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   BVerwG, 24.11.1978 - IV C 18.76   

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BVerwG, 24.11.1978 - IV C 18.76 (https://dejure.org/1978,298)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1978 - IV C 18.76 (https://dejure.org/1978,298)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1978 - IV C 18.76 (https://dejure.org/1978,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ortsdurchfahrten einer Bundesstraße - Aufnahme überörtlichen Durchgangsverkehrs - Zusätzliche Fahrspuren - Erschließung der Bauflächen - Billigkeitserlaß - Beitragserlaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher Durchgangsverkehr; Begriff der Erforderlichkeit; Verkehrsimmissionen; Billigkeitserlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2220
  • ZMR 1980, 286
  • DVBl 1979, 780
  • DÖV 1979, 178
  • BauR 1979, 239
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    BBauG § 135 Abs. 5 ermöglicht den Beitragserlaß nur in atypischen Fällen; die Zunahme von Verkehrsimmissionen nach erfolgtem Straßenausbau ist in der Regel nicht in diesem Sinne atypisch (Anschluß, BVerwG, 18.11.1977, IV C 104.74, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10).

    Diese Vorschrift ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 [9]) ausgeführt hat, vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht der Gemeinde zu sehen, den durch die Herstellung von Erschließungsanlagen entstandenen und anderweitig nicht gedeckten Aufwand durch Erschließungsbeiträge nach Maßgabe der §§ 127 bis 135 BBauG in Verbindung mit der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung zu decken.

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - a.a.O. ausdrücklich betont; daran ist festzuhalten: Was an Immissionen hingenommen und was erfolgreich abgewehrt werden kann, wird nach Maßgabe anderer Gesetze (z.B. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder der Straßengesetze) entschieden, hat aber keine Bedeutung für das Erschließungsbeitragsrecht.

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Die Art des Ausbaues der Lindauer Allee wirft in der Tat die Frage auf, ob die Erschließungsanlage in dieser Breite "erforderlich" ist, um die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, Bei der Beurteilung dessen, was die Gemeinde im konkreten Fall für "erforderlich" im Sinne des § 129 Abs. 1 BBauG hält, steht ihr ein Ermessen zu (Urteile vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 mit weit. Hinw.).

    Das wiederum könnte sich auch auf die Frage nach der "Erforderlichkeit" im Sinne des § 129 Abs. 1 BBauG auswirken: Bei der Festlegung von Höchstbreiten, welche den tatsächlichen Herstellungsaufwand auf einen geringeren beitragsfähigen Aufwand reduzieren, steht den Gemeinden nach der Rechtsprechung des Senats ein weites (orts-)gesetzgeberisches Ermessen zu (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 [S. 13] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 [27]).

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Zusätzliche Fahrspuren, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, sind nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des BBauG § 129 Abs. 1 S. 1 "erforderlich" (Anschluß, BVerwG, 08.08.1975, IV C 74.73, Buchholz 406.11 § 127 Nr. 22).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 [10] ausgeführt, daß jede Erschließungsanlage nicht nur dem Nutzen der von ihr erschlossenen Grundstücke, sondern auch dem Wohl der Allgemeinheit diene; sie stehe damit nicht nur dem Anliegerverkehr, sondern auch dem üblichen Durchgangsverkehr zur Verfügung.

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Das wiederum könnte sich auch auf die Frage nach der "Erforderlichkeit" im Sinne des § 129 Abs. 1 BBauG auswirken: Bei der Festlegung von Höchstbreiten, welche den tatsächlichen Herstellungsaufwand auf einen geringeren beitragsfähigen Aufwand reduzieren, steht den Gemeinden nach der Rechtsprechung des Senats ein weites (orts-)gesetzgeberisches Ermessen zu (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 [S. 13] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 [27]).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Nach § 127 Abs. 1 BBauG ist nämlich diese Beitragserhebung nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht der Gemeinde (Urteil des Senats vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 7.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 23 S. 11 [15]), und zwar im Interesse nicht nur der öffentlichen Haushalte, sondern auch der Beitragsgerechtigkeit.
  • BVerwG, 17.07.1970 - IV B 7.70

    Nichtzulassung einer Revision - Zurückweisung einer Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17. Juli 1970 - BVerwG IV B 7.70 - Hess. Gemeindezeitung 1970, 306 sowie vom 1. April 1971 - BVerwG IV B 152.70 - betreffend einen Autobahnzubringer).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Die Art des Ausbaues der Lindauer Allee wirft in der Tat die Frage auf, ob die Erschließungsanlage in dieser Breite "erforderlich" ist, um die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, Bei der Beurteilung dessen, was die Gemeinde im konkreten Fall für "erforderlich" im Sinne des § 129 Abs. 1 BBauG hält, steht ihr ein Ermessen zu (Urteile vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 mit weit. Hinw.).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Dieser Auslegung steht auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1972 - 1 BvL 15/68 u.a. - (BVerfGE 34, 139 [148]) nicht entgegen.
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Die Gemeinde darf bei der Entscheidung, mit welcher Breite eine Erschließungsanlage hergestellt werden soll, auch das Bedürfnis nach Leichtigkeit des Verkehrs in ihre Überlegungen einbeziehen (Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [5]).
  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 152.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17. Juli 1970 - BVerwG IV B 7.70 - Hess. Gemeindezeitung 1970, 306 sowie vom 1. April 1971 - BVerwG IV B 152.70 - betreffend einen Autobahnzubringer).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Die Gemeinde darf bei der Entscheidung, in welcher Breite eine Erschließungsanlage hergestellt werden soll, auch das Bedürfnis nach Leichtigkeit des Verkehrs in ihre Überlegungen einbeziehen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1978 - IV C 18.76 -, NJW 1979, 2220).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Der Erlaß einer Abgabe wegen einer sachlich unbilligen Härte der Heranziehung setzt vielmehr voraus, daß es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfaßten Regelfällen als Sonderfall darstellt (vgl. Urteile vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 , vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 13.89 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 24 S. 7 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Bei der Beurteilung dessen, was die Gemeinde im konkreten Fall für erforderlich im Sinne des § 33 Satz 2 KAG hält, steht ihr eine Einschätzungsprärogative zu (so inhaltsgleich zum Bundesrecht: BVerwG, Urteile vom 24.11.1978 - IV C 18.76 - NJW 1979, 2220 und vom 08.08.1975 - IV C 74.73 - BayVBl 1976, 281).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Die Vorschrift bezieht sich also auf das "Ob" und "Wie" der Herstellung einer Erschließungsanlage (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8; vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2; vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 24.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 11; vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21; vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    c) Es bedarf keiner Entscheidung darüber, ob aus § 123 Abs. 1 und § 127 Abs. 1 BauGB Einschränkungen für die erschließungsbeitragsrechtliche Berücksichtigung vertraglicher Straßenbaulastvereinbarungen folgen oder ob die Anlieger insoweit bereits durch die Beschränkung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes gemäß § 128 Abs. 3 und § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor nicht gerechtfertigten Kosten, wie sie etwa beim Ausbau einer in erster Linie dem überörtlichen Verkehr dienenden Straße auftreten können, hinreichend geschützt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1978 - 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 17 f.).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Das zeigt die - jedenfalls prinzipielle - Vergleichbarkeit mit Einwänden etwa des Inhalts, daß eine zusätzliche Fahrspur außer Ansatz bleiben müsse, weil sie wegen des Durchgangsverkehrs gebaut worden sei (vgl. Urteile vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 ), oder daß - bei einer Grünanlage - nicht sämtliche Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden dürften, weil die Anlage z.B. auch als Schulhof oder für Erholungssuchende diene, die außerhalb des erschlossenen Bereichs wohnen (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 21 S. 1 und vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    In die Betrachtung ist ferner einzubeziehen, dass Fahrspuren einer Straße, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des § 33 S. 2 KAG erforderlich sind (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978 - 4 C 18.76 - NJW 1979, 2220; Urt. v. 8.8.1975 - IV C 74.73 - DÖV 1976, 347 zu der entsprechenden Regelung in § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB).

    Ebenso sind Fälle zu behandeln, in denen eine Erschließungsstraße besonders breit gebaut wird, um einen starken Durchgangsverkehr aufnehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978, aaO; Urt. v. 25.4.1975 - IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

    In die Betrachtung ist ferner einzubeziehen, dass Fahrspuren einer Straße, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des § 33 S. 2 KAG erforderlich sind (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978 - 4 C 18.76 - NJW 1979, 2220; Urt. v. 8.8.1975 - IV C 74.73 - DÖV 1976, 347 zu der entsprechenden Regelung in § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB).

    Ebenso sind Fälle zu behandeln, in denen eine Erschließungsstraße besonders breit gebaut wird, um einen starken Durchgangsverkehr aufnehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978, aaO; Urt. v. 25.4.1975 - IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

    Da § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG der Gemeinde für ihre Entscheidung über die Erforderlichkeit der Ausstattung einer Erschließungsanlage im einzelnen einen Spielraum beläßt (Urteil vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 [18] m.weit.Nachw.), begegnet auch keinen Bedenken, daß sich die Beklagte dafür entschieden hat, den Platz durch Begrünung aufzulockern und ihn durch weitere Begrünung von angrenzenden Verkehrsanlagen abzuschirmen.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Da § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG der Gemeinde auch hinsichtlich der Erforderlichkeit der Ausstattung einer Erschließungsanlage im einzelnen einen Spielraum beläßt (vgl. Urteil vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 m. weit. Nachw.), bestehen gegen die diesbezügliche Entscheidung der Beklagten ebenfalls keine Bedenken, zumal das Berufungsgericht festgestellt hat, die aufgestellten Spielgeräte entsprächen den Vorschlägen in der Norm DIN 18034.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2019 - 15 A 24/17

    Nichtigkeit; Widmung; Ortsdurchfahrt; Landesstraße; Gemeindestraße; Umstufung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 A 111/87

    Zinsanspruch; Rückzahlung; Erschließungsbeitrag; Lärmschutzwall;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88

    Festsetzung von Verkehrsanlagen im Bebauungsplan - Vereinbarkeit eines

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1143

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Urteil zu Straßenausbaubeitrag

  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 298/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2004 - 2 L 209/04

    Ausschilderung einer Bundesstraße über eine Gemeindestraße ("faktische

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 17 K 2789/00

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für eine Straße;

  • VG Köln, 21.09.2021 - 17 K 8317/18

    Belastungsklarheit Engeldorfer Straße Erschließungsbeitrag Köln Meschenich Treu

  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 322/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung,

  • VG Ansbach, 28.02.2008 - AN 18 K 06.00788

    Straßenausbaubeitrag; (mögliche) Umstufung als Kreisstraße abrechnungstechnisch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2004 - 2 O 52/04

    Ausschilderung einer Bundesstraße über eine Gemeindestraße ("faktische

  • VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 18 K 08.00824

    Straßenausbaubeitrag

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