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ArbG Mainz, 18.02.2004 - 4 Ca 1891/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.02.2004 - 4 Ca 1891/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2004 - 5 Sa 209/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2004 - 5 Sa 209/04
Übertragung des Urlaubsanspruchs
Auf die Berufung der Beklagten wird das - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.01.2004 - am 18.02.2004 verkündete Urteil des ArbG Mainz - 4 Ca 1891/03 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: .Auf ihren Urlaubsantrag vom 30.08.2002 (= Bl. 8 des Anlagenordners zu - 4 Ca 1891/03 -) war der Klägerin Urlaub für die Zeit vom 16.10.2002 bis zum 22.10.2002 gewährt worden.
Gegen das ihr am 16.03.2004 zugestellte Urteil vom 21.01./18.02.2004 - 4 Ca 1891/03 - hat die Beklagte am 22.03.2004 Berufung eingelegt und diese am 21.04.2004 begründet.
das am 18.02.2004 verkündete Urteil des ArbG Mainz - 4 Ca 1891/03 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt (einschließlich des Anlagenordners zu - 4 Ca 1891/03 -) verwiesen.