Weitere Entscheidung unten: ArbG Duisburg, 05.11.2014

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   ArbG Lübeck, 08.10.2014 - 4 Ca 1607/14   

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https://dejure.org/2014,56883
ArbG Lübeck, 08.10.2014 - 4 Ca 1607/14 (https://dejure.org/2014,56883)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 08.10.2014 - 4 Ca 1607/14 (https://dejure.org/2014,56883)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 4 Ca 1607/14 (https://dejure.org/2014,56883)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - 3 Sa 354/14

    Kündigung, fristlos, Sitzstreik, Hausfriedensbruch, AT-Vertrag, Vertragsänderung,

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.10.2014 - 4 Ca 1607/14 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Lübeck vom 08.10.2014 - 4 Ca 1607/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck, Az. 4 Ca 1607/14, vom 08.10.2014 zurückzuweisen.

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Rechtsprechung
   ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,79426
ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14 (https://dejure.org/2014,79426)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14 (https://dejure.org/2014,79426)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 05. November 2014 - 4 Ca 1607/14 (https://dejure.org/2014,79426)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Dabei kann der Arbeitnehmer eine Wiedereinstellung jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verlangen, wenn die Änderung der maßgeblichen Umstände erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (BAG 6. August 1997, 7 AZR 557/96 AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, v. 28.06.2000, 7 AZR 904/98, juris).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Wiedereinstellungsanspruch dann, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen i.S.d. Kündigungsschutzgesezes nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG v. 13.05.2004, 8 AZR 198/03 AP § 613a Nr. 264; v. 04.05.2006, 8 AZR 299/05, AP § 613a BGB Nr. 304).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Der Arbeitnehmer, der den Wiedereinstellungsanspruch geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen auch der Betriebs- oder Betriebsteilübergang gehört (BAG v. 25.09.2008, 8 AZR 607/07 AP § 613a BGB Nr. 355, v. 15.12.2011, 8 AZR 197/11, AP § 613a BGB Nr. 423).
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Wiedereinstellungsanspruch dann, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen i.S.d. Kündigungsschutzgesezes nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG v. 13.05.2004, 8 AZR 198/03 AP § 613a Nr. 264; v. 04.05.2006, 8 AZR 299/05, AP § 613a BGB Nr. 304).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Für den (Sonder-) Fall des erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses überraschend erfolgten Betriebsübergangs hat das BAG aufgrund europarechtlicher Vorgaben den Wiedereinstellungsanspruch bejaht, BAG 13. November 1997, 8 AZR 295/95, AP BGB § 613 a Nr. 169; v 12. November 1998 - 2 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Der Arbeitnehmer, der den Wiedereinstellungsanspruch geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen auch der Betriebs- oder Betriebsteilübergang gehört (BAG v. 25.09.2008, 8 AZR 607/07 AP § 613a BGB Nr. 355, v. 15.12.2011, 8 AZR 197/11, AP § 613a BGB Nr. 423).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Für den (Sonder-) Fall des erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses überraschend erfolgten Betriebsübergangs hat das BAG aufgrund europarechtlicher Vorgaben den Wiedereinstellungsanspruch bejaht, BAG 13. November 1997, 8 AZR 295/95, AP BGB § 613 a Nr. 169; v 12. November 1998 - 2 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Dabei kann der Arbeitnehmer eine Wiedereinstellung jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verlangen, wenn die Änderung der maßgeblichen Umstände erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (BAG 6. August 1997, 7 AZR 557/96 AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, v. 28.06.2000, 7 AZR 904/98, juris).
  • LAG Hamm, 26.02.2004 - 8 Sa 2016/03

    Kündigung, Kleinbetrieb, Vortäuschen eines Kündigungsgrundes, widersprüchliches

    Auszug aus ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
    Nach der Rechtsprechung des LAG Hamm (Urteil v. 26.02.2004, 8 Sa 2016/03, juris) finden die im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes anerkannten Grundsätze des Wiedereinstellungsanspruchs keine Anwendung.
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