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   BVerwG, 27.07.1967 - IV C 106.66   

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https://dejure.org/1967,1389
BVerwG, 27.07.1967 - IV C 106.66 (https://dejure.org/1967,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1967 - IV C 106.66 (https://dejure.org/1967,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1967 - IV C 106.66 (https://dejure.org/1967,1389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines Weges in ein gemeindliches Bestandsverzeichnis für Gemeindeanschlussstraßen - Erwerb einer Dienstbarkeit (Wegerecht) durch unvordenkliche Verjährung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Gebot sachgerechter Abwägung nicht verletzt, wenn sich die Planfeststellungsbehörde im Widerstreit der verschiedenen Belange für die Vorzugswürdigkeit des einen gegenüber dem anderen entscheidet und damit zugleich in der Wahl von Planungsalternativen die eine gegenüber der anderen bevorzugt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 106.66 - BVerwGE 34, 301 c308 f.>; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 c314 f.>; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 c237>).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Angesichts dieser Umstände mußte sich dem Berufungsgericht im Hinblick auf die Regelung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG, nach der zur Ermittlung des umlagefähigen Erschließungsaufwands vom beitragsfähigen Aufwand die von Dritten erbrachten, d.h. im Sinne dieser Vorschrift anderweitig gedeckten, Aufwendungen abzusetzen sind, die Notwendigkeit aufdrängen, Feststellungen darüber zu treffen, ob tatsächlich - wie der bezeichnete Vermerk in der Aufstellung vom 2. Juli 1979 nahelegt - und gegebenenfalls aus welchem Grunde nicht die Beklagte, sondern die ... Rechnungen über einen Gesamtbetrag von ca. 148.000 DM für die insoweit in Rede stehenden Herstellungsarbeiten bezahlt hat (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 27. Juli 1967 - BVerwG IV C 106.66 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 55 S. 65 f.).
  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 98.84

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Herstellung einer Erschließungsanlage -

    Das Berufungsgericht hat aber mit der seiner Auffassung zugrunde gelegten Feststellung, zum vollständigen Grunderwerb hätten seinerzeit nur 22 qm gefehlt, gegen seine Pflicht zur vollständigen Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO; vgl. hierzu Urteil vom 27. Juli 1967 - BVerwG IV C 106.66 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 55 S. 65 f.) verstoßen.
  • VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15

    Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines andern entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 106.66 - BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 314f.).
  • BVerwG, 01.11.1973 - IV B 100.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht aber gerade auch für die unvordenkliche Verjährung schon wiederholt ausdrücklich oder doch jedenfalls einschlußweise entschieden, daß sie dem Landesrecht folgt, in dessen Rahmen sie in Ergänzung des geschriebenen Rechts angewendet wird (vgl. z.B. Urteil vom 12. Oktober 1966 - BVerwG IV C 14.65 [BayVwBl. 1967, 95 und VRS 32, 306]; Urteil vom 16. Dezember 1966 - BVerwG VII C 180.65 - in Buchholz 310 § 173 VwGO; Anh.: § 68 ZPO [Seite 6]; Urteil vom 27. Juli 1967 - BVerwG IV C 106.66 - [Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 55]).
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