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   BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04   

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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04 (https://dejure.org/2004,7976)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 4 C 11.04 (https://dejure.org/2004,7976)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 4 C 11.04 (https://dejure.org/2004,7976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage; Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei der Errichtung und dem Betrieb einer Windfarm mit mindestens drei Windkraftanlagen; Pflicht zur Anzeige einer Windfarm mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Der Betreiberfrage kommt weder für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Windfarm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236) noch für die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung einer Windfarm eine entscheidende Bedeutung zu.

    26 1.2 Ob das gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtige Vorhaben des Klägers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfte mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht erteilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236 f.), müsste, wenn nicht der Kläger von sich aus die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zunächst die zuständige Immissionsschutzbehörde prüfen.

    Eine solche Klage müsste offensichtlich ohne Erfolg bleiben, weil die Kammer des Verwaltungsgerichts einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheids auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung verneint hat und deshalb gegenüber dem für den Beklagten handelnden Amtswalter ein Schuldvorwurf nicht erhoben werden könnte (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 4 C 1.03 UA S. 6).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 4 BN 24.99

    Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der zulässsigen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Maßgebend ist vielmehr der Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes insgesamt zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 BVerwG 4 NB 36.95 ZfBR 1996, 172 und vom 29. Juli 1999 BVerwG 4 BN 24.99 BRS 62 Nr. 96).

    Erwägungen des Bodenschutzes sind hierfür anders als für die Festsetzung der zulässigen Grundfläche nicht in erster Linie maßgebend (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 und vom 29. Juli 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Wenn eine unmittelbare Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt, ist die Erschließung nur gesichert, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz z.B. durch eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit abgesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 BVerwG 4 C 54.85 BRS 48 Nr. 92).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 B 156.89 BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 BVerwG 4 C 39.74 Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 B 156.89 BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 BVerwG 4 C 6.71 BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 BVerwG 4 C 3.02 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Bei baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, passen auch die Maßkategorien des § 16 Abs. 2 BauNVO überwiegend nicht; insoweit hat der Senat bereits eine den Besonderheiten der Anlage Rechnung tragende Anwendung zugelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 BVerwG 4 C 19.93 ZfBR 1995, 214 ).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Gebäude, sondern auch für andere bauliche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 BVerwG 4 C 1.01 ZfBR 2001, 558 = BRS 64 Nr. 79).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Verfahren, die vor dem 3. August 2001 begonnen wurden, sind gemäß § 67 Abs. 4 BImSchG nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsvorschriften unter Einschluss der 4. BImSchV zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 4 C 9.03 NVwZ 2004, 1235 ).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
    Diese Anlagen sind Gegenstand der Verfahren BVerwG 4 C 3.04 und BVerwG 4 C 8.04.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Diese Anlagen sind Gegenstand der Verfahren BVerwG 4 C 8.04 und BVerwG 4 C 11.04.
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1746

    Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen Pferdestall und landwirtschaftliche

    Anders als in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2004 (4 C 11.04 - NVwZ 2005, 328) liegt hier nicht der spezielle Fall eines Segelfluggeländes vor, dessen luftverkehrsrechtliche Genehmigung bei Ausführung des angegriffenen Bauvorhabens (Windenergieanlagen) schlechthin nicht mehr ausgenutzt werden könnte.
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1672

    Nachbarantrag eines Produzenten von medizinisch-technischen Produkten gegen einen

    Anders als in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2004 (4 C 11.04 - NVwZ 2005, 328) liegt hier nicht der spezielle Fall eines Segelfluggeländes vor, dessen luftverkehrsrechtliche Genehmigung bei Ausführung des angegriffenen Bauvorhabens (Windenergieanlagen) schlechthin nicht mehr ausgenutzt werden könnte.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Diese Anlagen sind Gegenstand der Verfahren BVerwG 4 C 3.04 und BVerwG 4 C 11.04.
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 B 8.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gültigkeit der Festsetzung zulässiger

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 11.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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