Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 26.05.2007 - 4 Bs 130/07   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Route der Demonstration zum ASEM-Treffen am 28.05.2007 bestätigt

  • hamburg.de (Pressemitteilung)

    Demonstration zum ASEM-Treffen am 28. Mai 2007 - Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt die von der Polizei für die Demonstration aufgegebene Route

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Kein Anspruch auf einen bestimmten Versammlungsleiter bei Demonstration (hier: ASEM-Treffen)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 27.05.2007 - 1 BvQ 16/07  

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2007 - 4 Bs 130/07 - und des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Mai 2007 - 5 E 1801/07 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres - Polizei -, vom 23. Mai 2007 - Tgb.Nr. 238/2007 - hinsichtlich der in Nr. 1 bis 3, 6 und 7 enthaltenen Auflagen wiederherzustellen,.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07  

    Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort

    Da die Antragsteller Alternativrouten oder stationäre Versammlungen außerhalb der Zone II nach der Erklärung ihrer Bevollmächtigten im Erörterungstermin indes ablehnen, braucht der Senat dem nicht weiter nachzugehen (vgl. OVG Hamburg, B. v. 26.05.2007 - 4 Bs 130/07 -) und kann die nähere Beauflagung der mit den Örtlichkeiten vertrauten Versammlungsbehörde überlassen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07  

    Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Versammlung aus Anlass des G 8

    Diese können insbesondere bei der Kundgebung vor der Hauptwache mitgeführte Gegenstände, zum Beispiel Transparente und Plakate betreffen (OVG Hamburg, B. v. 26.05.2007 - 4 Bs 130/07 - BVerfG 1. Kammer des 1. Senats, B. v. 27.05.2007, 1 BvQ 16/07).
mehr
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 4 Bs 93/08  

    Demonstration des "Hamburger Bündnisses gegen Rechts" am 1. Mai 2008

    Entscheidend dafür, dass der Senat diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit als zulässig angesehen hat, war aber regelmäßig die nach den dargelegten Umständen gesicherte Annahme, dass an der Versammlung eine nicht geringe Zahl gewaltbereiter Personen teilnehmen werde, von denen derartige Aktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien (vgl. Beschluss v. 26.5 2007, 4 Bs 130/07).
  • VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07  
    Das Hamburger Oberverwaltungsgericht verlangt dementsprechend in ständiger Rechtsprechung die nach den dargelegten Umständen gesicherte Annahme, dass an der Versammlung eine nicht geringe Zahl gewaltbereiter Personen teilnehmen werde, von denen derartige Aktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien (Beschlüsse vom 30. April 2008 - 4 Bs 93/08 2 E 1195/08 - und vom 26. Juni 2007 - 4 Bs 130/07).
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