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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1980 - 4 CB 62.80   

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BVerwG, 23.10.1980 - 4 CB 62.80 (https://dejure.org/1980,2447)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1980 - 4 CB 62.80 (https://dejure.org/1980,2447)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - 4 CB 62.80 (https://dejure.org/1980,2447)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Vorkaufsrecht einer Gemeinde - Erfordernis der geheimen Erörterung in der Gemeindevertretung über ein Grundstücksgeschäft - Öffentlichkeit des Grundbuches - Verstoß ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.01.1977 - 4 CB 70.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 4 CB 62.80
    War dies der Fall - und die Revision macht etwas Gegenteiliges nicht geltend -, so ist es unschädlich, daß die Verhandlung nicht an der Aushängetafel des Rathauses bekanntgemacht worden war; denn eine solche öffentliche Kundmachung wird durch das Gebot der Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3; Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, DÖV 1972, 796; Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG IV CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 23. November 1978 - BVerwG 4 CB 67.77 -).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 4 CB 62.80
    War dies der Fall - und die Revision macht etwas Gegenteiliges nicht geltend -, so ist es unschädlich, daß die Verhandlung nicht an der Aushängetafel des Rathauses bekanntgemacht worden war; denn eine solche öffentliche Kundmachung wird durch das Gebot der Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3; Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, DÖV 1972, 796; Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG IV CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 23. November 1978 - BVerwG 4 CB 67.77 -).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70

    Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG)

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 4 CB 62.80
    War dies der Fall - und die Revision macht etwas Gegenteiliges nicht geltend -, so ist es unschädlich, daß die Verhandlung nicht an der Aushängetafel des Rathauses bekanntgemacht worden war; denn eine solche öffentliche Kundmachung wird durch das Gebot der Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3; Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, DÖV 1972, 796; Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG IV CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 23. November 1978 - BVerwG 4 CB 67.77 -).
  • BVerwG, 23.11.1978 - 4 CB 67.77

    Ablehnung der Beweiserhebung bei Wahrunterstellung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 4 CB 62.80
    War dies der Fall - und die Revision macht etwas Gegenteiliges nicht geltend -, so ist es unschädlich, daß die Verhandlung nicht an der Aushängetafel des Rathauses bekanntgemacht worden war; denn eine solche öffentliche Kundmachung wird durch das Gebot der Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3; Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, DÖV 1972, 796; Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG IV CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 23. November 1978 - BVerwG 4 CB 67.77 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07

    Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher

    Dagegen braucht keine an jedermann gerichtete Bekanntgabe hinzuzutreten, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (Beschluss vom 3.1.1977 - 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Nr. 5 VwGO Nr. 1 und vom 23.10.1980 - 4 CB 62.80 -).
  • BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88

    Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung -

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß eine Verhandlung in dem von § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Abs. 1 GVG geforderten Sinne "öffentlich" schon dann ist, wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind, daß dagegen eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe nicht hinzuzutreten braucht, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1 und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 4 CB 62.80 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2011 - A 2 S 238/11

    Berufung wegen Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Öffentlichkeit der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb eine Verhandlung in dem von § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Abs. 1 GVG geforderten Sinne schon dann "öffentlich", wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind, und muss eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe nicht hinzuzutreten, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (vgl. z.B. Urt. v. 17.11.1989 - 4 C 39.89 - Juris; Beschl. v. 23.10.1980 - 4 CB 62.80 - Beschl. v. 3.1.1977 - 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 17.11.1989 - 4 C 39.89

    Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - Auslegung des Begriffs der

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß eine Verhandlung in dem von § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Abs. 1 GVG geforderten Sinne "öffentlich" schon dann ist, wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind, daß dagegen eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe nicht hinzuzutreten braucht, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1 und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 4 CB 62.80 -).
  • BVerwG, 27.12.1989 - 4 CB 56.89

    Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet nach der

    Dagegen brauchte eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe über die mündliche Verhandlung nicht hinzuzutreten, um dieser Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Nr. 5 VwGO Nr. 1; Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 4 CB 62.80 - unveröffentlicht).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 4 C 40.89

    Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - Auslegung des Begriffs der

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß eine Verhandlung in dem von § 55 VwGO in Verbindung mit § 169 Abs. 1 GVG geforderten Sinne "öffentlich" schon dann ist, wenn sie in Räumen oder auf Grundstücken stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind, daß dagegen eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe nicht hinzuzutreten braucht, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1 und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 4 CB 62.80 -).
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BVerwG, 05.11.1980 - 4 CB 62.80 (https://dejure.org/1980,5335)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1980 - 4 CB 62.80 (https://dejure.org/1980,5335)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1980 - 4 CB 62.80 (https://dejure.org/1980,5335)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 29.01.1981 - 4 C 81.80

    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Verhandlung in einem

    War dies der Fall - und die Revision trägt nicht vor, daß zu dem Café-Raum, in dem im Anschluß an die Augenscheinseinnahme mit dem Einverständnis der Beteiligten mündlich verhandelt worden ist, nicht jeder daran Interessierte hätte Zutritt nehmen dürfen und können -, so ist es unschädlich, daß die Verhandlung nicht öffentlich bekanntgemacht worden war; denn eine solche Kundmachung wird durch das Gebot der Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 71.70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3, vom 20. Juli 1972 - BVerwG IV CB 13.72 - DVBl. 1973, 369 und DÖV 1972, 796; vom 3. Januar 1977 - BVerwG XV CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 5 VwGO Nr. 1 und vom 5. November 1980 - BVerwG 4 CB 62.80 -).
  • BVerwG, 30.09.1982 - 4 C 58.82

    Einhaltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit bei mündlicher Verhandlung unter

    War dies der Fall, so ist es unschädlich, daß die Verhandlung nicht öffentlich bekanntgemacht worden war; denn eine solche Kundmachung wird durch das Gebot der Öffentlichkeit nicht gefordert (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1981 - BVerwG 4 C 81.80 -, vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 71.70 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3, vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - DVBl. 1973, 369, vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Nr. 5 VwGO Nr. 1 und vom 5. November 1980 - BVerwG 4 CB 62.80 -).
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