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   BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71   

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BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71 (https://dejure.org/1972,333)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1972 - IV C 37.71 (https://dejure.org/1972,333)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1972 - IV C 37.71 (https://dejure.org/1972,333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Erschließungsbeitrages für den Ausbau einer Straße - Erhebung der Straßenbaukosten - Anforderungen für das Vorliegen einer Erschließungseinheit - Rechtmäßigkeit der Bildung einer Erschließungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 130 Abs. 2 S. 2
    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1973, 121
  • DVBl 1973, 501
  • BauR 1973, 43
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71
    Kennzeichen (im Anschluß an BVerwG IV C 106.67, 5.68 und 16.71).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar den Begriff der "Erschließungseinheit" im Sinne dieser Vorschrift weit ausgelegt (zu vgl.Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - undvom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 -).

    Da der Gesetzgeber diese sogenannte Erschließungseinheit nicht näher bestimmt hat, hat sich der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen um ihre Begriffsbestimmung bemüht (vgl. Urteile von5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - [BVerwGE 34, 15 ff.], von12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [DVBl. 1970, 904] undvom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Danach stellt die Erschließungseinheit "ein in unmittelbaren Zusammenhang stehendes siedlungsmäßig oder sonst abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen" dar (BVerwGE 34, 15 [17]).

    Neben diesem Funktionszusammenhang ist eine deutliche Abgrenzung des Systems der Erschließungsanlagen zu fordern, so daß nicht eine Gemeinde - unter Vernachlässigung des Grundsatzes, daß Beiträge zum Ausgleich von Vorteilen erhoben werden, - ein bestimmtes Gebiet wahllos zum einheitlichen Erschließungsgebiet erklären kann (vgl. BVerwGE 34, 15 [17]).

    Wenn im Urteil vom 5. September 1969 (a.a.O.) verschiedentlich von einer deutlichen Abgrenzung "des Erschließungsgebiet es" gesprochen wurde, so war damit nichts anderes als die Abgrenzung des Systems von Erschließungsanlagen gemeint, wie durch den Leitsatz jenes Urteils (BVerwGE 34, 15/16) und durch die soeben wiedergegebenen Darlegungen in dem Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) bestätigt wird.

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71
    Da der Gesetzgeber diese sogenannte Erschließungseinheit nicht näher bestimmt hat, hat sich der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen um ihre Begriffsbestimmung bemüht (vgl. Urteile von5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - [BVerwGE 34, 15 ff.], von12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [DVBl. 1970, 904] undvom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Daß es auf eine Abgrenzung des System der Erschließungsanlagen, nicht des Erschließungsgebietes im Sinne seines Grundstücksbeständes, ankommt, wird in Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) deutlich.

    Wenn im Urteil vom 5. September 1969 (a.a.O.) verschiedentlich von einer deutlichen Abgrenzung "des Erschließungsgebiet es" gesprochen wurde, so war damit nichts anderes als die Abgrenzung des Systems von Erschließungsanlagen gemeint, wie durch den Leitsatz jenes Urteils (BVerwGE 34, 15/16) und durch die soeben wiedergegebenen Darlegungen in dem Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) bestätigt wird.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71
    Da der Gesetzgeber diese sogenannte Erschließungseinheit nicht näher bestimmt hat, hat sich der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen um ihre Begriffsbestimmung bemüht (vgl. Urteile von5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - [BVerwGE 34, 15 ff.], von12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [DVBl. 1970, 904] undvom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    ... Er braucht; nicht so eng zu sein, daß die sämtlichen Grundstücke des Erschließungsgebiets erst durch die Gesamtheit der Erschlleißungseinheit erschlossen werden", es genügt vielmehr, "daß den einzelnen Grundstücken jeweils nur Teilanlagen des gesamten Systems zum Vorteil dienen, daß aber diese Teilanlagen untereinander in dem soeben gekennzeichneten Funktionszusammenhang stehen ..." (Urteil vom 23. Juni 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar den Begriff der "Erschließungseinheit" im Sinne dieser Vorschrift weit ausgelegt (zu vgl.Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - undvom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 -).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Dagegen kommt dem noch aus der früheren, weiter gehenden Rechtsprechung stammenden Kriterium der hinreichenden Abgrenzbarkeit des Gebiets der Erschließungseinheit (vgl. die Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 25 f., vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 32 und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 4 C 76.74 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 17 S. 7 f.) keine Bedeutung mehr zu.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Einheit in diesem Sinne ist nur ein System mehrerer Einzelanlagen bzw. Abschnitte, das gekennzeichnet wird erstens durch einen qualifizierten Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Einzelanlagen (Abschnitte) sowie zweitens durch seine deutliche Abgrenzung (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25 f.]m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    An dem eine Erschließungseinheit i.S. des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG kennzeichnenden Funktionszusammenhang können auch nichtbeitragsfähige Erschließungsanlagen i.S. des § 123 Abs. 2 BBauG, vorhandene Erschließungsanlagen i.S. des § 180 Abs. 2 BBauG und solche Erschließungsanlagen teilnehmen, für die eine Erschließungsbeitragspflicht bereits als einzelne Anlage entstanden ist (im Anschluß an Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß eine Erschließungseinheit ein System mehrerer Erschließungsanlagen darstellt, das gekennzeichnet ist erstens durch einen Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Einzelanlagen sowie zweitens durch seine deutliche Abgrenzung (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25 f.] m.w.N.).

    Das Gesetz schließt nicht aus, daß dieser Funktionszusammenhang auch durch ihrem Wesen nach nicht beitragsfähige Erschließungsanlagen wie z.B. Privatstraßen (Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2 BBauG) oder durch solche Erschließungsanlagen vermittelt wird, die, etwa weil sie vorhandene Anlagen im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG oder nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes endgültig hergestellte und bereits abgerechnete Anlagen sind, eine Erschließungsbeitragspflicht nicht (mehr) auslösen können (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - a.a.O. [27]).

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß eine Erschließungseinheit aus einem System mehrerer Erschließungsanlagen besteht, das über seine deutliche Abgrenzung hinaus insbesondere gekennzeichnet wird durch einen Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Erschließungsanlagen, und zwar einen Funktionszusammenhang, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft - zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bilden mehrere Einzelanlagen zur Erschließung der Grundstücke eine Einheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG, wenn sie ein System darstellen, das - abgesehen von seiner hinreichend deutlichen Abgrenzbarkeit - gekennzeichnet ist durch einen Funktionszusammenhang zwischen den einzelnen Anlagen, "der sie, mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft, zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht" (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 ).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25 f.]) davon ausgegangen, daß eine Erschließungseinheit ein System mehrerer Erschließungsanlagen darstellt, das gekennzeichnet ist erstens durch einen Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Einzelanlagen sowie zweitens durch seine deutliche Abgrenzung.
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 76.74

    Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.a. im Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13) muß es sich dabei um ein System von Anlagen handeln, das durch einen Funktionszusammenhang seiner einzelnen Teile und durch seine deutliche Abgrenzung gekennzeichnet wird.

    Nach der Rechtsprechung des Senats können bereits hergestellte Straßen, die nach Lage und Funktion zu einem Erschließungssystem gehören, bei der Abrechnung aus der Erschließungseinheit ausgeklammert werden (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - [Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13]).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82

    Sachliche Beitragspflicht - Beitragsfähige Erschließungsanlage -

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß eine Erschließungseinheit ein System mehrerer Erschließungsanlagen darstellt, das abgesehen von seiner deutlichen Abgrenzung insbesondere gekennzeichnet ist von einem Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Erschließungsanlagen, und zwar einem Funktionszusammenhang, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft - zueinander in Beziehung setzt und - insofern - voneinander abhängig macht (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 L 59/04

    Beitragsbescheid, Verböserung, Widerspruchsverfahren, Herstellung, endgültige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bilden mehrere Einzelanlagen zur Erschließung der Grundstücke eine Einheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB, wenn sie ein System darstellen, das - abgesehen von seiner hinreichend deutlichen Abgrenzbarkeit - gekennzeichnet ist durch einen Funktionszusammenhang zwischen den einzelnen Anlagen, "der sie, mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft, zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht" (BVerwG, Urt. v. 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 ).
  • BVerwG, 14.03.1986 - 8 B 7.86

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Gemeinsame Aufwandsermittlung und

    Zwar ist den Klägern zuzugestehen, daß die vom Berufungsgericht gewählten Formulierungen hinsichtlich der Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG angenommen werden kann, sich nicht wortgleich mit dem decken, was das Bundesverwaltungsgericht dazu in den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 12 S. 20 ), vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 ) und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 76.74 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 17 S. 6 ) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 01.09.1981 - 8 B 215.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

  • BVerwG, 31.05.1988 - 8 B 68.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03

    Klage einer Gemeinde gegen Herabsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheids

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - B 2 S 704/99
  • VG Gießen, 19.05.1999 - 2 E 1892/98

    AUFRECHNUNG; ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGE; ERSCHLIEßUNGSEINHEIT; VERJÄHRUNG

  • VG Köln, 17.03.2009 - 17 K 1536/08

    Vorliegen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1980 - II 2116/79

    Erschließungseinheit und Zeitpunkt der endgültigen Herstellung von

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1980 - II 1535/79

    Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen, Bildung von

  • VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
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