Rechtsprechung
OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 139/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Epileptiker als Krankenpfleger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"; Zulassung zum Beruf des Krankenpflegers trotz einer Herdepilepsie als sogenanntem cerebralen Anfallsleiden fokaler Genese in Vergangenheit; Unfähigkeit oder Ungeeignetheit zur Ausübung des Berufs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.02.2000 - 8 VG 3879/99
- OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 139/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98
Approbation als Arzt; einschränkende Nebenstimmungen; Auflagen; Befristung; …
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- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem …
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- VG Arnsberg, 20.12.2006 - 9 K 514/06
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" zu Recht wegen …
vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege sowie zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 25. Oktober 2002 (Gesetzentwurf der Bundesregierung), Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 15/13 S. 19; Verwaltungsgericht (VG) Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 8 VG 3879/99 - und Hamburgisches OVG, Urteil vom 1. Februar 2002 - 4 Bf 139/00 -, jeweils zu dem seinerzeit maßgeblichen Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985, jeweils zitiert nach juris.Zwar stellt der Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester" eine Beeinträchtigung des Grundrechts der Klägerin auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) dar, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 13 B 2436/03 -, Nordrhein-westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2004, 474 f., ist jedoch vorliegend zum Schutz einer ordnungsgemäßen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und speziell potentieller Patienten - und somit eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes -, vgl. u.a. .Hamburgisches OVG, Urteil vom 1. Februar 2002 - 4 Bf 139/00 -, aaO. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschränkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG, vor einem möglichen Tätigwerden der Klägerin im bisherigen Beruf gerechtfertigt.
- VG Sigmaringen, 08.12.2022 - 4 K 3154/21
Epilepsie; Notfallsanitäter; Berufserlaubnis; gesundheitliche Eignung
Im vom Beklagten herangezogenen Fall des OVG Hamburg (OVG Hamburg, Urteil vom 01.02.2002 - 4 Bf 139/00) habe der betroffene Krankenpfleger im Schnitt einmal jährlich auch unter Medikation einen epileptischen Anfall erlitten.Die Berufsfreiheit darf aufgrund des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung jedenfalls dann nicht mehr eingeschränkt werden, wenn die Auswirkungen der fraglichen Erkrankung des Berufsangehörigen auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nur geringfügig sind oder nur in unwahrscheinlichen Fällen auftreten können (vgl. mwN.: OVG Hamburg, Urteil vom 01.02.2002 - 4 Bf 139/00 -, BeckRS 2002, 21764 Rn. 65).