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   OVG Hamburg, 19.11.2001 - 4 Bf 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17481
OVG Hamburg, 19.11.2001 - 4 Bf 202/01 (https://dejure.org/2001,17481)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2001 - 4 Bf 202/01 (https://dejure.org/2001,17481)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2001 - 4 Bf 202/01 (https://dejure.org/2001,17481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen auf maximal 10 Geldspielgeräte pro Spielhalle und höchstens ein Spielgerät auf 15 qm; Eindämmung der Betätigung des Spielbetriebes und Schutz der Spieler vor Ausnutzung des Spieltriebes; Darlegung des Erfordernisses der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

    12 Hat das Bundesverwaltungsgericht eine Rechtsfrage schon entschieden, erfordert die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Darlegung konkreter geänderter Umstände, die die erneute grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage in einem Berufungsverfahren als notwendig erscheinen lassen (vgl. - übereinstimmend teils zum Revisions-, teils zum Berufungszulassungsrecht, teils zur Klärung durch das BVerwG, teils zu der durch BVerfG oder EuGH - BVerwG, Beschlüsse vom 22.08.1986 - 3 B 47.85 -, NVwZ 1987, 55 und vom 25.11.1992 - 6 B 27.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2001 - 4 Bf 202/01 -, GewArch 2002, 164; NdSOVG, Beschluss vom 10.02.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 133 Rn. 33; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Dass diese auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 GewO getroffene Regelung den an die Bestimmtheit einer Verordnung gestellten Anforderungen entspricht, ist unstreitig (BVerfG, Beschluss vom 27.03.1987, GewArch 1987, 194; Hamburgisches OVG, Urteil vom 19.11.2001, GewArch 2002, 164; Bay. VGH, Beschluss vom 12.09.2002, GewArch 2003, 34; Tettinger/Wank, GewO, § 33f Anm. 4).
  • BGH, 17.05.2022 - PatAnwZ 1/21

    Bestellung des niedergelassenen europäischen Patentanwalts zum alleinigen

    Ist die Frage bereits geklärt, kommt die Zulassung nur in Betracht, wenn mit dem Zulassungsantrag neue erhebliche Gesichtspunkte vorgetragen werden (vgl. BVerwG, ZInsO 2016, 795 Rn. 6; OVG Hamburg, GewArch 2002, 164).
  • OVG Hamburg, 01.10.2003 - 4 Bs 370/03

    Entfernung von bestimmten Unterhaltungsspielgeräte in einer Spielhalle;

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (Beschluss vom 19.11.2001, 4 Bf 202/01, GewArch 2002 S. 164 sowie Beschluss vom 25.8.2003, 4 Bs 288/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der

    Dies gilt umso mehr, als sie noch immer keine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage benennen, die (ungeachtet der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin) klärungsbedürftig sein soll (vgl. ferner zum Erfordernis, neue Gesichtspunkte vorzubringen, wenn die Klärungsbedürftigkeit einer an sich bereits geklärten Rechtsfrage dargelegt werden soll, BVerwG, Beschluss vom 25.11.1992 - 6 B 27.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2001 - 4 Bf 202/01 -, GewArch 2002, 164).
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