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ArbG Rosenheim, 03.08.2006 - 4 Ca 1375/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Aussonderungsrechts nach der Insolvenzordnung (InsO); Leistungsanspruch eines Arbeitnehmers eines insolventen Arbeitgebers bzgl. des vom Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrags mit widerruflichem Bezugsrecht
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 03.08.2006 - 4 Ca 1375/04
- LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 1226/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01
Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der …
Auszug aus ArbG Rosenheim, 03.08.2006 - 4 Ca 1375/04
IX ZR 264/01 (vgl. Bl. 129/130 d.A.), entschieden (hier hatte ein Auftraggeber sich dem Beschäftigten gegenüber verpflichtet, mit dessen Lohnanteilen die Prämien für eine Versicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht des Versicherten zu bezahlen und entgegen dieser Vereinbarung nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet), dass zwischen den Rechten an den Gehaltsanteilen und den aus dem Versicherungsvertrag entstandenen Rechten zu unterscheiden ist.
- LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 1226/06
Aussonderungsrecht des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitsgebers bezüglich …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 3. August 2006, Az.: 4 Ca 1375/04 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.