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   BVerwG, 09.04.1976 - IV C 21.75   

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BVerwG, 09.04.1976 - IV C 21.75 (https://dejure.org/1976,603)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1976 - IV C 21.75 (https://dejure.org/1976,603)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1976 - IV C 21.75 (https://dejure.org/1976,603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1976, 265
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Davon, daß ein Bebauungszweck "im Wortlaut der Vertragsurkunde eindeutig offengelegt" wäre (Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [310]), kann keine Rede sein.

    Dazu ist im Anschluß an die überzeugenden Ausführungen des Berufungsgerichts [OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1974 - I A 127/73 - BRS 28, 160, 162] sowie an den Beschluß vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV B 56.68 - BRS 23, 158 f. und das Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [314 f.] folgendes zu sagen: Das Bodenverkehrsrecht muß grundsätzlich so ausgelegt und angewandt werden, daß es sich den zugrunde liegenden privaten Rechtsbeziehungen und den an sie anknüpfenden Interessen anpaßt.

    Geschieht dies, so muß durchschlagen was als 'Gebot eindeutiger Offenlegung' im Bodenverkehrsrecht um der §§ 19 Abs. 4 Satz 3 und 21 Abs. 1 BBauG willen unentbehrlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [311]): Nur was innerhalb des Genehmigungsverfahrens an Zwecken überhaupt offengelegt und was zudem eindeutig offengelegt wird, kann sich über eine erteilte oder fingierte Bodenverkehrsgenehmigung in einer Bindungswirkung niederschlagen.

    Fehlt es dagegen, was bei Teilungsvorgängen ebenso wie in Fällen der Auflassung unschädlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 [311]), an einer ausdrücklichen Erklärung zur bezweckten Nutzung, so ist die Teilungserklärung in dieser Richtung unter Heranziehung der allgemein anerkannten Auslegungsregeln auszulegen.

  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Bei einem Teilungskauf ist (auch) der Käufer berechtigt, ein Zeugnis über die etwaige Genehmigungsfreiheit des Teilungsvorganges zu beantragen und erforderlichenfalls durch Klage zu erstreiten (im Anschluß an das Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74).

    Das ebenfalls am 9. April 1976 zum Aktenzeichen BVerwG IV C 75.74 ergangene Urteil des Senats betrifft eine Klage, mit der - unter im übrigen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Voraussetzungen - der Käufer eines Grundstücks eine Teilungsgenehmigung verlangte, die zu einer mit einem Kaufvertrag zusammenhängenden Grundstücksteilung deshalb erforderlich war, weil es sich um ein schon an anderer Stelle bebautes Grundstück handelte (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG).

    Auch dafür ist auf die Begründung des zum Aktenzeichen BVerwG IV C 75.74 ergangenen Urteils zu verweisen, in der zu dieser Frage folgendes ausgeführt ist:.

    Diese - das Merkmal der "bezweckte[n] Nutzung" in spezifischer Weise rechtlich verengende - Auslegung rechtfertigt sich aus Überlegungen, zu denen der Senat in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil zum Aktenzeichen BVerwG IV C 75.74 - dort zu § 20 Abs. 1 BBauG - folgendes ausgeführt hat:.

  • BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 12 S. 23 und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15).

    Der darin zum Ausdruck kommende Zusammenhang zwischen dem 'Zweck' eines Rechtsvorganges und der vom Gesetz erstrebten Schutzfunktion ist nichts der Genehmigungsbedürftigkeit von Auflassungen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) Eigentümliches; er tritt vielmehr bei diesem Tatbestand lediglich besonders deutlich hervor (vgl. dazu die Beschlüsse vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 7 S. 7 [8] und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15 [16]).

  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Diese 'Freiheit' läßt sich nur aus der Schutzfunktion begründen, d.h. daraus, 'daß das Bestehen der Genehmigungspflicht ... als Schutz privater Interessen [zu] erklären' ist (Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).

    Diese beiden Vorschriften sind in der Weise untrennbar miteinander verbunden, daß nichts Gegenstand der Bindungswirkung sein kann, was nicht auch Versagungsgrund ist, und daß umgekehrt ein Zweck, der nicht im Falle der Genehmigung zu einer Bindung führt, damit auch als Versagungsgrund ausscheidet (vgl. die Urteile vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [204], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).

  • BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Soweit die Auffassung des Beschlusses vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - weiter ist, wird an ihr nicht festgehalten.

    Insoweit gilt weiterhin die Begründung des Beschlusses vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6 S. 12).

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV B 209.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Der darin zum Ausdruck kommende Zusammenhang zwischen dem 'Zweck' eines Rechtsvorganges und der vom Gesetz erstrebten Schutzfunktion ist nichts der Genehmigungsbedürftigkeit von Auflassungen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) Eigentümliches; er tritt vielmehr bei diesem Tatbestand lediglich besonders deutlich hervor (vgl. dazu die Beschlüsse vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 7 S. 7 [8] und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15 [16]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Diese beiden Vorschriften sind in der Weise untrennbar miteinander verbunden, daß nichts Gegenstand der Bindungswirkung sein kann, was nicht auch Versagungsgrund ist, und daß umgekehrt ein Zweck, der nicht im Falle der Genehmigung zu einer Bindung führt, damit auch als Versagungsgrund ausscheidet (vgl. die Urteile vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [204], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Damit, daß die Teilungs erklärung nur vom Eigentümer abgegeben werden kann (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 32 S. 1 [9]) und als 'Rechtsvorgang ... der Bestimmung und Verfügung des Eigentümers unterliegt' (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [21]), ist nicht gesagt, daß auch die begrifflich davon zu trennende und gleichsam nachfolgende Antragsberechtigung auf den Eigentümer beschränkt sein müsse.
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    "Soweit die §§ 19 ff. BBauG auf Nutzungszwecke abstellen, werden die Vorschriften des Bodenverkehrsrechts durch die von ihnen ausgehende Schutzfunktion gekennzeichnet (vgl. dazu allgemein das Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - BVerwGE 18, 242 [244 f.]).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75
    Damit, daß die Teilungs erklärung nur vom Eigentümer abgegeben werden kann (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 32 S. 1 [9]) und als 'Rechtsvorgang ... der Bestimmung und Verfügung des Eigentümers unterliegt' (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [21]), ist nicht gesagt, daß auch die begrifflich davon zu trennende und gleichsam nachfolgende Antragsberechtigung auf den Eigentümer beschränkt sein müsse.
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

  • BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV B 56.68

    Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung für eine Teilung von einem

  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 86.67

    Recht der Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Das beruht auf der Erwägung, dass eine hoheitliche Planung ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst trägt, sondern im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter für die jeweilige Planungsmaßnahme rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.75 -, BVerwGE 48, 56 (60)).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

    Das beruht auf der Erwägung, dass eine hoheitliche Planung ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst trägt, sondern im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter für die jeweilige Planungsmaßnahme rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.75 -, BVerwGE 48, 56 (60)).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Denn eine hoheitliche Planung trägt ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst, sondern ist im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter für die jeweilige Planungsmaßnahme rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.75 -, BVerwGE 48, 56 ).
  • VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15

    Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven -

    Die Planrechtfertigung stellt neben den Vorgaben des strikten Rechts und des Abwägungsgebots einen selbständigen Kontrollmaßstab dar und beruht auf der Erwägung, dass eine hoheitliche Planung ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.75 -, juris Rn. 32, 51).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

    Das beruht auf der Erwägung, dass eine hoheitliche Planung ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst trägt, sondern im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter für die jeweilige Planungsmaßnahme rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 BVerwG 4 C 21.75 BVerwGE 48, 56 und vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Denn eine hoheitliche Planung trägt ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst, sondern ist im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter für die jeweilige Planungsmaßnahme rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.75 -, BVerwGE 48, 56 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 7 MS 72/09

    Folgen eines Einverständnisses mit der Inanspruchnahme eines Grundstückstücks für

    Denn eine hoheitliche Planung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst, sondern ist im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter für die jeweilige Planungsmaßnahme rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.75 -, BVerwGE 48, 56 ).
  • BVerwG, 17.09.1976 - 4 CB 27.76

    Bestätigung einer Abweisung des Hauptantrags durch das Berufungsgericht bei

    Den Genehmigungsantrag kann der Käufer - unabhängig von einer etwa "eigentumsähnliche[n] sachenrechtliche[n] Stellung" - ohnehin stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 21.75 - in BauR 1976, 265 [266]).
  • BVerwG, 09.08.1982 - 4 B 89.82

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung bezüglich der Bebaubarkeit eines

    Die Zulässigkeit einer Bebauung, wie hier einer Bebauung nach § 35 Abs. 2 BBauG, die nicht zum Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens gemacht worden ist, kann durch den Genehmigungsbescheid nicht als für ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren bindend vorentschieden gelten (Urteile des Senats vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 75.74 und BVerwG 4 C 21.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 und § 23 BBauG Nr. 8).
  • BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 81.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Auslegung einer

    Auf dieser Grundlage erweist sich der überwiegende Teil des Beschwerdevorbringens als gegenstandslos: Ist der Urkunde vom 23. März 1960 eine hinreichend eindeutig offengelegte Bauabsicht zu entnehmen, kann keine Rede davon sein, daß das Berufungsgericht mit seinen darauf gestützten rechtlichen Folgerungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 82.62 - BVerwGE 19, 79, vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - BVerwGE 41, 308 und vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 S. 20 sowie - BVerwG IV C 21.75 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG Nr. 8 S. 3 abgewichen wäre.
  • VG München, 18.03.1993 - M 1 K 92.1001

    Erteilung einer Teilungsgenehmigung für die Teilung von Grundstücken aus

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