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ArbG Koblenz, 26.07.2007 - 4 Ca 1078/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 26.07.2007 - 4 Ca 1078/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2007 - 3 Ta 226/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2007 - 3 Ta 226/07
Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei Nichteinreichung der …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.07.2007 - 4 Ca 1078/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 21.06.2006 - 4 Ca 1078/06 - (Sitzungsniederschrift S. 2 = Bl. 17 d.A.) war dem Kläger unter RA-Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten die Prozesskostenhilfe bewilligt worden.
Das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren endete durch den Vergleich vom 21.06.2006 - 4 Ca 1078/06 -, der nicht widerrufen wurde.
Gegen den am 30.07.2007 zugestellten PKH-Aufhebungsbeschluss vom 26.07.2007 - 4 Ca 1078/06 - legte der Kläger (vertreten durch seine Prozessbevollmächtigten) am 01.08.2007 mit dem Schriftsatz vom 30.07.2007 sofortige Beschwerde ein und begründete diese zugleich.