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   AG Berlin-Schöneberg, 18.11.2015 - 4 C 197/14   

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https://dejure.org/2015,48431
AG Berlin-Schöneberg, 18.11.2015 - 4 C 197/14 (https://dejure.org/2015,48431)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 18.11.2015 - 4 C 197/14 (https://dejure.org/2015,48431)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 18. November 2015 - 4 C 197/14 (https://dejure.org/2015,48431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Bank haftet für Abhebungen mit gestohlener EC-Karte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkasse haftet für gestohlene EC-Karte

Sonstiges

  • ilex-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Berliner Sparkasse haftet für Diebstahl der EC-Karte

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10

    Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 18.11.2015 - 4 C 197/14
    Die sich auf einen Schadensersatzanspruch berufende Beklagte hat als Voraussetzung für die von ihr in Anspruch genommene Beweiserleichterung zu beweisen, dass die Originalkarte zum Einsatz kam (BGH NJW 2012, 1277 Tz. 18, zitiert nach juris).

    Die Beklagte ist für den Einsatz der Originalkarte bei den streitgegenständlichen Abhebungen beweisfällig geblieben (vgl. zur Beweislastverteilung BGH NJW 2012, 1277 Tz. 18, zitiert nach juris).

    (vgl. BGH NJW 2012, 1277 Tz. 16 m. w. N., zitiert nach juris).

    Denn die sich auf einen Schadensersatzanspruch berufende Beklagte hat als Voraussetzung für die von ihr in Anspruch genommene Beweiserleichterung zu beweisen, dass die Originalkarte zum Einsatz kam (BGH NJW 2012, 1277 Tz. 18, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 18.11.2015 - 4 C 197/14
    Der Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH NJW 2004, 1868 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1629/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vernehmung einer Person als sachverständiger Zeuge;

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 18.11.2015 - 4 C 197/14
    Wer aus Tatsachen aufgrund seines Fachwissens Schlussfolgerungen zieht, wird als Sachverständiger tätig (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13. Oktober 2003 - 12 U 1629/02 -, zitiert nach juris).
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