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   OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 139/00   

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https://dejure.org/2002,19509
OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 139/00 (https://dejure.org/2002,19509)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2002 - 4 Bf 139/00 (https://dejure.org/2002,19509)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 4 Bf 139/00 (https://dejure.org/2002,19509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Epileptiker als Krankenpfleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"; Zulassung zum Beruf des Krankenpflegers trotz einer Herdepilepsie als sogenanntem cerebralen Anfallsleiden fokaler Genese in Vergangenheit; Unfähigkeit oder Ungeeignetheit zur Ausübung des Berufs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Arnsberg, 20.12.2006 - 9 K 514/06

    Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" zu Recht wegen

    vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege sowie zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 25. Oktober 2002 (Gesetzentwurf der Bundesregierung), Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 15/13 S. 19; Verwaltungsgericht (VG) Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 8 VG 3879/99 - und Hamburgisches OVG, Urteil vom 1. Februar 2002 - 4 Bf 139/00 -, jeweils zu dem seinerzeit maßgeblichen Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985, jeweils zitiert nach juris.

    Zwar stellt der Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester" eine Beeinträchtigung des Grundrechts der Klägerin auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dar, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 13 B 2436/03 -, Nordrhein-westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2004, 474 f., ist jedoch vorliegend zum Schutz einer ordnungsgemäßen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und speziell potentieller Patienten - und somit eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes -, vgl. u.a. .Hamburgisches OVG, Urteil vom 1. Februar 2002 - 4 Bf 139/00 -, aaO. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschränkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG, vor einem möglichen Tätigwerden der Klägerin im bisherigen Beruf gerechtfertigt.

  • VG Sigmaringen, 08.12.2022 - 4 K 3154/21

    Epilepsie; Notfallsanitäter; Berufserlaubnis; gesundheitliche Eignung

    Im vom Beklagten herangezogenen Fall des OVG Hamburg (OVG Hamburg, Urteil vom 01.02.2002 - 4 Bf 139/00) habe der betroffene Krankenpfleger im Schnitt einmal jährlich auch unter Medikation einen epileptischen Anfall erlitten.

    Die Berufsfreiheit darf aufgrund des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung jedenfalls dann nicht mehr eingeschränkt werden, wenn die Auswirkungen der fraglichen Erkrankung des Berufsangehörigen auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nur geringfügig sind oder nur in unwahrscheinlichen Fällen auftreten können (vgl. mwN.: OVG Hamburg, Urteil vom 01.02.2002 - 4 Bf 139/00 -, BeckRS 2002, 21764 Rn. 65).

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