff. der erstinstanzlichen Parallelakte; im Folgenden: "VTV Nr. 1").