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   BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72   

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https://dejure.org/1974,141
BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72 (https://dejure.org/1974,141)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1974 - IV C 72.72 (https://dejure.org/1974,141)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1974 - IV C 72.72 (https://dejure.org/1974,141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich - Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs - Verpflichtung zur Wiederherstellung des genehmigten Bauzustandes - Ausbau eines Dachgeschosses als eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Schaffung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 34
    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 302
  • BauR 1974, 187
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
    Zum Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs (im Anschluß an das Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [32]).

    Ebenso trifft es zu, wenn das Berufungsgericht das Merkmal der Unbedenklichkeit im Anschluß an das Urteil des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31 [32]) dahin versteht, daß durch den mit der Nutzungsänderung geschaffenen Zustand kein "bodenrechtlich relevanter Widerspruch" hervorgerufen werden dürfe.

    Die Möglichkeit des Eintritts eines bodenrechtlich relevanten Widerspruchs im Sinne des Urteils vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31 [32 f.]) erschöpft sich, wie gesagt, nicht in dem Fall der mehr als geringfügigen Situationsverschlechterung.

    Eine derart radikale Anrechnung käme im praktischen Ergebnis darauf hinaus, entgegen dem Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31) doch eine jede (verschlechternde) Abweichung von der vorhandenen Bebauung für bedenklich zu erklären.

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
    Die Art der Abweichung muß bodenrechtlich relevant sein, d.h. sie muß das Bodenrecht "angehen", die spezifisch bodenrechtlichen Belange in negativer Weise berühren (Urteil vom 23. April 1969 [a.a.O. S. 32 f.]; vgl. ferner das Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - in BauR 1973, 366 [367]).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
    Immerhin mag, soweit diese Rechtsänderung das revisible Recht berührt, auf folgendes hingewiesen werden: Dem Kläger wird der Vorteil einer dem Vorhaben etwa günstigeren Regelung des geltenden Rechts jedenfalls dann nicht vorenthalten werden können, wenn er bei einem erst jetzt gestellten Genehmigungsantrag in den Genuß dieses Vorteils käme (vgl. Urteil vom 14. November 1957 - BVerwG I C 168.56 - in BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] [352]).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
    Sie übersteigt jedoch - wenn man sie als solche nimmt und auf die Situation des maßgebenden Bereiches bezieht (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344 f.] und vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 18 S. 15 [17]) - nicht den Grad des Geringfügigen.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.68

    Zulässigkeit einer Tankstelle im unbeplanten Innenbereich - Umfang der bei der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
    Sie übersteigt jedoch - wenn man sie als solche nimmt und auf die Situation des maßgebenden Bereiches bezieht (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344 f.] und vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 18 S. 15 [17]) - nicht den Grad des Geringfügigen.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72
    Ein solcher Widerspruch kann sich vielmehr, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15]) entschieden hat, auch im Hinblick auf (bestimmte) Folgen, d.h. daraus ergeben, daß die gegenwärtig nicht mehr als nur geringfügige Situationsverschlechterung geeignet ist, in naheliegender Zukunft eine den Grad des Widerspruchs erreichende Situationsverschlechterung nach sich zu ziehen.
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Die Abweichung muß nach ihrer Richtung bodenrechtlich relevant sein und in ihrem Grad das Ausmaß eines Widerspruches erreichen (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - [BauR 1974, 187]).

    Diese den Maßstab des § 34 BBauG kennzeichnende Beschränkung auf das Vorhandene wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß nach dem Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - (BauR 1974, 187 [188]) künftig zu erwartende Baumaßnahmen als (negative) Folgewirkungen des streitigen Bauvorhabens beachtlich sein können.

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Sollte der Charakter der "vorhandenen Bebauung" des für das streitige Vorhaben gemäß § 34 BBauG maßgebenden Bereiches infolge der prägenden Wirkung dort vorhandener Fallhämraer vom "Mischgebiet" bis zum "Industriegebiet" reichen, so wäre nach § 34 BBauG auch ein weiterer Fallhammer zulässig, wenn er bei Beachtung der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige Bebauung in dem maßgebenden Bereich einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch zu der vorhandenen Bebauung nicht hervorruft (Urteile des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - a.a.O. S. 32; vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - BauR 1973, 366 [367] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304 ff.]).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    a) Der Eintritt eines mit § 34 BBauG unvereinbaren bodenrechtlich relevanten Widerspruchs hat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304] und vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [123]) vier Voraussetzungen: Ein solcher Widerspruch liegt vor, wenn die hinzutretende Anlage von der maßgeblichen vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise, negativer Richtung, graduell gesteigert abweicht.

    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).

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