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   AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08   

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https://dejure.org/2009,22727
AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08 (https://dejure.org/2009,22727)
AG Bonn, Entscheidung vom 14.10.2009 - 4 C 521/08 (https://dejure.org/2009,22727)
AG Bonn, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 4 C 521/08 (https://dejure.org/2009,22727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erhöhtes Beförderungsentgelt, Schwarzfahrt, minderjährig, beschränkt geschäftsfähig

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 106, 107
    Erhöhtes Beförderungsentgelt, Schwarzfahrt, minderjährig, beschränkt geschäftsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts eines beschränkt Geschäftsfähigen bei Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters in den Erwerb eines Zeittickets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08
    Auch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch (vgl. dazu BGH NJW 1971, 609; Staudinger/Knothe aaO.) besteht nicht.
  • AG Jena, 05.07.2001 - 22 C 21/01

    Anspruch gegen einen 14-Jährigen auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts;

    Auszug aus AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08
    Soweit die gesetzlichen Vertreter des Beklagten in den Erwerb eines Monatstickets und damit prinzipiell in die Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin eingewilligt haben, kann darin keine Einwilligung gesehen werden, die auch Schwarzfahrten abdecken würde (vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.07.2009, Az. 4 C 486/08; Jena NJW-RR 2001, 1469; AG Bergheim NJW-RR 2000, 202; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 107 RdNr. 9; Staudinger/Knothe, Neubearb. 2004, § 107 RdNr. 40 mwN.).
  • AG Bonn, 08.07.2009 - 4 C 486/08

    Minderjährig, Schwarzfahrt, erhöhtes Beförderungsentgelt

    Auszug aus AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08
    Soweit die gesetzlichen Vertreter des Beklagten in den Erwerb eines Monatstickets und damit prinzipiell in die Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin eingewilligt haben, kann darin keine Einwilligung gesehen werden, die auch Schwarzfahrten abdecken würde (vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.07.2009, Az. 4 C 486/08; Jena NJW-RR 2001, 1469; AG Bergheim NJW-RR 2000, 202; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 107 RdNr. 9; Staudinger/Knothe, Neubearb. 2004, § 107 RdNr. 40 mwN.).
  • AG Bergheim, 15.10.1998 - 23 C 166/98

    Schwarzfahrender 11jähriger - § 107 BGB, kein Beförderungsvertrag; § 57 Abs. 1

    Auszug aus AG Bonn, 14.10.2009 - 4 C 521/08
    Soweit die gesetzlichen Vertreter des Beklagten in den Erwerb eines Monatstickets und damit prinzipiell in die Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin eingewilligt haben, kann darin keine Einwilligung gesehen werden, die auch Schwarzfahrten abdecken würde (vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.07.2009, Az. 4 C 486/08; Jena NJW-RR 2001, 1469; AG Bergheim NJW-RR 2000, 202; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 107 RdNr. 9; Staudinger/Knothe, Neubearb. 2004, § 107 RdNr. 40 mwN.).
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