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   BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74, IV C 17.74   

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BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74, IV C 17.74 (https://dejure.org/1976,3422)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1976 - IV C 16.74, IV C 17.74 (https://dejure.org/1976,3422)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1976 - IV C 16.74, IV C 17.74 (https://dejure.org/1976,3422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Privatweges als selbstständige Erschließungsanlage - Bestimmung einer selbstständigen Erschließungsanlage nach den gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Erschließungsanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1976, 671
  • BauR 1976, 428
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74
    Ein Privatweg ist dann eine selbständige Erschließungsanlage, wenn er im wesentlichen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die für öffentliche Erschließungsanlagen gelten, so daß die Gemeinde ihn in dieser Form auch als öffentliche Erschließungsanlage hätte herstellen dürfen; der Ausbauzustand braucht jedoch nicht den darüber hinausgehenden satzungsmäßigen Merkmalen der endgültigen Herstellung zu entsprechen (Weiterentwicklung des Urteils vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4).

    Das Berufungsgericht hat in beiden Verfahren die Revision wegen einer vermeintlichen Abweichung vom Urteil des Senats vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - (Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4) zugelassen; es hat eine Abweichung darin gesehen, daß es dem 5 m breiten Privatweg den Charakter einer selbständigen Erschließungsanlage abgesprochen hat, obwohl der Senat in dem Urteil vom 30. Januar 1970 ausgeführt hat, ein 5 m breiter Privatweg könne als selbständige Erschließungsanlage angesehen werden.

    Zur Unterscheidung eines Privatweges ohne selbständige Erschließungsfunktion von einem solchen, der als selbständige Erschließungsanlage anzusehen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 (a.a.O.) - ausgeführt, daß sich insoweit eindeutige Kriterien kaum festlegen lassen; der Charakter einer selbständigen Erschließungsanlage müsse sich unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten aus dem "gesamten Erschließungszustand" ergeben.

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74
    Im Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - (BayVBl. 1970, 252) habe das Bundesverwaltungsgericht eine Fahrbahnbreite von 6 m und 2 m breite Gehwege als die untere Grenze einer zur Erschließung geeigneten Ortsstraße bezeichnet.
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74
    Eine Bindung entfällt insbesondere dann, wenn ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision offensichtlich nicht vorliegt (Urteil des Senats vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - BVerwGE 42, 229 [230 f.] und Urteil vom 16. Januar 1976 - BVerwG IV C 53.75 -).
  • BVerwG, 16.01.1976 - 4 C 53.75

    Zulassung der Revision - Bindungswirkung - Gesetzlicher Zulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1976 - IV C 16.74
    Eine Bindung entfällt insbesondere dann, wenn ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision offensichtlich nicht vorliegt (Urteil des Senats vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - BVerwGE 42, 229 [230 f.] und Urteil vom 16. Januar 1976 - BVerwG IV C 53.75 -).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    In diesem Falle ist es ihr lediglich verwehrt, auf dieser Grünfläche Anlagen einzurichten, die einer besonderen Kennzeichnung bedürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11, vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 14, vom 24. März 1976 - IV C 16.74 und 17.74 -, juris Rn. 17, sowie Urteil vom 30. Januar 1970- IV C 151.68 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 -, juris Rn. 26 (zum Straßenbaubeitragsrecht); Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 59.
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2007 - 9 LC 54/05

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Privatweg für die ausschließlich an ihn angrenzenden Grundstücke die nächstgelegene und damit zugleich die allein maßgebliche Erschließungsanlage und ist es daher ausgeschlossen, dass diese Grundstücke auch durch die öffentliche Anbaustraße, in die der Privatweg einmündet, hier der G.weg, erschlossen werden (vgl. BVerwG, aaO sowie Urt. vom 30.1.1970 - IV C 151.68 - DVBl 1970, 839 und vom 24.3.1976 - IV C 16. u. 17/74 - DÖV 1976, 671; Urt. d. erk. Sen. vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - zitiert nach juris).

    Er kann m. a. W. in seinem Ausbauzustand hinter den jeweiligen ortsrechtlichen Herstellungsmerkmalen zurückbleiben, soweit sie die gesetzlichen Mindestanforderungen überschreiten (BVerwG, Urt. v. 24.3.1976, aaO; zur erforderlichen Mindestbreite siehe bereits oben).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Ob öffentliche Straßen oder Privatstraßen selbstständige Erschließungsanlagen oder (nur) unselbstständige Zuwegungen zur nächsten öffentlichen Anbaustraße, in die sie einmünden, darstellen, hängt vom Gesamteindruck ab, den ein unbefangener Beobachter nach den tatsächlichen Verhältnissen hat (vgl. zu öffentlichen Straßen BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl. 1985, 297, v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 - DVBl 1985, 621 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 59 = NVwZ 1985, 753, v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - KStZ 1996, 112 = ZMR 1995, 557 u. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 = DVBl 1999, 395 = KStZ 1999 154 = NVwZ 1999 997 = ZMR 1999, 68; siehe zu Privatstraßen BVerwG, Urt. v. 30.1.1970 - IV C 151.68 - DVBl 1970, 839, v. 24.3.1976 - IV C 16. u. 17/74 - DÖV 1976, 671, v. 2.7.1982 - 8 C 28, 30 u. 33.81 - DVBl. 1982, 1056, v. 23.3.1984 - 8 C 65.82 - DVBl. 1984, 683, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48/00 - NVwZ-RR 2001, 180 = DÖV 2001, 37).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2005 - 2 LB 97/04

    Straßenreinigungsgebühr; Hinterlieger an einem Privatweg

    Eine private Straße ist dann eine solche selbständige Erschließungsanlage, wenn sie nach Breite, Länge und Anzahl der erschlossenen Grundstücke eine eigenständige Erschließungsfunktion hat (BVerwG, Urt. v. 30.01.1970 - IV C 151.68 -, DÖV 1970, 822 = DVBl. 1970, 839 = BRS Band 37 Nr. 2) und sie - ohne strikte Bindung an die satzungsmäßigen Merkmale der endgültigen Herstellung - im Wesentlichen den Anforderungen an vergleichbare öffentliche Erschließungsanlagen entspricht (BVerwG, Urt. v. 24.03.1976 - IV C 16. u. 17.74 -, DÖV 1976, 671 = BauR 1976, 428 = BRS Band 37 Nr. 100).
  • VG Hannover, 19.12.2005 - 4 A 6300/04

    Antrag auf Aufhebung der Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Ansehung eines

    Von Bedeutung sind dabei die Länge und die Breite der Anlage, Art und Anzahl der an sie angrenzenden Grundstücke, ihre Ausstattung mit Fahrbahnen, Gehwegen, Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen sowie ihre Funktion im Vergleich zur Funktion der nächstgelegenen öffentlichen Straße (vgl. etwa BVerwG, DVBl. 1970, 839; DÖV 1976, 671; DVBl. 1982, 1056; DVBl. 1984, 683).
  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 238/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

    Entscheidend ist, ob der Privatweg bzw. die Privatstraße als solche von der Ausdehnung und den Abmessungen (Breite und Länge), von der Ausstattung (mit Fahrbahn, Gehweg[en], Beleuchtungs- und Bewässerungseinrichtung[en]), vom Ausbauzustand und von der Beschaffenheit sowie von der Verkehrsbedeutung, der räumlichen Gliederung des Straßen- und Wegenetzes und der Zahl der über sie erreichbaren Grundstücke bereits als eigenständiger Teil des Straßen- und Wegenetzes von gewissem Gewicht erscheint und damit einen eigenständigen Charakter hat, sodass ihr nicht lediglich eine untergeordnete Zubringerfunktion von der und zur öffentlichen Straße zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1970 - IV C 151.68 - juris Rn. 8; Urteil vom 24. März 1976 - IV C 16.74 - juris Rn. 17 f.; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 - juris Rn. 36 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 9 LA 285/06 - juris Rn. 7 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 - juris Rn. 23 f. m.W.N.; VG Cottbus, Urteil vom 28. April 2022 - 6 K 26/19 - juris Rn. 24 m.w.N.; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz SH, 24. Lfg., StrWG, § 45 Rn. 55).
  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 171/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

    Entscheidend ist, ob der Privatweg bzw. die Privatstraße als solche von der Ausdehnung und den Abmessungen (Breite und Länge), von der Ausstattung (mit Fahrbahn, Gehweg[en], Beleuchtungs- und Bewässerungseinrichtung[en]), vom Ausbauzustand und von der Beschaffenheit sowie von der Verkehrsbedeutung, der räumlichen Gliederung des Straßen- und Wegenetzes und der Zahl der über sie erreichbaren Grundstücke bereits als eigenständiger Teil des Straßen- und Wegenetzes von gewissem Gewicht erscheint und damit einen eigenständigen Charakter hat, sodass ihr nicht lediglich eine untergeordnete Zubringerfunktion von der und zur öffentlichen Straße zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1970 - IV C 151.68 - juris Rn. 8; Urteil vom 24. März 1976 - IV C 16.74 - juris Rn. 17 f.; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2016 - 9 A 2907/12 - juris Rn. 36 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 9 LA 285/06 - juris Rn. 7 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 - juris Rn. 23 f. m.W.N.; VG Cottbus, Urteil vom 28. April 2022 - 6 K 26/19 - juris Rn. 24 m.w.N.; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz SH, 24. Lfg., StrWG, § 45 Rn. 55).
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   BVerwG, 24.03.1976 - IV C 17.74   

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  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Privatweges als selbständige Erschließungsanlage - Bestimmung einer selbständigen Erschließungsanlage nach den gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Erschließungsanlagen

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  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1976 - IV C 17.74
    Ein Privatweg ist dann eine selbständige Erschließungsanlage, wenn er im wesentlichen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die für öffentliche Erschließungsanlagen gelten, so daß die Gemeinde ihn in dieser Form auch als öffentliche Erschließungsanlage hätte herstellen dürfen; der Ausbauzustand braucht jedoch nicht den darüber hinausgehenden satzungsmäßigen Merkmalen der endgültigen Herstellung zu entsprechen (Weiterentwicklung des Urteils vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4).
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