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   BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74   

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https://dejure.org/1976,1252
BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74 (https://dejure.org/1976,1252)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1976 - IV C 24.74 (https://dejure.org/1976,1252)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 (https://dejure.org/1976,1252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schlechterstellung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens - Erhebung eines Erschließungsbeitrages - Grundstücksbezogenheit einer Beitragsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1908
  • ZMR 1977, 120
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß "das Grundstück" im Sinne der §§ 133 bis 135 BBauG in der Regel dem grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff entspricht, ausnahmsweise aber unter bestimmten Voraussetzungen durch mehrere Buchgrundstücke als "wirtschaftliche Grundstückseinheit" gebildet werden kann und daß dann für diese Grundstückseinheit ein einheitlicher Beitrag zu erheben ist (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - in BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] [37]; Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44; Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - a.a.O. Nr. 45).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß "das Grundstück" im Sinne der §§ 133 bis 135 BBauG in der Regel dem grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff entspricht, ausnahmsweise aber unter bestimmten Voraussetzungen durch mehrere Buchgrundstücke als "wirtschaftliche Grundstückseinheit" gebildet werden kann und daß dann für diese Grundstückseinheit ein einheitlicher Beitrag zu erheben ist (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - in BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] [37]; Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44; Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - a.a.O. Nr. 45).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - IV C 24.74
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß "das Grundstück" im Sinne der §§ 133 bis 135 BBauG in der Regel dem grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff entspricht, ausnahmsweise aber unter bestimmten Voraussetzungen durch mehrere Buchgrundstücke als "wirtschaftliche Grundstückseinheit" gebildet werden kann und daß dann für diese Grundstückseinheit ein einheitlicher Beitrag zu erheben ist (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - in BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] [37]; Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44; Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - a.a.O. Nr. 45).
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Dies ist bereits im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 73.61 - (BVerwGE. 14, 175 [178]) ausgesprochen worden; und der erkennende Senat hat sich dem im Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG IV C 24.74 - (UA S. 6) ohne weitere Begründung angeschlossen.
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht; Grundstück;

    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

    Selbst im Erschließungsbeitragsrecht kann der wirtschaftliche Grundstücksbegriff ausnahmsweise zur Anwendung gelangen, wenn ein Buchgrundstück in mehrere wirtschaftliche Grundstückseinheiten gespalten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 35.74 -, NJW 1977, 1549) oder eine wirtschaftliche Grundstückseinheit sich aus verschiedenen, ein und demselben Eigentümer gehörenden Buchgrundstücken zusammensetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 -, NJW 1976, 1908).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18

    Straßenreinigungsgebühren

    In Ausnahmefällen können verschiedene Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Betrachtungseinheit zusammengefasst werden, notwendig ist jedoch, dass die einzelnen Buchgrundstücke im Eigentum derselben Person bzw. derselben Personen stehen (OVG Schleswig, Urteile vom 22. Februar 1995 - 2 L 266/93 -; und vom 7. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 44, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrechts auch BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 13, juris; und vom 11. Mai 1973 - IV C 7.72 -, Rn. 13, juris).

    Werden mehrere Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit zusammengefasst, ruht die Gebührenschuld auf jedem Buchgrundstück in voller Höhe (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, Rn. 12, juris, unter Verweis auf § 1132 BGB).

  • VG Halle, 05.03.2010 - 4 A 508/08

    Abwasserbeitrag für zwei Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit

    Bilden nach diesen Grundsätzen mehrere Grundstücke, die auf Grund ihrer Größe nicht selbständig bebaubar sind, ausnahmeweise eine wirtschaftliche Grundstückseinheit, für die ein einheitlicher Beitrag zu erheben ist, dann ruht auch die öffentliche Last auf der ungeteilten Grundstückseinheit mit der Folge, dass jedes grundbuchrechtlich selbständige Grundstück für die gesamte Beitragsforderung haftet (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 24.74 - NJW 1976, 1908 zum Erschließungsbeitragsrecht; OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - a.a.O. S. 178; VG Meiningen, Beschluss vom 2. April 2008 - 1 E 62/08 Me - juris; Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 188).

    Ein Beitragsbescheid, der sich auf mehrere Buchgrundstücke bezieht, muss daher bei der Beitragserhebung für eine wirtschaftliche Grundstückseinheit auch nicht im Hinblick auf die entsprechende öffentliche Last auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt werden (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 24.74 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 16.07.2014 - 5 A 753/12

    Anschlussbeitrag, Beitragsgegenstand, Buchgrundstück, wirtschaftlicher

    27 Die Verkehrsfähigkeit von nicht an die öffentliche Einrichtung anschließbaren Grundstücksteilflächen mag zwar durch die Erstreckung der öffentlichen Last auch auf diese beeinträchtigt sein, weil solche Teilflächen bei ihrer Veräußerung und Eintragung als selbstständige Buchgrundstücke weiterhin entsprechend § 1132 BGB für die volle Beitragsforderung haften (vgl. zur Anwendbarkeit des § 1132 BGB infolge der Teilung eines belasteten Grundstücks: F. Wenzel in: Erman, BGB, 13. Aufl. 2011, § 1132 Rn. 6; infolge wirtschaftlicher Einheit zweier Grundstücke bei Anschlussbeiträgen: OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 1997, JurionRS 1997, 25207, Rn. 11; bei Erschließungsbeiträgen: BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1976 - IV C 24.74 -, juris Rn. 12; zusammenfassend: Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2011, § 8 Rn. 188).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 48.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 47.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 49.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

    Dementsprechend wird in diesen Fällen auch die gemäß § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruhende Last nicht auf die einzelnen Grundstücke aufgeteilt; vielmehr ruht diese ungeteilt auf der Grundstückseinheit (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 24.74 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 3 S. 11).
  • BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 14.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer

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